Geben Sie nur den Betrag an, der Ihnen selbst gewährt wird. Bürgergeld für Kinder oder Partner, das Sie auf Ihr Konto erhalten, kann nicht bescheinigt werden. Nur wenn Ihr Betrag höher als 1.560 € ist, kann Ihr Freibetrag erhöht werden.
Unterhaltsvorschuss kann nur bescheinigt werden, wenn er vom Jugendamt gezahlt wird. Privat gezahlter Unterhalt kann hier nicht berücksichtigt werden.
Die Verhinderungspflege nach §39 SGB XI ist eine einmalige Leistung der Pflegekasse und kann als einmaliger Freibetrag auf Ihrem P-Konto geschützt werden. Geben Sie den von der Pflegekasse ausgezahlten Betrag an. Die Verhinderungspflege kann nur bescheinigt werden, wenn die Auszahlung in den letzten 30 Tagen erfolgt ist.