P-Kontobescheinigung: So erhöhen Sie Ihren Freibetrag

Wenn Sie von einer Kontopfändung betroffen sind, schützt ein P-Konto Ihr Erspartes. Der Grundfreibetrag von monatlich 1.500 € reicht nicht immer aus. Eine Erhöhung des P-Konto-Freibetrags ist jedoch oft möglich und sichert mehr finanziellen Spielraum.

P-Konto beantragen - Schritt für Schritt Leitfaden 2025

Was ist der Pfändungsfreibetrag?

Der Freibetrag ist der monatlich geschützte Betrag auf Ihrem Pfändungsschutzkonto, der unter keinen Umständen gepfändet werden kann. Innerhalb dieses Freibetrags können Sie trotz Kontopfändung normal über Ihr Geld verfügen.

Wann kann ich meinen Freibetrag erhöhen lassen?

Der Grundfreibetrag von 1.500 € pro Monat steht jedem Kontoinhaber mit P-Konto automatisch zu. Eine Erhöhung ist bei folgenden Umständen möglich:

  • Kinder & andere Unterhaltspflichtige: Für jede unterhaltsberechtigte Person (z.B Kinder oder Ehepartner) erhöht sich Ihr Freibetrag. Sie erhalten 561,43 € für die erste unterhaltsberechtigte Person und zusätzlich je 312,78 € für die zweite bis fünfte Person (Stand 2025).
  • Sozialleistungen: Arbeitslosengeld, Wohngeld und andere staatliche Transferleistungen sind vollständig pfändungsgeschützt. Diese Beträge können zusätzlich zum regulären Freibetrag auf dem P-Konto verbleiben.
  • Kindergeld: Kindergeld und Kinderzuschlag sind besonders geschützt. Somit kann Ihr Freibetrag um den Betrag des monatlich erhaltenden Kindergelds erhöht werden.
  • Krankenkassenversicherung: Sozialleistungen welche Sie aufgrund eines Gesundheits- oder Körperschadens erhalten sind ebenso von Pfändungen geschützt und erhöhen Ihren Freibetrag.
  • Sonderfälle: Einmalige Sozialleistungen oder Nachzahlungen werden ebenso geschützt und erhöhen Ihren Freibetrag.

Wie erhöhe ich meinen Freibetrag?

Um Ihren Pfändungsfreibetrag über den Grundbetrag von 1.500 € hinaus zu erhöhen, müssen zunächst zwei wichtige Voraussetzungen erfüllt sein: Sie benötigen ein bereits eingerichtetes P-Konto und eine gültige P-Kontobescheinigung von einer anerkannten Stelle.

Ohne ein aktives Pfändungsschutzkonto können Sie keinen erhöhten Freibetrag geltend machen. Falls Sie noch kein P-Konto haben, sollten Sie dies umgehend bei Ihrer Bank beantragen. Die Erhöhung des Freibetrags ist möglich, wenn Sie Unterhaltspflichten haben, Kindergeld erhalten oder bestimmte Sozialleistungen beziehen.

Typische Erhöhungsgründe sind eigene Kinder im Haushalt, unterhaltsberechtigte Ehepartner, der Bezug von Kindergeld oder Sozialleistungen für Familienmitglieder. Jede unterhaltsberechtigte Person erhöht Ihren Freibetrag um einen gesetzlich festgelegten Betrag.

Pfändungsschutzkonto: So wandeln Sie Ihr Konto kostenlos in ein P-Konto um.

Wo erhalte ich eine P-Kontobescheinigung?

Eine P-Kontobescheinigung können Sie bei verschiedenen anerkannten Stellen beantragen. Zu den wichtigsten Ausstellern gehören Sozialleistungsträger wie das Jobcenter oder Sozialamt, die Familienkasse für Kindergeld-Nachweise sowie Ihr Arbeitgeber für Unterhaltspflichten.

Rechtsanwälte und Steuerberater sind ebenfalls berechtigt, P-Kontobescheinigungen auszustellen. Diese Option ist besonders hilfreich, wenn Sie schnell eine Bescheinigung benötigen oder andere Stellen nicht verfügbar sind. Die Ausstellung erfolgt meist gegen eine moderate Gebühr.

Behörden sind gesetzlich verpflichtet, Ihnen auf Antrag unverzüglich eine Bescheinigung auszustellen, wenn Sie entsprechende Leistungen beziehen. Private Stellen wie Anwälte können die Bescheinigung ausstellen, sind aber nicht dazu verpflichtet.

Freibetragsrechnung: Familie mit 2 Kindern

Hier ist eine Beispielrechnung für den monatlichen Freibetrag für eine Familie mit zwei Kindern.

Familie mit zwei Kindern und Kindergeld Freibetrag
Grundfreibetrag 1.500,00 €
1. unterhaltsberechtigte Person (Kind) + 561,43 €
2. unterhaltsberechtigte Person (Kind) + 312,78 €
Kindergeld für 1. Kind + 255,00 €
Kindergeld für 2. Kind + 255,00 €
Gesamter Freibetrag 2.884,21 €

Bei einer Familie mit zwei Kindern erhöht sich der monatliche Pfändungsfreibetrag erheblich. Zusätzlich zum Grundfreibetrag kommen die Unterhaltspauschalen für beide Kinder sowie das jeweilige Kindergeld hinzu, wodurch fast 2.900 € monatlich vor Pfändung geschützt sind.

Wie reiche ich die P-Kontobescheinigung ein und was passiert als nächstes?

Die fertig ausgestellte P-Kontobescheinigung müssen Sie im Original bei Ihrer Bank einreichen. Dies können Sie am Schalter erledigen oder per Post versenden. Viele Banken akzeptieren zunächst auch eine Kopie per Fax, verlangen aber das Original zur endgültigen Bestätigung.

Ab dem zweiten Geschäftstag nach Vorlage muss Ihre Bank die neuen Freibeträge berücksichtigen. In der Praxis erfolgt die Umstellung oft bereits am Tag der Vorlage. Die bescheinigten zusätzlichen Beträge gelten dann als unpfändbar und stehen Ihnen für Überweisungen und Abhebungen zur Verfügung.

Ihre Bank ist verpflichtet, die Bescheinigung mindestens zwei Jahre lang zu beachten. Erst danach darf sie mit einer Frist von zwei Monaten eine Aktualisierung verlangen. Bei offensichtlichen Änderungen wie dem Wegfall von Kindergeld kann die Bank jedoch früher nachfragen.

P-Kontobescheinigung Muster: So sieht die Bescheinigung aus

Fazit

Die Erhöhung Ihres P-Konto-Freibetrags ist ein wichtiger Schritt, um mehr von Ihrem Einkommen vor Pfändungen zu schützen. Mit der richtigen P-Kontobescheinigung können Sie je nach familiärer Situation deutlich mehr als den Grundfreibetrag von 1.500 € sichern.

Zögern Sie nicht, von Ihrem Recht auf eine P-Kontobescheinigung Gebrauch zu machen. Die meisten Stellen sind zur Ausstellung verpflichtet und müssen Ihnen schnell helfen. Eine rechtzeitige Beantragung sichert Ihnen finanziellen Spielraum für die wichtigsten Lebenshaltungskosten.

Ihre Fragen, unsere Antworten

Der Prozess ist einfach und schnell: Füllen Sie unser Online-Formular aus, beantworten Sie einige Fragen zu Ihrer finanziellen Situation und laden Sie die erforderlichen Nachweise hoch. Unsere Rechtsexperten prüfen Ihre Angaben und erstellen eine rechtsgültige P-Kontobescheinigung. Diese erhalten Sie umgehend als PDF-Dokument zum Download und auf Wunsch auch per Post.

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Je nach Ihrer Situation benötigen Sie unterschiedliche Nachweise: Für Kinder meist Geburtsurkunden oder Kindergeldbescheide, für Ehepartner die Heiratsurkunde, für Sozialleistungen aktuelle Leistungsbescheide. Unser System führt Sie durch den Prozess und zeigt Ihnen genau, welche Dokumente in Ihrem Fall erforderlich sind.

Ja, unsere P-Kontobescheinigungen werden von allen deutschen Banken und Sparkassen anerkannt. Sie entsprechen allen Anforderungen nach § 850k ZPO. Jede Bescheinigung wird von einem Fachanwalt für Insolvenzrecht geprüft und trägt eine rechtsgültige elektronische Signatur. Sollte Ihre Bank die Bescheinigung dennoch nicht akzeptieren, unterstützen wir Sie kostenlos bei der Durchsetzung.

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