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Erhöhen Sie Ihren
P-Konto Freibetrag

Kontopfändung? Sichern Sie sich einen höheren Pfändungsfreibetrag und schützen Sie mehr Geld auf Ihrem P-Konto.

Beantragen Sie Ihre anwaltliche P-Konto Bescheinigung zur Erhöhung des Freibetrags online – ohne lange Wartezeit.

Anwaltliche Bescheinigung
Von allen Banken anerkannt
Aktuelle Erhöhungsbeträge (Stand 2026)
Schnelle Zustellung per E-Mail und Post
P-Konto Beratung
Name Lukas
Alter 34
Kinder 2
Kindergeld Ja
Grundfreibetrag 1.560 €
Kinder 911 €
Kindergeld 510 €
Gesamter
Freibetrag
2.981 €
Rechtsanwalt Jan Heckmann

Jan Heckmann

Anwalt für Insolvenzrecht

„Als Rechtsanwalt stehe ich für eine zuverlässige und rechtssichere Abwicklung bei der Erhöhung Ihres Pfändungsfreibetrags."

Wann kann mein Freibetrag erhöht werden?

Der Standard-Freibetrag auf dem P-Konto reicht oft nicht aus, um alle Kosten zu decken. Mit der richtigen P-Konto Bescheinigung lässt sich der Pfändungsfreibetrag jedoch erhöhen – die häufigsten Erhöhungsgründe finden Sie hier im Überblick.

Unterhaltspflichten

Kinder

Wenn Sie mit Ihren Kinder in einem Haushalt leben oder Unterhalt zahlen, steht Ihnen ein erhöhter Freibetrag zu.

Kindergeld

Ehepartner

Wenn Sie verheiratet sind oder Ehegattenunterhalt zahlen, kann Ihr Freibetrag erhöht werden

Sozialleistungen

Kindergeld

Wenn Sie Kindergeld erhalten, kann der Freibetrag für das Konto auf das das Kindergeld ausgezahlt wird, erhöht werden.

Pflegegeld

Sozialleistungen

Wenn Sie unpfändbare Leistungen wie Pflegegeld, Kinderzuschlag oder Bürgergeld erhalten, erhöht sich Ihr Freibetrag.

Einmalzahlungen

Einmalzahlungen

Bestimmte einmalige Leistungen wie Nachzahlungen von Bürgergeld oder die Verhinderungspflege erhöhen Ihren einmaligen Freibetrag.

Garantierter Schutz
Deutsche Post

Bescheinigung versendet

Ihre P-Konto Bescheinigung wurde mit der Deutschen Post versendet.

Gmail

Per Email erhalten

Sie finden Ihre Bescheinigung als PDF im Anhang

P-Konto Bescheinigung

Wie wird der P-Konto Freibetrag erhöht?

Um den Freibetrag auf Ihrem P-Konto zu erhöhen, benötigen Sie eine P-Konto Bescheinigung. Sie weist nach, dass Ihnen ein höherer Pfändungsschutz zusteht, zum Beispiel durch Kinder, Ehe, Unterhalt, Kindergeld oder bestimmte Sozialleistungen.

Reichen Sie diese Bescheinigung bei Ihrer Bank ein, um den erhöhten Freibetrag zu erhalten. Ihre Bank ist nach § 903 Abs. 4 ZPO gesetzlich dazu verpflichtet den Freibetrag in wenigen Werktagen anzupassen.

Maximaler Freibetrag

Sichern Sie den höchstmöglichen Freibetrag, für eine gesicherte finanzielle Handlungsfähigkeit selbst bei Pfändung.

Anwaltlich geprüft

Die Bescheinigungen werden durch unsere Partnerkanzlei rechtssicher ausgestellt und sind bundesweit anerkannt.

Kostenloser Expressversand

Ihre Bescheinigung wird oft noch am selben Tag an Sie versendet, sowohl per E-Mail als auch per Post.

So funktioniert der Online-Antrag

In nur drei einfachen Schritten zur P-Konto Bescheinigung, ohne Behördengang oder lange Wartezeit.

Noch am selben Tag

Bei Anträgen vor 18:00 Uhr erhalten Sie Ihre Bescheinigung noch am selben Tag per E-Mail.

Jetzt beantragen

Schritt 1

Fragebogen ausfüllen

Beantworten Sie einige kurze Fragen zu Ihrer persönlichen Situation. Ihr persönlicher Pfändungsfreibtrag wird dabei automatisch berechnet. Der Fragebogen dauert nur wenige Minuten und ist selbsterklärend.

Schritt 2

Prüfung durch Kanzlei

Nach Abschluss des Antrags prüft unsere Partnerkanzlei Ihrer Angaben. Wenn Nachweise erforderlich sind, können Sie diese einfach online hochladen. Unsere Partnerkanzlei stellt die Bescheinigung anschließend an Sie aus.

Schritt 3

Bescheinigung erhalten

Sie erhalten diese in der Regel noch am selben Tag per E-Mail als PDF und zusätzlich per Post innerhalb von 2-3 Werktagen. Anschließend müssen Sie die Bescheinigung nur noch bei Ihrer Bank vorlegen und Ihr erhöhter Freibetrag wird aktiviert.

Warum ist der Pfändungsfreibetrag so wichtig?

Wenn Ihr Konto gepfändet wurde, schützt der Pfändungsfreibetrag einen bestimmten Betrag Ihres monatlichen Einkommens vor Pfändungen durch Gläubiger. Der Freibetrag auf Ihrem P-Konto stellt sicher, dass Sie weiterhin über genügend finanzielle Mittel verfügen, um Ihre grundlegenden Lebenshaltungskosten wie Miete, Lebensmittel und andere notwendige Ausgaben zu decken.

Sollten Sie einen Anspruch auf einen erhöhten Freibetrag haben, ist es wichtig schnell zu handeln und den Pfändungsfreibetrag erhöhen zu lassen. Denn sonst kann Guthaben gepfändet werden, was zur Versorgung Ihrer Familie dient oder Leistungen gepfändet werden, die nach § 54 SGB I unpfändbar sind.

P-Konto Bescheinigung online beantragen
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Ihre Vorteile

Schnelle Bearbeitung

Beantragen Sie Ihre Bescheinigung ohne Termin oder Wartezeit.Erhalten Sie Ihre Bescheinigung in der Regel noch am selben Tag per E-Mail – perfekt, wenn es schnell gehen muss.

Rechtssicher

Ihre Bescheinigung wird von unserer Partnerkanzlei anwaltlich geprüft und rechtsverbindlich ausgestellt. Sie erfüllt alle gesetzlichen Anforderungen und wird von allen Deutschen Banken anerkannt.

Unkompliziert

Kein Behördengang, keine langen Wartezeiten – unser einfacher Online-Fragebogen führt Sie Schritt für Schritt durch den Prozess.

P-Konto Vorteile
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Das sagen unsere Kunden

Über 400 Kunden haben ihre P-Konto Bescheinigung bereits über unseren Service erhalten. Lesen Sie, was sie über ihre Erfahrungen berichten.

Absoluter Top-Service! Binnen weniger Stunden und ein wenig Mailkontakt haben gereicht um die Bescheinigung zu erhalten. Vielen Dank

Markus

Alles super gelaufen. Sehr gerne wieder, melden sich direkt zurück wenn man fragen hat. Dankeschön

Verena S.

Alles super geklappt Bescheinigung kam am nächsten Tag bei mir an Kann ich nur weiter empfehlen

Olli

Seriös und reibungslos. Mir wurde hervorragend geholfen. Dankeschön!

Sascha K.

Einfach, schnell und sehr preisgünstig. Die Bescheinigung wurde problemlos anerkannt.

Vincent C.

Die Bescheinigung hat mir sehr geholfen innerhalb von 2 Tagen wurde der Betrag erhöht! Vielen Dank!

Karina L.

Alles professionell, schnell und klar.

Cosmin T.

Bestellt und 2 Stunden später bereits geliefert. Danke.

Dirk A.

Alle Erhöhungsgründe und anrechenbare Leistungen im Überblick

Hier finden Sie alle wichtigen Erhöhungsgründe und anrechenbare Leistungen für Ihren Pfändungsfreibetrag

Wenn Sie gesetzlich zum Unterhalt verpflichtet sind und diesen auch tatsächlich leisten, haben Sie Anspruch auf einen erhöhten Pfändungsfreibetrag.

Der Unterhalt muss nicht zwingend als Geldzahlung geleistet werden. Auch das Zusammenleben in einem Haushalt zählt als Unterhaltsleistung (Naturalunterhalt).

Unterhaltsberechtigte Personen sind in der Regel Kinder, Ehepartner oder getrennt lebende Partner, denen Sie Unterhalt zahlen.

  • Erste unterhaltsberechtigte Person: + 585,23 €
  • Zweite bis fünfte Person: jeweils + 326,04 €
  • Bei mehr als fünf Personen: Antrag beim Vollstreckungsgericht erforderlich

Kinder sind unterhaltsberechtigt, wenn sie unter 18 Jahre alt sind oder sich in einer Schul- oder Berufsausbildung befinden. In Ausnahmefällen kann eine Unterhaltspflicht ebenso bestehen, wenn das Kind aufgrund Krankheit oder körperlichen Beeinträchtigungen nicht für sich selbst sorgen kann.

Wenn Sie Bürgergeld für Personen erhalten, die mit Ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft leben, können diese als unterhaltsberechtigte Personen angerechnet werden, auch wenn keine Unterhaltspflicht besteht. Etwa ein unverheirater Partner oder Stiefkinder.

Als verheiratete Person haben Sie einen Anspruch auf einen erhöhten Pfändungsfreibetrag. Dabei zählt Ihr Ehepartner als unterhaltberechtigte Person nach § 1360 BGB. Die Erhöhung des Freibetrags beträgt somit 585,23 € bzw. 326,04 € für jede weitere unterhaltsberechtigte Person.

  • Zusammenlebend: Leben Sie mit Ihrem Ehepartner im gemeinsamen Haushalt, haben beide Partner Anspruch auf einen zusätzlichen Freibetrag, unabhängig davon, ob Ihr Partner eigenes Einkommen hat.
  • Getrennt lebend: Zahlen Sie an Ihren getrennt lebenden Ehepartner Trennungsunterhalt (§ 1361 BGB), steht Ihnen ebenfalls ein erhöhter Freibetrag zu. Sollten Sie keinen Unterhalt an einen getrennt lebenden Ehepartner zahlen, ergibt sich keine Erhöhung des Freibetrags.
  • Geschieden: Auch wenn Sie nachehelichen Unterhalt (§§ 1569 ff. BGB) an Ihren Ex-Partner leisten, kann Ihr Freibetrag erhöht werden.

Kindergeld ist gemäß § 902 Satz 1 Nr. 5 ZPO unpfändbar und kann als Erhöhungsbetrag auf Ihrem P-Konto berücksichtigt werden. Der Freibetrag erhöht sich um den tatsächlich ausgezahlten Kindergeldbetrag pro Kind.

Wichtig: Die Erhöhung ist nur für das Konto möglich, auf das die Familienkasse das Kindergeld direkt auszahlt. Wird das Kindergeld zunächst an eine andere Person ausgezahlt und von dieser an Sie weitergeleitet, kann es nicht als Erhöhungsgrund berücksichtigt werden.

Ähnlich wie das Kindergeld ist der Kinderzuschlag ebenso unpfändbar. Ihr Freibetrag wird somit um den tatsächlich ausgezahlten Kinderzuschlag pro Kind erhöht. Da Kinderzuschlag in der Regel zusammen mit dem Kindergeld überwiesen wird, erhöht sich Ihr Freibetrag somit um den gesamten Zahlungsbetrag der Familienkasse.

Auch hier gilt: Die Erhöhung ist nur für das Konto möglich, auf das die Familienkasse den Kinderzuschlag direkt auszahlt.

Wenn Sie Bürgergeld beziehen, kann der Freibetrag erhöht werden, allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen.

Wichtig: Entscheidend ist der Ihnen persönlich bewilligte Betrag, nicht der gesamte ausgezahlte Betrag. Wenn auf Ihrem Leistungsbescheid auch Leistungen für Ihre Kinder oder Ihren Partner ausgewiesen sind, zählen diese nicht für Ihre persönliche Freibetragserhöhung.

Eine Erhöhung ist nur möglich, wenn Ihr persönlicher Bürgergeldbetrag den Grundfreibetrag von 1.560 € übersteigt. In diesem Fall erhöht sich Ihr Freibetrag um die Differenz zum Grundfreibetrag.

  • Beispiel: Wird Ihnen selbst ein Bürgergeldbetrag von 2.000 € gewährt, erhöht sich Ihr Freibetrag um 440 € (2.000 € - 1.560 €).

Pflegegeld kann in voller Höhe zur Erhöhung Ihres P-Konto-Freibetrags bescheinigt werden. Entscheidend ist dabei nur, dass das Pflegegeld auf das Konto ausgezahlt wird, für das die Bescheinigung ausgestellt werden soll.

Wichtig: Auch wenn Sie Pflegegeld für Ihre Kinder oder andere pflegebedürftige Angehörige auf Ihr Konto erhalten, kann dieses vollständig für die Freibetragserhöhung berücksichtigt werden.

Bürgergeld- und Sozialhilfe-Nachzahlungen:

  • Können in voller Höhe bescheinigt werden
  • Keine Begrenzung bei der Höhe der Nachzahlung
  • Kompletter Betrag wird als unpfändbarer Freibetrag berücksichtigt

Einmalige Sozialleistungen:

  • Baby-Erstausstattung kann einmalig bescheinigt werden
  • Leistungen der Stiftung Mutter und Kind können einmalig bescheinigt werden
  • Diese Beträge können vollständig geschützt werden

Nachzahlungen von Krankenkasse und Familienkasse:

  • Bescheinigungsfähig bis zu einem Betrag von 500 €
  • Dieser Betrag kann über die P-Konto-Bescheinigung geschützt werden

Wichtig: Bei Nachzahlungen über 500 € von Krankenkasse oder Familienkasse ist ein gesonderter Antrag beim Vollstreckungsgericht erforderlich. Die P-Konto-Bescheinigung reicht in diesem Fall nicht aus.

Folgende Leistungen können nicht mit der P-Konto-Bescheinigung geschützt werden:

  • Weihnachtsgeld
  • Mutterschaftsgeld
  • Renten wegen Minderung der Erwerbsfähigkeit
  • Krankengeld
  • Andere vergleichbare Leistungen

Wichtig: Für den Schutz dieser Leistungen ist ein gesonderter Antrag beim Vollstreckungsgericht erforderlich. Die P-Konto-Bescheinigung reicht in diesen Fällen nicht aus.

Antrag beim Vollstreckungsgericht

Zusätzliche Freibeträge beantragen

In manchen Fällen reicht der durch die P-Konto-Bescheinigung geschützte Freibetrag nicht aus, um alle eingehenden Zahlungen vor einer Pfändung zu bewahren. Dies kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn Ihr Einkommen deutlich über dem Grundfreibetrag von 1.560 € liegt, oder wenn Sie Unterhaltszahlungen erhalten, die den bescheinigten Freibetrag übersteigen.

Auch bei bestimmten Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld oder Krankengeld, die nicht über die P-Konto-Bescheinigung geschützt werden können, ist zusätzlicher Schutz erforderlich.

In solchen Fällen können Sie durch einen speziellen Antrag beim Vollstreckungsgericht Ihren Freibetrag über die Bescheinigung hinaus erhöhen.

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Häufige Fragen zum Pfändungsfreibetrag

Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um die P-Konto Bescheinigung und unseren Service.

Der Pfändungsfreibetrag ist der Betrag auf einem P-Konto, der vor Pfändungen geschützt ist. Dieser Betrag bleibt selbst bei laufender Kontopfändung unantastbar. Er dient dazu, sicherzustellen, dass der Kontoinhaber weiterhin über ausreichende finanzielle Mittel für den Lebensunterhalt verfügt.

Eine Erhöhung des Freibetrags auf einem P-Konto ist insbesondere möglich, wenn Sie Kinder haben, verheiratet sind, Kindergeld oder andere unpfändbare Leistungen erhalten. Zu den anrechenbaren unpfändbaren Leistungen gehören vor allem Pflegegeld, Bürgergerld und der Kinderzuschlag.

Um die Pfändungsfreigrenze zu erhöhen benötigen Sie eine P-Konto Bescheinigung von einer befugten Stelle, wie beispielsweise einer Schuldnerberatung oder einem Rechtsanwalt. Diese Bescheinigung dient als Nachweis für den erhöhten Freibetrag bei Ihrer Bank. Reichen Sie die Bescheinigung bei Iher Bank ein, um den erhöhten Freibetrag zu erhalten.

Zu den Leistungen, die auf einem P-Konto freigestellt werden können, gehören unter anderem Kindergeld, Pflegegeld, Bürgergeld und der Kinderzuschlag. Diese Leistungen sind unpfändbar und können somit den Pfändungsfreibetrag erhöhen. Wichtig ist, dass die Leistungen nur für das Konto bescheinigt werden können auf das sie ausgezahlt werden.

Der Grundfreibetrag beträgt aktuell (Stand 2025) monatlich 1.560 €. Dieser Betrag wird jährlich zum 1.Juli angepasst.

Nachzahlungen vom Jobcenter können in voller Höhe angerechnet werden. Nachzahlungen von der Familiankasse oder Krankenkasse können nur bis zu einer Höhe von 500 € angerechnet werden. Sollte die Zahlung höher als 500 € sein, ist ein gesonderter Antrag beim Vollstreckungsgericht erforderlich.

Unsere Partnerkanzlei

Anwaltskanzlei Heckmann

Rechtssichere Ausstellung Ihrer P-Konto Bescheinigung durch eine erfahrene Kanzlei für Insolvenzrecht.

Rechtsanwalt Jan Heckmann - Anwaltskanzlei Heckmann

Jan Heckmann

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Spezialisiert auf Insolvenzrecht

Die Kanzlei Heckmann verfügt über langjährige Erfahrung im Bereich Entschuldung und Insolvenzrecht.

Über 20 Jahre Erfahrung

Die Kanzlei wurde 2003 gegründet und hat seitdem unzähligen Mandanten geholfen, ihre finanzielle Situation zu verbessern.

Rechtssicher & anerkannt

Die Kanzlei ist eine nach § 903 Abs. 1 ZPO befugte Stelle zur Ausstellung der Bescheinigungen. Die Bescheinigungen werden bundesweit anerkannt.

Tausende Mandanten entschuldet

Die Anwaltskanzlei Heckmann hat bereits tausenden Mandanten zur Entschuldung verholfen, sei es durch Insolvenzverfahren oder außergerichtliche Einigungen.