Erhöhen Sie Ihren
P-Konto Freibetrag online

Schützen Sie mehr Geld auf Ihrem P-Konto vor Pfändungen mit einer P-Konto Bescheinigung vom Anwalt.

Erhöhen Sie Ihren Freibetrag einfach, schnell und günstig

Anwaltliche Bescheinigung in wenigen Minuten online beantragen

Kostenloser Expressversand per Post und Email

4.8

Basierend auf 129 Bewertungen

Anwaltlich geprüft
P-Konto Beratung
Name Lukas
Alter 34
Kinder 2
Kindergeld Ja
Grundfreibetrag 1.560 €
Kinder 911 €
Kindergeld 510 €
Gesamter
Freibetrag
2.981 €

Erhöhter Freibetrag

Sichern Sie den höchstmöglichen Freibetrag, für eine gesicherte finanzielle Handlungsfähigkeit selbst bei Pfändung.

Anwaltlich geprüft

Die Bescheinigungen werden durch unsere Partnerkanzlei rechtssicher ausgestellt und sind bundesweit anerkannt.

Kostenloser Expressversand

Ihre Bescheinigung wird oft noch am selben Tag an Sie versendet, sowohl per E-Mail als auch per Post.

Wie wird der P-Konto Freibetrag erhöht?

Um den Freibetrag auf Ihrem P-Konto zu erhöhen, benötigen Sie eine P-Konto Bescheinigung. Sie weist nach, dass Ihnen ein höherer Pfändungsschutz zusteht, zum Beispiel durch Kinder, Ehe, Unterhalt, Kindergeld oder bestimmte Sozialleistungen. Reichen Sie diese Bescheinigung bei Ihrer Bank ein, um den erhöhten Freibetrag zu erhalten. Ihre Bank ist verpflichtet den Freibetrag in wenigen Werktagen anzupassen.

Rechtsanwalt Jan Heckmann
Als Rechtsanwalt stehe ich für eine sichere und zuverlässige Online-Abwicklung. Ihre Bescheinigung erhalten Sie in kürzester Zeit, damit Sie Ihren Freibetrag ohne lange Wartezeiten erhöhen können."
Jan Heckmann, Anwalt für Insolvenzrecht, Anwaltskanzlei Heckmann

So erhöhen Sie Ihren
Freibetrag

Unser Online-Prozess ist unkompliziert, rechtlich geprüft und sorgt für einen reibungslosen Ablauf.

Garantierter Schutz
Einfacher Prozess

Beantragen Sie Ihre P-Konto Bescheinigung in nur 5 Minuten

Jetzt starten
1

Online-Fragebogen

Beantworten Sie online einige kurze Fragen zu Ihrer Situation. Ihr persönlicher Freibetrag wird dabei automatisch berechnet und Sie können Ihre Bescheinigung einfach online beantragen.

2

Bescheinigung erhalten

Unsere Partnerkanzlei prüft Ihren Antrag und stellt die Bescheinigung in kürzester Zeit an Sie aus. Sie erhalten die Bescheinigung sofort nach Erstellung per E-Mail und zusätzlich per Post.

3

Freibetrag erhöhen

Reichen Sie die Bescheinigung bei Ihrer Bank ein, um den erhöhten Freibetrag zu erhalten. Die Bank ist verpflichtet, Ihren Freibetrag in wenigen Werktagen anzupassen.

Wann kann mein P-Konto Freibetrag erhöht werden?

Bei Unterhaltspflichten, Kindern oder Sozialleistungen steht Ihnen ein erhöhter Freibetrag zu. Beantragen Sie eine P-Konto Bescheinigung, um diesen Freibetrag zu sichern.

Familie & Kinder

Wenn Sie für Kinder sorgen, steigt Ihr Freibetrag an. Pro unterhaltsberechtigtem Kind erhöht sich der monatliche Freibetrag spürbar.

Unterhalt für Partner

Wenn Sie verheiratet sind oder getrennt leben und Ehegattenunterhalt zahlen, können Sie Ihren Freibetrag ebenfalls erhöhen lassen.

Sozialleistungen

Verschiedene staatliche Leistungen können Ihren Freibetrag erhöhen. Darunten zählen z.B. für Bürgergeld, Kindergeld und Pflegegeld.

Pfändungsschutz erhöhen

Berechnen Sie Ihren P-Konto Freibetrag

Wie hoch Ihr persönlicher Freibetrag genau ausfällt, hängt von Ihrer individuellen Situation ab. Nutzen Sie unseren kostenlosen Freibetragsrechner, um den Betrag in wenigen Klicks zu berechnen.

Beantragen Sie Ihren erhöhten Freibetrag online

Mit unserem Service füllen Sie den Online-Fragebogen aus und erhalten Ihre anwaltlich ausgestellte Bescheinigung innerhalb kürzester Zeit per E-Mail und Post. Reichen Sie diese bei Ihrer Bank ein, um den erhöhten Freibetrag zu erhalten.

Bescheinigung beantragen
Pfändungsschutz erhöhen
Profile
Ihr Freibetrag
2400,23 €
840,23 €

Werden Unterlagen zur Freibetragserhöhung gebraucht?

Behörden verlangen meist Originaldokumente: Kindergeldbescheide, Unterhaltstitel oder Kontoauszüge. Bei unserem Service reicht in der Regel eine ausdrückliche Bestätigung der Richtigkeit Ihrer Angaben im Online-Fragebogen. Zusätzliche Nachweise sind nur in Ausnahmefällen erforderlich. Ganz ohne Dokumentensammlung oder Behördengänge.

Häufige Fragen zum Freibetrag

Der P-Konto Freibetrag, auch Pfändungsfreibetrag genannt, ist der Betrag auf Ihrem Pfändungsschutzkonto, über den Sie trotz einer Kontopfändung weiterhin frei verfügen dürfen. Der gesetzliche Grundfreibetrag liegt derzeit bei 1.560 € pro Monat. Je nach persönlicher Situation, etwa durch Kindergeld, Unterhaltspflichten oder Sozialleistungen, kann dieser Freibetrag jedoch deutlich erhöht werden.

Um den Freibetrag auf Ihrem P-Konto zu erhöhen, benötigen Sie eine P-Konto Bescheinigung. Reichen Sie diese Bescheinigung bei Ihrer Bank ein, um den erhöhten Freibetrag zu erhalten.

Eine P-Konto Bescheinigung benötigen Sie, wenn Ihr Schutzbedarf über den Grundfreibetrag von 1.560 € hinausgeht. Das ist der Fall wenn Sie Kinder haben, verheiratet sind, Kindergeld oder andere Sozialleistungen erhalten. Ohne Bescheinigung schützt das P-Konto nur 1.560 € monatlich. Sie können eine P-Konto Bescheinigung schnell und unkompliziert über unseren digitalen Service beantragen.

Bescheinigungen können von befugten Stellen ausgestellt werden. Dazu gehören: Jobcenter, Familienkasse, Sozialamt, anerkannte Schuldnerberatungen, Rechtsanwälte oder Steuerberater. Wir arbeiten mit einer Partneranwaltskanzlei zusammen und bieten Ihnen die Möglichkeit, die Bescheinigung unkompliziert und ohne Wartezeiten online zu beantragen.

Ihr Freibetrag kann erhöht werden, wenn Sie Kinder haben, verheiratet sind, Unterhalt leisten oder bestimmte staatliche Leistungen beziehen. Für die erste unterhaltsberechtigte Person erhalten Sie zusätzlich 585,23 € Freibetrag. Für jede Weitere Person, bis zu maximal fünf Personen, erhalten Sie je weitere 326,04 €. Auch für Sozialleistungen wie Kindergeld, Bürgergeld oder Krankenkassenleistungen erhalten Sie zusätzliche Freibeträge.

Ja. Kindergeld, Kinderzuschlag, Leistungen nach SGB II/XII, AsylbLG und vergleichbare Sozialleistungen sind unpfändbar. Mit entsprechender Bescheinigung werden diese Beträge ebenfalls vom Pfändungszugriff geschützt.