Sofortige Hilfe bei Kontopfändungen und Pfändungsschutz
Monatlich 1.560 EUR Grundfreibetrag sichern durch P-Konto
Zusätzliche Freibetragserhöhungen mit einer P-Kontobescheinigung
4.8
Basierend auf 129 Bewertungen
Wurde Ihr Konto gepfändet, sollten Sie es sofort in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) umwandeln. Nur so bleibt Ihnen ein gesetzlich geschützter Grundfreibetrag erhalten, auf den Sie weiterhin zugreifen können. Zusätzlich kann der Freibetrag erhöht werden – zum Beispiel bei Kindern, Unterhaltspflichten oder Sozialleistungen.
Bei einer Kontopfändung sollten Sie neben dem persönlichen Finanz- und Haushaltsmanagement schnellstmöglich die folgenden rechtlichen Schritte einleiten, um Ihre Handlungsfähigkeit zu sichern.
Wandeln Sie Ihr Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) um oder eröffnen Sie ein neues. Somit wird Ihr Existenzminimum automatisch geschützt. Die Umstellung ist für Sie kostenlos und bei jeder Bank in Deutschland möglich.
Mit einem P-Konto ist Ihr Grundfreibetrag von 1.560 € geschützt. Wenn sie verheiratet sind, Kinder haben oder Pflegegeld erhalten steht Ihnen jedoch mehr Freibetrag zu. Mit unserem Freibetragsrechner können Sie prüfen, ob Ihnen zusätzliche Freibeträge zustehen. Dieser Betrag bleibt Ihnen jeden Monat frei zur Verfügung.
Beantragen Sie eine P-Kontobescheinigung und sichern Sie sich die zusätzliche Freibeträge für Unterhalt, Kindergeld und andere geschützte Einkünfte und erhalten Sie den höchstmöglichen Pfändungsschutz.
"Als Rechtsanwalt versichere ich die Qualität unserer Arbeit. Sind Sie von einer Kontopfändung betroffen helfen wir Ihnen professionell und vertraulich bei der Einrichtung Ihres P-Kontos, begleiten Sie durch den gesamten rechtlichen Prozess und erstellen eine anwaltliche P-Kontobescheinigung für Sie."
Mit einem P-Konto können Sie frei über Ihren monatlichen Freibetrag verfügen: Bargeld am Automaten abheben, Überweisungen tätigen und mit EC-Karte bezahlen. Das P-Konto hat einen automatischen Schutz vor Pfändungen und kann nicht überzogen werden.
Grundlegende Kontofunktionen bleiben uneingeschränkt verfügbar. Eingehende Zahlungen wie Lohn oder Rente werden automatisch bis zur Freibetragshöhe geschützt und stehen sofort zur Verfügung.
Bei Kontopfändungen wird das Konto oft komplett gesperrt, bis alle Schulden beglichen oder Ratenzahlungen vereinbart sind. Um dennoch Zugriff auf Ihr Existenzminimum zu behalten, müssen Sie das gesperrte Konto schnellstmöglich in ein P-Konto umwandeln lassen. Anders als normale Konten kann ein P-Konto nicht überzogen werden, bietet aber dauerhaften Schutz eines Pfändungsfreibetrags.
Für die erste unterhaltsberechtigte Person erhalten Sie zusätzlich 585,23 € monatlichen Freibetrag zum Grundschutz von 1.560 €. Für jede weitere Person (bis zur fünften) kommen jeweils 326,04 € hinzu, wodurch sich Ihr geschützter Betrag erheblich erhöht.
Kindergeld in Höhe von 255 € pro Kind und Kinderzuschlag von bis zu 292 € sind vollständig unpfändbar und erhöhen Ihren Freibetrag entsprechend. Diese Beträge stehen Ihnen zusätzlich zum Grundfreibetrag zur Verfügung und sind durch Gesetz besonders geschützt.
Leistungen nach SGB II (Bürgergeld), SGB XII (Sozialhilfe), Wohngeld, Krankengeld oder Leistungen nach dem AsylbLG sind grundsätzlich unpfändbar. Diese Beträge werden vollständig zu Ihrem geschützten Freibetrag hinzugerechnet und sichern Ihr Existenzminimum ab.
Für jede weitere unterhaltsberechtigte Person wie Ehepartner oder weitere Personen in Ihrem Haushalt können zusätzliche Freibeträge von jeweils 326,04 € geltend gemacht werden.
Eine Kontopfändung endet erst, wenn alle Schulden beglichen sind oder der Gläubiger sie zurückzieht oder die Forderung erfolgreich angefochten wurde. Auch bei Insolvenzanmeldung wird die Pfändung gestoppt – das Geld fließt dann an den Insolvenzverwalter statt direkt an den pfändenden Gläubiger.
Bis dahin können Sie sich mit einem P-Konto und P-Kontobescheinigungen einen Freibetrag sichern, der Ihnen den Lebensunterhalt und die alltäglichen Ausgaben vor Pfändungen schützt.
Lassen Sie Ihr Girokonto schnellstmöglich in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) umwandeln. So sichern Sie sich den gesetzlich geschützten Freibetrag, der nicht gepfändet werden darf. Prüfen Sie mögliche Freibetragserhöhungen (z.B. wenn Sie Kinder haben) und beantragen Sie eine P-Kontobescheinigung um den maximalen Freibetrag zu sichern. Handeln Sie schnell - rückwirkender Schutz ist nur 4 Wochen möglich.
Bei einer Kontopfändung sperrt die Bank Ihr Konto ganz oder teilweise. Ohne P-Konto sind alle eingehenden Zahlungen – auch Lohn und Sozialleistungen – gefährdet. Sie dürfen dann nur noch über Geld verfügen, das unter dem Pfändungsfreibetrag liegt. Eine rechtzeitige Umwandlung in ein P-Konto schützt Sie davor.
Sie sollten bei Ihrer Bank schriftlich die Umwandlung Ihres Girokontos in ein P-Konto beantragen. Das geht meist formlos. Ihre Bank ist gesetzlich verpflichtet, das innerhalb weniger Tage umzusetzen. Jeder darf nur ein einziges P-Konto führen.
Mit einer P-Kontobescheinigung weisen Sie Ihrer Bank nach, dass Sie Anspruch auf zusätzliche Freibeträge haben – etwa wegen Kindern im Haushalt, Kindergeld oder Sozialleistungen. Je nach Situation können so bis zu über 3.000 Euro geschützt werden. Jetzt in wenigen Minuten online beantragen und absichern.
Ohne Umwandlung in ein P-Konto verlieren Sie im schlimmsten Fall den Zugriff auf Ihr gesamtes Guthaben. Rechnungen, Miete und Lebenshaltung können dann nicht mehr bezahlt werden. Daher ist schnelles Handeln entscheidend.
Beantragen Sie jetzt Ihre P-Kontobescheinigung und sichern Sie sich maximalen Pfändungsschutz.
Schnell online erledigt, unkompliziert und rechtssicher