Kontopfändung? Wir helfen sofort.
Heben Sie Kontosperrungen auf und sichern Sie sich den höchstmöglichen Pfändungsfreibetrag auf Ihrem P-Konto.
Sofortige Hilfe bei Kontopfändung
Wieder auf Geld zugreifen können
Kontoguthaben vor Pfändung schützen
4.8
Basierend auf 129 Bewertungen
Geschützter Grundfreibetrag nach Umwandlung in P-Konto gem. § 850k ZPO.
Erhalten Sie wieder Zugriff auf Ihr unpfändbares Kontoguthaben, trotz Kontopfändung.
Schützen Sie Ihr vorhandenes Guthaben vor Pfändungen und behalten Sie die Kontrolle über Ihr Geld.
Erhöhen Sie Ihren monatlichen Freibetrag rechtssicher und sichern Sie mehr Geld für Ihren Lebensunterhalt.
Eine Kontopfändung ist eine Maßnahme der Eintreibung von offenen Forderungen durch Ihre Gläubiger. Der Gläubiger beantragt die Kontopfändung vor Gericht. Wenn Ihr Konto gepfändet wird, sperrt die Bank Ihr Konto. Vier Wochen nach Eingang der Pfändung überweist die Bank erstmals den pfändbaren Teil Ihres Guthabens an die Gläubiger.
Um sich vor Kontopfändungen zu schützen, ist der erste Schritt die Umwandlung Ihres Kontos in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto). Damit sichern Sie automatisch den gesetzlichen Grundfreibetrag in Höhe von monatlich 1.560 €, der Ihnen dann wieder zur Verfügung steht.
Ihr bestehendes Girokonto kann ganz einfach bei Ihrer Bank in ein P-Konto umgewandelt werden. Sie behalten alle wichtigen Funktionen. Ohne diese Umwandlung bleibt Ihr gesamtes Guthaben gesperrt und die Bank kann Ihr gesamtes Guthaben an den Gläubiger abführen. Mit dem P-Konto bleibt Ihr Existenzminimum geschützt.
So eröffnen Sie ein P-Konto
In den meiten Fällen können Sie mehr als nur den Grundfreibetrag vor Kontopfändungen schützen. Ihr Pfändungsfreibetrag bestimmt, wie viel Geld Sie trotz Pfändung jeden Monat behalten und ausgeben dürfen.
Sie haben Anspruch auf einen erhöhten Freibetrag, wenn Sie zum Beispiel Kinder haben, verheiratet sind, Unterhalt zahlen, Kindergeld oder Sozialleistungen erhalten.
Mit unserem Freibetragsrechner können Sie in wenigen Schritten genau herausfinden, wie hoch Ihr persönlicher Schutzbetrag ist. Im nächsten Schritt erfahren Sie, wie Sie diesen erhöhten Freibetrag rechtssicher beantragen können.
Freibetrag unverbindlich berechnenWenn Ihnen ein erhöhter Freibetrag zusteht, können Sie diesen mit einer P-Konto Bescheinigung bei Ihrer Bank freischalten, sodass mehr Geld auf Ihrem Konto vor Pfändungen geschützt ist. Nach Vorlage der Bescheinigung bei Ihrer Bank, ist diese Verpflichtet den erhöhten Freibtrag zu berücksichtigen.
Mit unserem Service können Sie die Bescheinigung schnell und unkompliziert online zu beantragen – rechtssicher und ohne unnötigen Papierkram.
"Als Rechtsanwalt versichere ich die Qualität unserer Arbeit. Sind Sie von einer Kontopfändung betroffen helfen wir Ihnen professionell und vertraulich bei der Einrichtung Ihres Pfändungsschutzes und erstellen eine anwaltliche P-Konto Bescheinigung für Sie."
Unser Online-Prozess ist unkompliziert, rechtlich geprüft und sorgt für einen reibungslosen Ablauf.
Bescheinigung versendet
Ihre P-Konto Bescheinigung wurde mit der Deutschen Post versendet.
Per Email erhalten
Sie finden Ihre Bescheinigung als PDF im Anhang
Beantworten Sie online einige kurze Fragen zu Ihrer Situation. Ihr persönlicher Freibetrag wird dabei automatisch berechnet und Sie können Ihre Bescheinigung einfach online beantragen.
Unsere Partnerkanzlei prüft Ihren Antrag und stellt die Bescheinigung in kürzester Zeit an Sie aus. Sie erhalten die Bescheinigung sofort nach Erstellung per E-Mail und zusätzlich per Post.
Reichen Sie die Bescheinigung bei Ihrer Bank ein, um den vor der Kontopfändung geschützen Freibetrag zu erhöhen. Die Bank ist verpflichtet, Ihren Freibetrag in wenigen Werktagen anzupassen.
Lassen Sie Ihr Girokonto schnellstmöglich in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) umwandeln. So sichern Sie sich den gesetzlich geschützten Freibetrag, der nicht gepfändet werden darf. Prüfen Sie mögliche Freibetragserhöhungen (z.B. wenn Sie Kinder haben) und beantragen Sie eine P-Kontobescheinigung um den maximalen Freibetrag zu sichern. Handeln Sie schnell - rückwirkender Schutz ist nur 4 Wochen möglich.
Bei einer Kontopfändung sperrt die Bank Ihr Konto ganz oder teilweise. Ohne P-Konto sind alle eingehenden Zahlungen – auch Lohn und Sozialleistungen – gefährdet. Sie dürfen dann nur noch über Geld verfügen, das unter dem Pfändungsfreibetrag liegt. Eine rechtzeitige Umwandlung in ein P-Konto schützt Sie davor.
Wenn Ihr Konto wegen einer Pfändung gesperrt wurde, können Sie die Sperrung aufheben, indem Sie Ihr Konto in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) umwandeln lassen. Damit erhalten Sie wieder Zugriff auf den gesetzlich geschützten Grundfreibetrag, der Ihnen für laufende Ausgaben wie Miete, Lebensmittel oder Strom zusteht.
Mit einer P-Kontobescheinigung können Sie Ihrer Bank nachweisen, dass Ihnen zusätzliche Freibeträge zustehen – etwa wegen Kindern im Haushalt, Kindergeld oder Sozialleistungen. Wenn Sie die Bescheinigung bei Ihrer Bank vorlegen, wird der geschützte Betrag auf Ihrem Pfändungsschutzkonto entsprechend angepasst. Je nach persönlicher Situation kann der Freibetrag deutlich höher ausfallen als der Grundfreibetrag, sodass mehr Geld vor Pfändungen geschützt ist.
Ohne Umwandlung in ein P-Konto verlieren Sie im schlimmsten Fall den Zugriff auf Ihr gesamtes Guthaben. Vier Wochen nach Eingang der Pfändung kann die Bank nicht geschützte Beträge an Ihre Gläubiger überweisen. Rechnungen, Miete und Lebenshaltung können dann nicht mehr bezahlt werden. Daher ist schnelles Handeln entscheidend.