Ihr Konto wurde gepfändet? Wir helfen sofort!

Sofortige Hilfe bei Kontopfändungen und Pfändungsschutz

Monatlich 1.500 EUR Grundfreibetrag sichern durch P-Konto

Zusätzliche Freibetragserhöhungen mit einer P-Kontobescheinigung

4.8

Basierend auf 129 Bewertungen

Anwaltlich geprüft
Finanzieller Schutz mit P-Konto

Was tun bei einer Kontopfändung?

Wurde Ihr Konto gepfändet, sollten Sie es sofort in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) umwandeln. Nur so bleibt Ihnen ein gesetzlich geschützter Grundfreibetrag erhalten, auf den Sie weiterhin zugreifen können. Zusätzlich kann der Freibetrag erhöht werden – zum Beispiel bei Kindern, Unterhaltspflichten oder Sozialleistungen.

Konto gepfändet?: Diese Schritte sollten Sie jetzt unternehmen

Bei einer Kontopfändung sollten Sie neben dem persönlichen Finanz- und Haushaltsmanagement schnellstmöglich die folgenden rechtlichen Schritte einleiten, um Ihre Handlungsfähigkeit zu sichern.

Garantierter Schutz

Wandeln Sie Ihr Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) um oder eröffnen Sie ein neues. Somit wird Ihr Existenzminimum automatisch geschützt. Die Umstellung ist für Sie kostenlos und bei jeder Bank in Deutschland möglich.

Mit einem P-Konto ist Ihr Grundfreibetrag von 1.555 € geschützt. Wenn sie verheiratet sind, Kinder haben oder Pflegegeld erhalten steht Ihnen jedoch mehr Freibetrag zu. Mit unserem Freibetragsrechner können Sie prüfen, ob Ihnen zusätzliche Freibeträge zustehen. Dieser Betrag bleibt Ihnen jeden Monat frei zur Verfügung.

Beantragen Sie eine P-Kontobescheinigung und sichern Sie sich die zusätzliche Freibeträge für Unterhalt, Kindergeld und andere geschützte Einkünfte und erhalten Sie den höchstmöglichen Pfändungsschutz.

Rechtsanwalt Jan Heckmann
"Als Rechtsanwalt versichere ich die Qualität unserer Arbeit. Sind Sie von einer Kontopfändung betroffen helfen wir Ihnen professionell und vertraulich bei der Einrichtung Ihres P-Kontos, begleiten Sie durch den gesamten rechtlichen Prozess und erstellen eine anwaltliche P-Kontobescheinigung für Sie."
Jan Heckmann, Anwalt für Insolvenzrecht, Anwaltskanzlei Heckmann

Freibetrag erhöhen – so schützen Sie mehr Geld vor Pfändungen

Der Grundfreibetrag von 1.555 € Ihres P-Kontos kann durch eine P-Konto-Bescheinigungen erheblich gesteigert werden, besonders wenn Sie unterhaltsberechtigte Personen wie Kinder haben: Mit zwei Kindern würden Sie zusätzlich 911,27 € Unterhaltsfreibetrag (585,23 € + 326,04 €) sowie gegebenenfalls zusätzlich Kindergeld von 510 € (2-mal 255 €) erhalten. Ihr geschützter Betrag würdo somit auf monatlich 2.966,27 € ansteigen. Die P-Kontobescheinigung müssen Sie bei Ihrer Bank einreichen – erst dann wird der erhöhte Freibetrag berücksichtigt.

Die Bank muss den erweiterten Schutz binnen zwei Werktagen nach Einreichung der Bescheinigung aktivieren. Unbefristete Bescheinigungen gelten mindestens zwei Jahre, danach kann die Bank eine Aktualisierung verlangen. Ohne korrekte Bescheinigung bei der Bank bleibt nur der Grundfreibetrag von 1.555 € geschützt.

Meinen Freibetrag berechnen

Wie Sie Ihr Konto trotz Pfändung weiter nutzen können

Ihr P-Konto funktioniert wie ein normales Girokonto mit automatischem Pfändungsschutz. Sie können frei über Ihren monatlichen Freibetrag verfügen: Bargeld am Automaten abheben, Überweisungen tätigen und mit EC-Karte bezahlen.

Grundlegende Kontofunktionen bleiben uneingeschränkt verfügbar. Eingehende Zahlungen wie Lohn oder Rente werden automatisch bis zur Freibetragshöhe geschützt und stehen sofort zur Verfügung.

Finanzielle Sicherheit
Pfändungsschutz erhöhen

Was tun bei gesperrtem Konto?

Bei Kontopfändungen wird das Konto oft komplett gesperrt, bis alle Schulden beglichen oder Ratenzahlungen vereinbart sind. Um dennoch Zugriff auf Ihr Existenzminimum zu behalten, müssen Sie das gesperrte Konto schnellstmöglich in ein P-Konto umwandeln lassen. Anders als normale Konten kann ein P-Konto nicht überzogen werden, bietet aber dauerhaften Schutz eines Pfändungsfreibetrags.

Kontopfändung aufheben – geht das?

Eine Kontopfändung endet erst, wenn alle Schulden beglichen sind oder der Gläubiger sie zurückzieht oder die Forderung erfolgreich angefochten wurde. Auch bei Insolvenzanmeldung wird die Pfändung gestoppt – das Geld fließt dann an den Insolvenzverwalter statt direkt an den pfändenden Gläubiger.

Bis dahin können Sie sich mit einem P-Konto und P-Kontobescheinigungen einen Freibetrag sichern, der Ihnen den Lebensunterhalt und die alltäglichen Ausgaben vor Pfändungen schützt.

Ihre Fragen, unsere Antworten

Lassen Sie Ihr Girokonto schnellstmöglich in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) umwandeln. So sichern Sie sich den gesetzlich geschützten Freibetrag, der nicht gepfändet werden darf. Prüfen Sie mögliche Freibetragserhöhungen (z.B. wenn Sie Kinder haben) und beantragen Sie eine P-Kontobescheinigung um den maximalen Freibetrag zu sichern. Handeln Sie schnell - rückwirkender Schutz ist nur 4 Wochen möglich.

Bei einer Kontopfändung sperrt die Bank Ihr Konto ganz oder teilweise. Ohne P-Konto sind alle eingehenden Zahlungen – auch Lohn und Sozialleistungen – gefährdet. Sie dürfen dann nur noch über Geld verfügen, das unter dem Pfändungsfreibetrag liegt. Eine rechtzeitige Umwandlung in ein P-Konto schützt Sie davor.

Sie müssen bei Ihrer Bank schriftlich die Umwandlung Ihres Girokontos in ein P-Konto beantragen. Das geht meist formlos. Ihre Bank ist gesetzlich verpflichtet, das innerhalb weniger Tage umzusetzen. Jeder darf nur ein einziges P-Konto führen.

Mit einer P-Kontobescheinigung weisen Sie Ihrer Bank nach, dass Sie Anspruch auf zusätzliche Freibeträge haben – etwa wegen Kindern im Haushalt, Kindergeld oder Sozialleistungen. Je nach Situation können so mehrere Hundert Euro zusätzlich geschützt werden. Jetzt in wenigen Minuten online beantragen und absichern.

Ohne Umwandlung in ein P-Konto verlieren Sie im schlimmsten Fall den Zugriff auf Ihr gesamtes Guthaben. Rechnungen, Miete und Lebenshaltung können dann nicht mehr bezahlt werden. Daher ist schnelles Handeln entscheidend.

Erhöhen Sie jetzt Ihren Freibetrag für das P-Konto

Beantragen Sie jetzt Ihr P-Konto und sichern Sie sich
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