Berechnen Sie Ihren Freibetrag kostenlos und in wenigen Klicks
Finden Sie heraus, ob Sie einen Anspruch auf einen erhöhten Freibetrag haben
4.8
Basierend auf 129 Bewertungen
Ermitteln Sie kostenlos, wie hoch Ihr geschützter Betrag sein kann
Zahlen Sie Unterhalt an Ehepartner/Ex-Ehepartner?
Beziehen Sie Sozialleistungen?
Mit einer P-Konto Bescheinigung können Sie diesen Freibetrag bei Ihrer Bank geltend machen
P-Konto Bescheinigung beantragenUnser Online-Prozess ist unkompliziert, rechtlich geprüft und sorgt für einen reibungslosen Ablauf.
Beantworten Sie online einige kurze Fragen zu Ihrer Situation. Ihr persönlicher Freibetrag wird dabei automatisch berechnet.
Beauftragen Sie Ihre P-Konto Bescheinigung online für nur 18 €. Die Bearbeitung durch unsere Partnerkanzlei erfolgt meistens noch am selben Tag.
Sie erhalten Ihre rechtsgültige Bescheinigung per E-Mail und zusätzlich per Post – reichen Sie die Bescheinigung bei Ihrer Bank ein, um den Freibetrag zu erhalten.
Erhalten Sie Ihre P-Konto Bescheinigung innerhalb 24 Stunden, oft noch am selben Tag – ohne Termin oder Wartezeiten.
Die Bescheinigungen werden durch unsere Partnerkanzlei rechtssicher ausgestellt und sind bundesweit anerkannt.
Sichern Sie den höchstmöglichen Freibetrag auf Ihrem P-Konto – für eine gesicherte finanzielle Handlungsfähigkeit selbst bei laufender Pfändung.
Als Rechtsanwalt stehe ich für eine schnelle, zuverlässige Online-Abwicklung. Ihre P-Konto Bescheinigung erhalten Sie in kürzester Zeit, damit Sie Ihren Freibetrag stressfrei und ohne unnötige Wartezeiten erhöhen können."
Die P-Konto Bescheinigung ist ein offizieller Nachweis, mit dem Sie Ihrer Bank belegen, dass Ihnen ein höherer Pfändungsschutz zusteht – zum Beispiel wegen Kindergeld, Unterhaltspflichten oder Sozialleistungen. Sie dient dazu, den gesetzlichen Grundfreibetrag von aktuell 1.560 € pro Monat, je nach Ihrer Situation, auf bis zu über 3.000 € anzuheben.
Eine P-Konto Bescheinigung benötigen Sie, wenn Ihr Schutzbedarf über den Grundfreibetrag von 1.560 € hinausgeht. Das ist der Fall wenn Sie Kinder haben, verheiratet sind, Kindergeld oder andere Sozialleistungen erhalten. Ohne Bescheinigung schützt das P-Konto nur 1.560 € monatlich. Sie können eine P-Konto Bescheinigung schnell und unkompliziert über unseren digitalen Service beantragen.
Bescheinigungen können von befugten Stellen ausgestellt werden. Dazu gehören: Jobcenter, Familienkasse, Sozialamt, anerkannte Schuldnerberatungen, Rechtsanwälte oder Steuerberater. Wir arbeiten mit einer Partneranwaltskanzlei zusammen und bieten Ihnen die Möglichkeit, die Bescheinigung unkompliziert und ohne Wartezeiten online zu beantragen.
Ja, ab dem 1. Juli 2025 gelten folgende Freibetragerhöhungen: Für die erste unterhaltsberechtigte Person erhalten Sie zusätzlich 585,23 € Freibetrag. Für jede Weitere Person (bis zur 5) erhalten Sie je weitere 326,04 €. Auch für Sozialleistungen wie Kindergeld oder Krankenkassenleistungen erhalten Sie zusätzliche Freibeträge. Beispiel: Bei Unterhaltspflicht für zwei Kinder mit Kindergeldsbezug beträgt der geschützte Freibetrag 2.971,27€.
Ja. Kindergeld, Kinderzuschlag, Leistungen nach SGB II/XII, AsylbLG und vergleichbare Sozialleistungen sind unpfändbar. Mit entsprechender Bescheinigung werden diese Beträge ebenfalls vom Pfändungszugriff geschützt.