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Der Pfändungsfreibetrag ist der von Ihrem P-Konto geschütze Betrag, der Ihnen selbst bei einer Kontopfändung frei zur Verfügung bleibt. Der Grundfreibetrag beträgt seit dem 1. Juli 2025 monatlich 1.555 €. Dieser Freibetrag kann jedoch drastisch erhöht werden, etwa wenn sie verheiratet sind oder waren, Kinder haben oder Sozialleistungen beziehen.
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Die P-Kontobescheinigung ist ein offizieller Nachweis, mit dem Sie Ihrer Bank belegen, dass Ihnen ein höherer Pfändungsschutz zusteht – zum Beispiel wegen Kindergeld, Unterhaltspflichten oder Sozialleistungen. Sie dient dazu, den gesetzlichen Grundfreibetrag von aktuell 1.555 € pro Monat, je nach Ihrer Situation, auf bis zu über 3.000 € anzuheben.
Eine P-Kontobescheinigung benötigen Sie, wenn Ihr Schutzbedarf über den Grundfreibetrag von 1.555 € hinausgeht. Das ist der Fall wenn Sie Kinder haben, verheiratet sind, Kindergeld oder andere Sozialleistungen erhalten. Ohne Bescheinigung schützt das P-Konto nur 1.555 € monatlich. Sie können eine P-Kontobescheinigung schnell und unkompliziert über unseren digitalen Service beantragen.
Bescheinigungen können von befugten Stellen ausgestellt werden. Dazu gehören: Jobcenter, Familienkasse, Sozialamt, anerkannte Schuldnerberatungen, Rechtsanwälte oder Steuerberater. Wir arbeiten mit einer Partneranwaltskanzlei zusammen und bieten Ihnen die Möglichkeit, die Bescheinigung unkompliziert und ohne Wartezeiten online zu beantragen.
Ja, ab dem 1. Juli 2025 gelten folgende Freibetragerhöhungen: Für die erste unterhaltsberechtigte Person erhalten Sie zusätzlich 585,23 € Freibetrag. Für jede Weitere Person (bis zur 5) erhalten Sie je weitere 326,04 €. Auch für Sozialleistungen wie Kindergeld oder Krankenkassenleistungen erhalten Sie zusätzliche Freibeträge. Beispiel: Bei Unterhaltspflicht für zwei Kinder mit Kindergeldsbezug beträgt der geschützte Freibetrag 2.971,27€.
Ja. Kindergeld, Kinderzuschlag, Leistungen nach SGB II/XII, AsylbLG und vergleichbare Sozialleistungen sind unpfändbar. Mit entsprechender Bescheinigung werden diese Beträge ebenfalls vom Pfändungszugriff geschützt.
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