P-Konto eröffnen: So schützen Sie Ihr Konto vor Pfändungen

Schützen Sie sich vor Kontopfändungen mit einem P-Konto

Alle wichtigen Informationen zum P-Konto einfach erklärt

Sichern Sie sich einen erhöhten Freibetrag mit einer P-Konto Bescheinigung

4.8

Basierend auf 129 Bewertungen

Anwaltlich geprüft
Profile
Ihr Freibetrag
1.560,00 €
Geschützt

Der Betrag kann mit einer P-Konto Bescheinigung deutlich erhöht werden

Was ist ein P-Konto?

Ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) ist ein besonders geschütztes Girokonto, das Ihnen auch bei einer Kontopfändung den Zugriff auf einen monatlichen Grundfreibetrag von 1.560 Euro garantiert (Ab Juli 2025). Seit 2010 haben alle Bankkunden in Deutschland das Recht, ihr bestehendes Girokonto kostenlos in ein P-Konto umzuwandeln.

Warum ist ein P-Konto wichtig?

Schutz vor Kontopfändung

Automatischer Pfändungsschutz von 1.560 € monatlich. Dieser Grundfreibetrag bleibt von Gläubigern unantastbar.

Rechtliche Sicherheit

Nutzen Sie Ihren rechtlichen Anspruch auf Pfändungsschutz. Ihr Grundbedarf ist gesetzlich garantiert und bleibt auch bei Schulden geschützt.

Finanzielle Handlungsfähigkeit

Wichtige Zahlungen wie Miete und Strom bleiben möglich. Sie bewältigen Ihren Alltag trotz finanzieller Schwierigkeiten oder Schulden.

Wann braucht man ein P-Konto?

Ein P-Konto ist notwendig, wenn eine Kontopfändung droht oder bereits vorliegt. Im Fall einer Pfändung erhalten Sie und Ihre Bank einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (PfÜB). Ab diesem Zeitpunkt haben Sie vier Wochen Zeit, bei Ihrer Bank den Pfändungsschutz zu beantragen.

Ein P-Konto ist auch dann sinnvoll, wenn Sie verschuldet sind und Ihr Konto regelmäßig überzogen ist oder bereits gesperrt bzw. eingefroren wurde. Mit einem P-Konto steht Ihnen weiterhin ein monatlicher Freibetrag von mindestens 1.560 € zur Verfügung.

Finanzielle Sicherheit

Wie erhalte ich ein P-Konto?

Der erste Schritt zu einem P-Konto ist ganz einfach: Sie wenden sich an Ihre Bank, bei der Sie bereits ein Girokonto führen. Für die Umwandlung in ein P-Konto benötigen Sie ein Formular, das Ihnen Ihre Bank in der Filiale aushändigt oder im Online-Banking beziehungsweise auf der Website zur Verfügung stellt. Füllen Sie es vollständig aus und geben Sie es unterschrieben zurück.

Sobald der Antrag gestellt ist, ist Ihre Bank verpflichtet, das Konto kostenlos in ein Pfändungsschutzkonto umzuwandeln. Die Umwandlung darf nicht verweigert werden – das ist gesetzlich garantiert. Normalerweise erfolgt die Umstellung innerhalb weniger Tage.

Wann kann der P-Konto Freibetrag erhöht werden?

Über den Grundfreibetrag von 1.560 € hinaus ermöglicht Ihnen eine anwaltliche P-Konto-Bescheinigung einen deutlich höheren monatlichen Pfändungsschutz.

Schutz für Ihre Familie

Wenn Sie für Kinder sorgen, steigt Ihr Freibetrag an. Pro unterhaltsberechtigtem Kind erhöht sich der Freibetrag spürbar.

+ 585,23 € für das erste Kind
+ 326,04 € ab dem zweiten Kind

Unterhalt für Partner

Wenn Sie verheiratet sind oder an Ihren Partner Ehegattenunterhalt zahlen, erhöht sich Ihr Freibetrag.

Für jede unterhaltsberechtigte Person erhöht sich Ihr Freibetrag

Sozialleistungen

Verschiedene staatliche Leistungen können Ihren Pfändungsschutz zusätzlich erhöhen. Dies gilt wenn Sie eine der folgenden Leistungen beziehen:

Kindergeld • Kinderzuschlag • Bürgergeld • Pflegegeld • Verhinderungspflege

Wie erhöhe ich meinen P-Konto Freibetrag?

Um den Freibetrag Ihres P-Kontos zu erhöhen, benötigen Sie eine offizielle P-Kontobescheinigung. Diese bestätigt zusätzliche Schutzbeträge – etwa für unterhaltsberechtigte Personen, Kindergeld oder bestimmte Sozialleistungen.

Die Bescheinigung erhalten Sie z. B. von Schuldnerberatungsstellen, Rechtsanwälten oder direkt über unsere Website. Reichen Sie das Dokument bei Ihrer Bank ein, damit der höhere Freibetrag schnell wirksam wird.

P-Kontobescheinigung beantragen
Profile
Ihr Freibetrag
2471,27 €
911,27 €

Erhöhter Freibetrag bei zwei unterhaltsberechtigten Kindern

Wie hoch sind die aktuellen Freibeträge auf dem P-Konto?

Ab Juli 2025 bis Juli 2026

Pfändungsschutzkonto
Normales Girokonto
Grundfreibetrag
1.560,00 €
Vollständig pfändbar
1. Unterhaltsberechtigte Person
+ 585,23 € *
Kein Schutz
2. - 5. Unterhaltsberechtigte Person
+ 326,04 €
Kein Schutz
Kindergeld
+ 255,00 €*
Pfändbar
Sozialleistungen
Geschützt
Teilweise pfändbar
Einmalige Sonderzahlungen
Geschützt
Vollständig pfändbar

* Pro Kind mit Kindergeldbezug

Häufige Fragen zum P-Konto

Ein P-Konto ist wie ein gewöhnliches Girokonto mit einer besonderen Schutzfunktion: Es bewahrt dem Kontoinhaber einen monatlichen Freibetrag vor Kontopfändungen und kann nicht überzogen werden. Schuldner können ihr bestehendes Konto jederzeit kostenfrei in ein P-Konto umwandeln lassen. Die Bank ist verpflichtet, die Umwandlung innerhalb von vier Werktagen durchzuführen.

Ab dem 1. Juli 2025 beträgt der automatische Grundfreibetrag 1.560,00 € monatlich. Nur Beträge, die über diesen Freibetrag hinausgehen, dürfen an Gläubiger abgeführt werden.

Ja. Liegen Bescheinigungen über anerkannte Erhöhungsgründe vor (z. B. Unterhaltspflichten, Kindergeld, Sozialleistungen), kann der geschützte Betrag erhöht werden.

Jeder, dessen Konto gepfändet ist oder bei dem eine Pfändung bevorsteht. Auch wenn Sie hohe Schulden haben, die sich nicht decken können oder dabei sind Insolvenz anzumelden, sollten Sie unbedingt ein P-Konto führen. Besonders wichtig ist das P-Konto für Personen mit regelmäßigen Sozialleistungen, Lohn- oder Unterhaltseingängen.

Nein, Sie können nur ein P-Konto haben. Bei einem Kontowechsel muss das alte P-Konto zunächst in ein normales Girokonto zurückgewandelt werden, bevor Sie ein neues P-Konto eröffnen können. Die Führung von mehreren P-Konten zugleich kann sogar strafbar sein.

Kontaktieren Sie Ihre Bank schriftlich unter Angabe der IBAN. Die Bank muss das bestehende Konto innerhalb von vier Werktagen, kostenlos in ein P-Konto umwandeln. Viele Banken stellen hierfür auch spezielle Formulare auf ihrer Website zur Verfügung.