Schützen Sie sich vor einer Kontopfändung mit einem P-Konto
Unkomplizierte, anwaltlich geprüfte Online-Abwicklung ohne Wartezeiten
Berechnen Sie Ihren Freibetrag kostenlos und in wenigen Klicks
4.8
Basierend auf 129 Bewertungen
Der Betrag kann mit einer P-Konto Bescheinigung deutlich erhöht werden
Ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) ist ein besonders geschütztes Girokonto, das Ihnen auch bei einer Kontopfändung den Zugriff auf einen monatlichen Grundfreibetrag von 1.560,00 Euro garantiert (Ab Juli 2025). Seit 2010 haben alle Bankkunden in Deutschland das Recht, ihr bestehendes Girokonto kostenlos in ein P-Konto umzuwandeln.
Automatischer Schutz von 1.560 € monatlich vor Gläubigerzugriff. Ohne P-Konto kann Ihr gesamtes Guthaben bei einer Pfändung eingefroren werden.
Gesetzlich verankerter Schutz vor Pfändungen. Ihr Existenzminimum bleibt auch bei Schulden oder rechtlichen Problemen garantiert geschützt.
Wichtige Zahlungen wie Miete und Strom bleiben möglich. Sie bewältigen Ihren Alltag trotz finanzieller Schwierigkeiten.
Ein P-Konto ist notwendig, wenn eine Kontopfändung droht oder bereits vorliegt. Ein P-Konto ist auch dann sinnvoll, wenn Ihr Konto regelmäßig überzogen ist oder bereits gesperrt bzw. eingefroren wurde. Mit einem P-Konto steht Ihnen weiterhin ein monatlicher Freibetrag von mindestens 1.560 € zur Verfügung.
Sinnvoll ist ein P-Konto nicht nur im Ernstfall, sondern auch zur Vorsorge, falls Sie verschuldet sind und eine Pfändung droht. Jede Bank muss Ihr Girokonto auf Wunsch in ein P-Konto umwandeln – zügig und ohne zusätzliche Kosten.
Ein P-Konto beantragen Sie indem Sie Ihre Bank kontaktieren und die Umwandlung Ihres bestehenden Girokontos in ein Pfändungsschutzkonto verlangen (Umwandlungsverlangen). Das ist gesetzlich geregelt – jede Bank ist verpflichtet, Ihrem Wunsch nachzukommen.
Viele Banken bieten dazu auch spezielle Formulare auf der Website an. Die Umstellung erfolgt in der Regel innerhalb weniger Tage. Sie brauchen keine neuen Kontodaten, und bestehende Daueraufträge bleiben erhalten.
Der Grundfreibetrag von 1.560 € ist nur der Anfang. Mit einer P-Kontobescheinigung können Sie Ihren monatlichen Schutz erheblich ausweiten.
Wenn Sie für Kinder sorgen, steigt Ihr Freibetrag an. Pro unterhaltsberechtigtem Kind erhöht sich der Freibetrag spürbar.
+ 585,23 € für das erste Kind
+ 326,04 € ab dem zweiten Kind
Ihre Unterhaltsverpflichtungen gegenüber Ehepartnern oder Ex-Ehepartnern werden ebenso berücksichtigt.
Für jede unterhaltsberechtigte Person erhöht sich Ihr Freibetrag
Verschiedene staatliche Leistungen können Ihren Pfändungsschutz zusätzlich erhöhen. Dies gilt wenn Sie eine der folgenden Leistungen beziehen:
Kindergeld • Kinderzuschlag • Unterhaltsvorschuss • Bürgergeld • Pflegegeld • Verhinderungspflege
Um den Freibetrag Ihres P-Kontos zu erhöhen, benötigen Sie eine offizielle P-Kontobescheinigung. Diese bestätigt zusätzliche Schutzbeträge – etwa für unterhaltsberechtigte Personen, Kindergeld oder bestimmte Sozialleistungen.
Die Bescheinigung erhalten Sie z. B. von Schuldnerberatungsstellen, Rechtsanwälten oder direkt über unsere Website. Reichen Sie das Dokument bei Ihrer Bank ein, damit der höhere Freibetrag schnell wirksam wird.
Jetzt Freibetrag erhöhen lassenErhöhter Freibetrag bei zwei unterhaltsberechtigten Kindern
Ein P-Konto sollte rechtzeitig eingerichtet werden, da der Pfändungsschutz nur bis zu vier Wochen rückwirkend gilt. Das gleichzeitige Führen mehrerer P-Konten ist gesetzlich verboten und kann strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Außerdem ist es wichtig, den Freibetrag rechtzeitig erhöhen zu lassen – zum Beispiel bei Kindergeld oder Unterhaltspflichten – sonst verlieren Sie unter Umständen wertvollen Schutz.
Bescheinigung beantragenAb Juli 2025 bis Juli 2026
* Pro Kind mit Kindergeldbezug
Ein P-Konto ist wie ein gewöhnliches Girokonto mit einer besonderen Schutzfunktion: Es bewahrt dem Kontoinhaber einen monatlichen Freibetrag vor Kontopfändungen und kann nicht überzogen werden. Schuldner können ihr bestehendes Konto jederzeit kostenfrei in ein P-Konto umwandeln lassen. Die Bank ist verpflichtet, die Umwandlung innerhalb von vier Werktagen durchzuführen.
Ab dem 1. Juli 2025 beträgt der automatische Grundfreibetrag 1.560,00 € monatlich. Nur Beträge, die über diesen Freibetrag hinausgehen, dürfen an Gläubiger abgeführt werden.
Ja. Liegen Bescheinigungen über anerkannte Erhöhungsgründe vor (z. B. Unterhaltspflichten, Kindergeld, Sozialleistungen), kann der geschützte Betrag erhöht werden.
Jeder, dessen Konto gepfändet ist oder bei dem eine Pfändung bevorsteht. Auch wenn Sie hohe Schulden haben, die sich nicht decken können oder dabei sind Insolvenz anzumelden, sollten Sie unbedingt ein P-Konto führen. Besonders wichtig ist das P-Konto für Personen mit regelmäßigen Sozialleistungen, Lohn- oder Unterhaltseingängen.
Nein, Sie können nur ein P-Konto haben. Bei einem Kontowechsel muss das alte P-Konto zunächst in ein normales Girokonto zurückgewandelt werden, bevor Sie ein neues P-Konto eröffnen können. Die Führung von mehreren P-Konten zugleich kann sogar strafbar sein.
Kontaktieren Sie Ihre Bank schriftlich unter Angabe der IBAN. Die Bank muss das bestehende Konto innerhalb von vier Werktagen, kostenlos in ein P-Konto umwandeln. Viele Banken stellen hierfür auch spezielle Formulare auf ihrer Website zur Verfügung.