Was ist ein P-Konto und wie schützt es bei einer Kontopfändung?

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Rechtsanwalt Jan Heckmann

Was ist ein P-Konto?

Ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) ist ein besonders geschütztes Girokonto, das Ihnen auch bei einer Kontopfändung den Zugriff auf einen monatlichen Grundfreibetrag von 1.555,00 Euro garantiert (Ab Juli 2025). Seit 2010 haben alle Bankkunden in Deutschland das Recht, ihr bestehendes Girokonto kostenlos in ein P-Konto umzuwandeln.

Wann braucht man ein P-Konto?

Ein P-Konto ist notwendig, wenn eine Kontopfändung droht oder bereits vorliegt. Ohne diesen Schutz kann die Bank alle Geldeingänge – auch Lohn oder Sozialleistungen – an Gläubiger weiterleiten. Mit P-Konto bleibt Ihnen ein gesetzlicher Freibetrag von 1.555 € monatlich.

Sinnvoll ist ein P-Konto nicht nur im Ernstfall, sondern auch zur Vorsorge. Jede Bank muss Ihr Girokonto auf Wunsch in ein P-Konto umwandeln – schnell, unkompliziert und ohne Kontoeröffnung.

Finanzielle Sicherheit
Pfändungsschutz erhöhen

Wie beantrage ich ein P-Konto?

Ein P-Konto beantragen Sie ganz einfach, indem Sie bei Ihrer Bank die Umwandlung Ihres bestehenden Girokontos in ein Pfändungsschutzkonto verlangen. Das ist gesetzlich geregelt – jede Bank ist verpflichtet, Ihrem Wunsch nachzukommen.

Die Umstellung erfolgt in der Regel innerhalb weniger Tage. Sie brauchen keine neuen Kontodaten, und bestehende Daueraufträge bleiben erhalten. Wichtig: Der Basisschutz von 1.550 € pro Monat greift automatisch – für höhere Freibeträge benötigen Sie eine P-Kontobescheinigung.

Wie erhöhe ich meinen P-Konto Freibetrag?

Um den Freibetrag Ihres P-Kontos zu erhöhen, benötigen Sie eine offizielle P-Kontobescheinigung. Diese bestätigt zusätzliche Schutzbeträge – etwa für unterhaltsberechtigte Personen, Kindergeld oder bestimmte Sozialleistungen.

Die Bescheinigung erhalten Sie z. B. von Schuldnerberatungsstellen, Rechtsanwälten oder direkt über unsere Website. Reichen Sie das Dokument bei Ihrer Bank ein, damit der höhere Freibetrag schnell wirksam wird.

Häufige Fehler beim Konto - das sollten Sie beachten

Ein P-Konto sollte rechtzeitig eingerichtet werden – der Pfändungsschutz gilt nur rückwirkend für 4 Wochen. Auch das FÜhren von mehrerem P-Konten gleichzeitig ist unzulässig und kann sogar strafrechtliche Konsequenzen haben.

Und: Wer vergisst, den Freibetrag mit einer P-Kontobescheinigung zu erhöhen (z. B. für Kinder oder Kindergeld), kann wichtigen Schutz verschenken.

P-Kontobescheinigung beantragen
Pfändungsschutz erhöhen

Wie hoch sind die aktuellen Freibeträge auf dem P-Konto?

Ab Juli 2025 bis Juli 2026

Pfändungsschutzkonto
Normales Girokonto
Grundfreibetrag
1.555,00 €
Vollständig pfändbar
1. Unterhaltsberechtigte Person
+ 561,43 € *
Kein Schutz
2. - 5. Unterhaltsberechtigte Person
+ 325,05 €
Kein Schutz
Kindergeld
+ 255,00 €*
Pfändbar
Sozialleistungen
Geschützt
Teilweise pfändbar
Einmalige Sonderzahlungen
Geschützt
Vollständig pfändbar

* Pro Kind mit Kindergeldbezug

Kann meine Bank die P-Konto Umwandlung ablehnen?

Nein, Ihre Bank darf die Umwandlung in ein P-Konto nicht ablehnen. Nach § 850k der Zivilprozessordnung haben Sie einen Rechtsanspruch auf ein Pfändungsschutzkonto. Die Bank ist gesetzlich verpflichtet, die Umwandlung innerhalb von vier Geschäftstagen vorzunehmen, unabhängig von Ihrer finanziellen Situation oder bestehenden Schulden.

Falls Ihre Bank dennoch versucht, die Umwandlung zu verweigern oder unnötige Hürden aufstellt, können Sie sich an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wenden. Die Umwandlung ist vollständig kostenlos und darf nicht mit zusätzlichen Gebühren oder Bedingungen verknüpft werden.

Häufige Fragen zum P-Konto

Die wichtigsten Antworten rund um Ihr Pfändungsschutzkonto

Ein P-Konto ist wie ein gewöhnliches Girokonto mit einer besonderen Schutzfunktion: Es bewahrt dem Kontoinhaber einen monatlichen Freibetrag vor Kontopfändungen und kann nicht überzogen werden. Schuldner können ihr bestehendes Konto jederzeit kostenfrei in ein P-Konto umwandeln lassen. Die Bank ist verpflichtet, die Umwandlung innerhalb von vier Werktagen durchzuführen.

Ab dem 1. Juli 2025 beträgt der automatische Grundfreibetrag 1.555,00 € monatlich. Nur Beträge, die über diesen Freibetrag hinausgehen, dürfen an Gläubiger abgeführt werden.

Ja. Liegen Bescheinigungen über anerkannte Erhöhungsgründe vor (z. B. Unterhaltspflichten, Kindergeld, Sozialleistungen), kann der geschützte Betrag erhöht werden.

Jeder, dessen Konto gepfändet ist oder bei dem eine Pfändung bevorsteht. Auch wenn Sie hohe Schulden haben, die sich nicht decken können oder dabei sind Insolvenz anzumelden, sollten Sie unbedingt ein P-Konto führen. Besonders wichtig ist das P-Konto für Personen mit regelmäßigen Sozialleistungen, Lohn- oder Unterhaltseingängen.

Nein, Sie können nur ein P-Konto haben. Bei einem Kontowechsel muss das alte P-Konto zunächst in ein normales Girokonto zurückgewandelt werden, bevor Sie ein neues P-Konto eröffnen können. Die Führung von mehreren P-Konten zugleich kann sogar strafbar sein.

Kontaktieren Sie Ihre Bank schriftlich unter Angabe der IBAN. Die Bank muss das bestehende Konto innerhalb von vier Werktagen, kostenlos in ein P-Konto umwandeln. Viele Banken stellen hierfür auch spezielle Formulare auf ihrer Website zur Verfügung.

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