Prüfen Sie, ob Sie Anspruch auf eine Freibetragserhöhung haben

Anspruch auf Erhöhung prüfen
P-Konto Bescheinigung online

P-Konto Bescheinigung
online beantragen

Ihr Konto wurde gepfändet? Jetzt Freibetrag erhöhen und Ihr Geld vor Pfändungen schützen.

P-Konto Bescheinigung vom Anwalt - sofort bei Ihrer Bank einreichbar

In wenigen Minuten online beantragt

Schnelle Zustellung per E-Mail und Post

4,9 aus 5
Google Bewertungen
Anwaltliche Bescheinigung
Erhöhten Freibetrag nutzen
Gesperrtes Guthaben
freigeben
Aktuelle Erhöhungsbeträge (Stand 2026)

Wenn Ihr Konto gepfändet wurde, ist schnelles Handeln entscheidend.

Mit einer P-Konto Bescheinigung erhöhen Sie den Pfändungsfreibetrag auf Ihrem Konto – so schützen Sie mehr Geld vor der Pfändung und können gesperrtes Guthaben wieder nutzen.

Rechtsanwalt Jan Heckmann
"Als Rechtsanwalt garantiere ich Ihnen eine rechtssichere Bescheinigung, die von jeder Bank anerkannt wird. Ihre Bescheinigung erhalten Sie in der Regel innerhalb eines Tages, sodass Sie schnell wieder über Ihr Geld verfügen können."
Jan Heckmann, Anwalt für Insolvenzrecht, Anwaltskanzlei Heckmann
P-Konto Bescheinigung online beantragen

Bescheinigung per Online-Antrag erhalten

In nur drei einfachen Schritten zur P-Konto Bescheinigung – komplett online und ohne lange Wartezeiten.

Schritt 1

Fragebogen ausfüllen

Benutzen Sie unseren Online-Fragebogen. Ihr Freibetrag wird dabei automatisch berechnet. Nach Abschluss des Fragebogens können Sie die Bescheinigung beantragen.

Schritt 2

Prüfung durch Kanzlei

Unsere Partnerkanzlei prüft Ihren Antrag und stellt die Bescheinigung in Kürze für Sie aus. Falls Nachweise erforderlich sind, können Sie diese einfach hochladen oder per E-Mail senden.

Schritt 3

Bescheinigung erhalten

Sie erhalten diese in der Regel schon wenige Stunden nach Beantragung per E-Mail als PDF und zusätzlich per Post innerhalb von 2-3 Werktagen - bereit zur Vorlage bei Iher Bank.

Noch am selben Tag

Bei Anträgen vor 18:00 Uhr erhalten Sie Ihre Bescheinigung noch am selben Tag per E-Mail.

Jetzt beantragen

Das sollten Sie über die P-Konto Bescheinigung wissen

Die P-Konto Bescheinigung wird dafür benötigt, den Pfändungsfreibetrag auf dem P-Konto zu erhöhen. Sie dient dabei als offizieller Nachweis für Ihre Bank, dass Ihnen ein erhöhter Freibetrag zusteht.

Die P-Konto Bescheinigung ist ein offizielles Dokument nach § 903 ZPO, das Ihre Erhöhungsgründe für den Pfändungsfreibetrag belegt. Die Bescheinigung wird dafür genutzt, den Pfändungsfreibetrag von Ihrer Bank erhöhen zu lassen. Die Bescheinigung muss von einem Anwalt, einer Schuldnerberatungsstelle oder anderen befugten Stelle ausgestellt werden - ansonsten ist sie nicht gültig.

Ihr Freibetrag kann erhöht werden, wenn Sie Unterhaltspflichten haben, etwa für Kinder oder Ihren Ehepartner, oder staatliche Leistungen wie Kindergeld, Bürgergeld, Pflegegeld oder Kinderzuschlag beziehen. Auch einmalige Leistungen wie beispielsweise die Verhinderungspflege werden berücksichtigt.

Nur spezielle gesetzlich befugte Stellen dürfen P-Konto Bescheinigungen ausstellen: Dazu gehören Rechtsanwälte, Steuerberater, anerkannte Schuldnerberatungen sowie bestimmte Behörden wie die Familienkasse oder Sozialleistungsträger. Unsere Bescheinigungen werden von einer Partnerkanzlei ausgestellt.

Um Ihren Freibetrag anpassen zu lassen, müssen Sie die P-Konto Bescheinigung bei Ihrer Bank vorlegen. Das ist von Bank zu Bank unterschiedlich und kann somit vorort, per E-Mail oder bei einigen Banken auch online getan werden. Genaue Informationen erhalten Sie auf der Website oder beim Kundenservice Ihrer Bank. Die Bank ist nach § 903 Abs. 4 ZPO dazu verpflichtet, die Bescheinigung innerhalb von zwei Werktagen zu berücksichtigen und den Pfändungsfreibetrag zu erhöhen.

P-Konto Bescheinigung online beantragen
Hervorragend 4,9 aus 5
Google
Hervorragend 4,9 aus 5
· Google

Das sagen unsere Kunden

Über 400 Kunden haben ihre P-Konto Bescheinigung bereits über unseren Service erhalten. Lesen Sie, was sie über ihre Erfahrungen berichten.

Absoluter Top-Service! Binnen weniger Stunden und ein wenig Mailkontakt haben gereicht um die Bescheinigung zu erhalten. Vielen Dank

Markus

Alles super gelaufen. Sehr gerne wieder, melden sich direkt zurück wenn man fragen hat. Dankeschön

Verena S.

Alles super geklappt Bescheinigung kam am nächsten Tag bei mir an Kann ich nur weiter empfehlen

Olli

Seriös und reibungslos. Mir wurde hervorragend geholfen. Dankeschön!

Sascha K.

Einfach, schnell und sehr preisgünstig. Die Bescheinigung wurde problemlos anerkannt.

Vincent C.

Die Bescheinigung hat mir sehr geholfen innerhalb von 2 Tagen wurde der Betrag erhöht! Vielen Dank!

Karina L.

Alles professionell, schnell und klar.

Cosmin T.

Bestellt und 2 Stunden später bereits geliefert. Danke.

Dirk A.

Ihre Vorteile

Einfacher Online-Antrag

Sparen Sie sich Behördengänge oder lange Wartezeiten. Unser unkomplizierter Online-Fragebogen führt Sie Schritt für Schritt durch den Prozess.

Rechtssicher

Ihre Bescheinigung wird von unserer Partnerkanzlei geprüft und anwaltlich ausgestellt. Sie wird von allen Deutschen Banken anerkannt.

Flexible Zahlungsmöglichkeiten

Einmaliger Festpreis ohne Folgekosten – zahlen Sie bequem per Karte, PayPal oder Klarna, wahlweise in zinslosen Raten oder erst nach 30 Tagen.

P-Konto Vorteile

Per Online-Fragebogen

Beantragen Sie Ihre Bescheinigung unkompliziert in wenigen Minuten

Unser Online-Prozess ist unkompliziert, rechtlich geprüft und sorgt für einen schnellen Ablauf. Im Fragebogen werden alle relevanten Informationen abgefragt und Ihr Freibetrag ermittelt. Sobald Sie den Antrag absenden prüft unsere Partnerkanzlei Ihren Antrag und stellt Ihre P-Konto Bescheinigung in kürzester Zeit an Sie aus.

Kostenloser Expressversand

Sie erhalten Ihre Bescheinigung in kürzester Zeit per E-Mail und zusätzlich per Post. Bereit zur Vorlage bei Ihrer Bank.

Schnelle Beantragung

Der Antrag ist unkompliziert und in wenigen Minuten online ausgefüllt. Keine Behördengänge oder langen Wartezeiten.

Anwaltliche Bescheinigung

Die P-Konto Bescheinigungen werden durch unsere Partnerkanzlei geprüft und rechtssicher ausgestellt.

Unsere Partnerkanzlei

Anwaltskanzlei Heckmann

Rechtssichere Ausstellung Ihrer P-Konto Bescheinigung durch eine erfahrene Kanzlei für Insolvenzrecht.

Rechtsanwalt Jan Heckmann - Anwaltskanzlei Heckmann

Jan Heckmann

Rechtsanwalt, Anwalt für Insolvenzrecht

Zur Kanzlei-Website

Spezialisiert auf Insolvenzrecht

Die Kanzlei Heckmann verfügt über langjährige Erfahrung im Bereich Entschuldung und Insolvenzrecht.

Über 20 Jahre Erfahrung

Die Kanzlei wurde 2003 gegründet und hat seitdem unzähligen Mandanten geholfen, ihre finanzielle Situation zu verbessern.

Rechtssicher & anerkannt

Die Kanzlei ist eine nach § 903 Abs. 1 ZPO befugte Stelle zur Ausstellung der Bescheinigungen. Die Bescheinigungen werden bundesweit anerkannt.

Tausende Mandanten entschuldet

Die Anwaltskanzlei Heckmann hat bereits tausenden Mandanten zur Entschuldung verholfen, sei es durch Insolvenzverfahren oder außergerichtliche Einigungen.

Häufige Fragen

Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um die P-Konto Bescheinigung und unseren Service.

Die P-Konto-Bescheinigung ist ein in § 903 Abs. 1 ZPO geregeltes offizielles Dokument, das Erhöhungsgründe Ihres Pfändungsfreibetrags auf dem P-Konto belegt. Die Bescheinigung enthält Ihre Kontaktdaten, Bankverbindung sowie die gesetzlich anerkannten Erhöhungsgründe, die entsprechenden Erhöhungsbeträge und Ihren monatlichen Gesamtfreibetrag. Die Bescheinigung legen Sie bei Ihrer Bank vor, diese ist daraufhin gemäß § 903 Abs. 4 ZPO verpflichtet, den Pfändungsfreibetrag entsprechend anzuheben.

Eine P-Konto Bescheinigung wird dann gebraucht, wenn Sie von einer Kontopfändung betroffen sind und Ihren Freibetrag auf dem P-Konto erhöhen möchten. Voraussetzung ist, dass Sie einen Anspruch auf eine Erhöhung des Pfändungsfreibetrags haben, beispielsweise wenn Sie Kinder haben, verheiratet sind oder unpfändbare Leistungen wie Bürgergeld, Kindergeld, Unterhaltsvorschuss oder Pflegegeld erhalten.

Alle Erhöhungsgründe und anrechenbare Leistungen anzeigen

Über unseren Service erhalten Sie eine rechtssichere, anwaltlich ausgestellte P-Konto Bescheinigung zum Festpreis von nur 21,90 € – ganz ohne versteckte Kosten und mit kostenlosem Expressversand. Die Bezahlung erfolgt bequem online.

Sichere Bezahlung mit:

Visa Mastercard Klarna Apple Pay Google Pay PayPal

P-Konto Bescheinigungen dürfen nur von gesetzlich befugten Stellen ausgestellt werden. Diese ergeben sich aus § 903 Abs. 1 ZPO und § 305 Abs. 1 InsO. Dazu gehören insbesondere Rechtsanwälte, Steuerberater, Schuldnerberatungen sowie bestimmte gemeinnützige und öffentliche Stellen wie die Familienkasse, Sozialleistungsträger oder gemeinnützige Stellen wie die Caritas. Diese Befugnis stellt sicher, dass die ausgestellten Bescheinigungen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und von den Banken anerkannt werden.

Ja, P-Konto Bescheinigungen sind deutschlandweit gültig und werden von allen Banken anerkannt. Darüber hinaus sind die Banken nach § 903 Abs. 4 ZPO gesetzlich verpflichtet, den Pfändungsfreibetrag auf dem P-Konto entsprechend der vorgelegten Bescheinigung anzupassen.

Bestimmte Nachzahlungen können durch die P-Konto Bescheinigung geschützt werden. Dazu zählen vorallem Nachzahlungen für Bürgergeld, welche in voller Höhe angerechnet werden können. Nachzahlungen für Kindergeld, Pflegegeld oder ähnliche Leistungen können nur bis zu einer Höhe von 500 € bescheinigt werden. Wenn die Nachzahlung diesen Betrag übersteigt, ist eine Freistellung nur durch einen speziellen Antrag vor dem Vollstreckungsgericht möglich.

Sie können die P-Konto Bescheinigung bei dazu befugten Stellen beantragen. Besonders eignen sich dafür Schuldnerberatungen, Rechtsanwälte und gemeinnützige Stellen. Je nach Anbieter können Sie die Bescheinigung entweder online oder persönlich vor Ort beantragen. Achten Sie darauf, dass die ausstellende Stelle nach § 903 Abs. 1 ZPO befugt ist, um sicherzustellen, dass Ihre Bescheinigung von der Bank anerkannt wird.

Die P-Konto Bescheinigung ist grundsätzlich unbefristet wirksam, muss jedoch nur zwei Jahre von Ihrer Bank berücksichtigt werden. Auch wenn sich für die Bescheinigung relevante Umstände geändert haben, kann die Bank eine neue Bescheinigung verlagen. Sie muss dabei jedoch drei Monate im Voraus bescheid geben. Dadurch, dass sie sich Freibeträge in der Regel jährlich erhöhen empfiehlt es sich jedoch unabhängig davon, ob sich relevante Informationen geändert haben, mindestens einmal jährlich eine aktuelle Bescheinigung zu beantragen.

Nach Erhalt der Bescheinigung müssen Sie diese bei Ihrer Bank vorlegen. Das kann auf verschiedenen Wegen getan werden. Sie können die Bescheinigung persönlich in der Filiale abgeben, per Post zusenden oder, falls von Ihrer Bank akzeptiert, digital übermitteln. Nach Vorlage der Bescheinigung ist Ihre Bank gesetzlich verpflichtet, den Pfändungsfreibetrag auf Ihrem P-Konto entsprechend anzupassen. Es empfiehlt sich, eine Bestätigung der Anpassung von Ihrer Bank einzuholen, um sicherzustellen, dass die Änderungen korrekt umgesetzt wurden.