Pfändungsschutzkonto (2025): Alles was Sie über das P-Konto wissen sollten
Das Pfändungsschutzkonto (P-Konto) ist ein wichtiges Sicherheitsnetz bei finanziellen Schwierigkeiten. Jeder hat das Recht auf ein P-Konto, das einen monatlichen Freibetrag von mindestens 1.500 Euro garantiert.

Was ist ein P-Konto und wie funktioniert der Pfändungsschutz?
Ein Pfändungsschutzkonto ist ein spezielles Girokonto, das Schuldner vor der vollständigen Kontosperrung schützt. Anders als bei einer normalen Kontopfändung, bei der das gesamte Guthaben eingefroren wird, bleibt beim P-Konto automatisch ein monatlicher Grundfreibetrag von 1.500 Euro verfügbar.
Die rechtliche Grundlage finden Sie in der Zivilprozessordnung (§§ 899 ff. ZPO). Das Besondere: Der Pfändungsschutz greift automatisch, ohne dass Sie einen Gerichtsbeschluss benötigen. Innerhalb Ihres Freibetrags können Sie wie gewohnt Überweisungen tätigen, Bargeld abheben und Lastschriften einlösen – trotz laufender Pfändung.
Seit der Gesetzesreform 2021 dürfen Sie ungenutztes Guthaben sogar bis zu drei Monate ansparen, ohne dass es an Gläubiger abgeführt wird. So können Sie auch größere Rechnungen bezahlen oder notwendige Anschaffungen tätigen.
Wer hat Anspruch auf ein P-Konto und welche Einschränkungen gibt es?
Grundsätzlich hat jede Privatperson in Deutschland das Recht auf ein P-Konto. Die Bank darf die Umwandlung nicht verweigern – selbst wenn Ihr Konto bereits gepfändet oder überzogen ist. Dabei spielt weder Ihre Bonität noch Ihre Schufa-Auskunft eine Rolle.
Wichtige Regelungen beim P-Konto:
- • Pro Person ist nur ein einziges P-Konto erlaubt
- • Gemeinschaftskonten können nicht gemeinsam geschützt werden
- • Das Konto wird ausschließlich auf Guthabenbasis geführt
- • Bestehende Dispokredite entfallen automatisch
Falls Sie noch kein Girokonto besitzen, können Sie zunächst ein Basiskonto beantragen und dieses anschließend in ein P-Konto umwandeln lassen. Jede Bank ist gesetzlich verpflichtet, Ihnen ein solches Guthabenkonto anzubieten.
Wie hoch sind die aktuellen Freibeträge und wann werden sie angepasst?
Der Grundfreibetrag beträgt seit Juli 2024 monatlich 1.500 Euro und gilt bis Juni 2025. Diese Summe steht jedem P-Konto-Inhaber automatisch zu, unabhängig von der Art des Einkommens. Die Freibeträge werden alle zwei Jahre zum 1. Juli an die Einkommensentwicklung angepasst.
Bei Unterhaltspflichten erhöht sich Ihr Freibetrag erheblich: Sie erhalten 561,43 € für die erste unterhaltsberechtigte Person und zusätzlich je 312,78 € für die zweite bis fünfte Person (Stand 2025).
Unterhaltsberechtigte Personen | Gesamtfreibetrag |
---|---|
1 Person | 2.061 Euro |
2 Personen | 2.374 Euro |
3 Personen | 2.687 Euro |
4 Personen | 3.313 Euro |
Zusätzlich sind bestimmte Einkommen vollständig pfändungsgeschützt und erhöhen Ihren Freibetrag in tatsächlicher Höhe: Kindergeld, Pflegegeld, Sozialleistungen für Haushaltsangehörige und Leistungen für Körperschäden. Diese Beträge können Sie durch eine P-Kontobescheinigung zusätzlich schützen lassen.
P-Kontobescheinigung: So erhöhen Sie den Freibetrag für Ihr Konto
Wie beantragen Sie eine P-Kontobescheinigung für höhere Freibeträge?
Wenn Sie Anspruch auf höhere Freibeträge haben, benötigen Sie eine offizielle P-Kontobescheinigung. Diese können verschiedene Stellen ausstellen:
Bescheinigungsberechtigte Stellen:
- • Sozialleistungsträger (Jobcenter, Familienkasse, Sozialamt)
- • Ihr Arbeitgeber (bei Unterhaltspflichten)
- • Anerkannte Schuldnerberatungsstellen
- • Rechtsanwälte und Steuerberater
Falls Sie noch kein Girokonto besitzen, können Sie zunächst ein Basiskonto beantragen und dieses anschließend in ein P-Konto umwandeln lassen. Jede Bank ist gesetzlich verpflichtet, Ihnen ein solches Guthabenkonto anzubieten.
Welche praktischen Probleme können auftreten und wie lösen Sie diese?
In der Praxis können verschiedene Schwierigkeiten entstehen, für die es jedoch Lösungen gibt. Bei einer Doppelpfändung von Lohn und Konto können Sie beim Vollstreckungsgericht eine Unpfändbarkeit Ihres Kontos beantragen. Dies ist besonders relevant, wenn Ihr Einkommen bereits beim Arbeitgeber gepfändet wird.
Falls Ihre Bank unzulässig höhere Gebühren verlangt oder Leistungen einschränkt, können Sie sich wehren. Der Bundesgerichtshof hat klargestellt: P-Konten dürfen nicht teurer sein als normale Girokonten. Auch wesentliche Kontofunktionen wie Online-Banking oder Kartenzahlungen dürfen nicht verwehrt werden.
Bei Problemen mit fehlerhaften oder unvollständigen Bescheinigungen sollten Sie sich an die ausstellende Stelle wenden oder eine ergänzende Bescheinigung von einer anderen berechtigten Stelle einholen. Die Bank muss ordnungsgemäß ausgestellte Bescheinigungen akzeptieren.
Fazit: Das P-Konto als wirksamer Schutz vor finanzieller Notlage
Das Pfändungsschutzkonto ist ein bewährtes Instrument, um auch in schwierigen finanziellen Zeiten handlungsfähig zu bleiben. Mit dem automatischen Freibetrag von 1.500 Euro und der Möglichkeit zur Erhöhung durch Bescheinigungen bietet es einen umfassenden Schutz des Existenzminimums. Nutzen Sie Ihr Recht auf ein P-Konto frühzeitig – die Umwandlung ist kostenlos und kann Leben rettend sein, wenn finanzielle Probleme auftreten.
Ihre Fragen, unsere Antworten
Der Prozess ist einfach und schnell: Füllen Sie unser Online-Formular aus, beantworten Sie einige Fragen zu Ihrer finanziellen Situation und laden Sie die erforderlichen Nachweise hoch. Unsere Rechtsexperten prüfen Ihre Angaben und erstellen eine rechtsgültige P-Kontobescheinigung. Diese erhalten Sie umgehend als PDF-Dokument zum Download und auf Wunsch auch per Post.
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Je nach Ihrer Situation benötigen Sie unterschiedliche Nachweise: Für Kinder meist Geburtsurkunden oder Kindergeldbescheide, für Ehepartner die Heiratsurkunde, für Sozialleistungen aktuelle Leistungsbescheide. Unser System führt Sie durch den Prozess und zeigt Ihnen genau, welche Dokumente in Ihrem Fall erforderlich sind.
Ja, unsere P-Kontobescheinigungen werden von allen deutschen Banken und Sparkassen anerkannt. Sie entsprechen allen Anforderungen nach § 850k ZPO. Jede Bescheinigung wird von einem Fachanwalt für Insolvenzrecht geprüft und trägt eine rechtsgültige elektronische Signatur. Sollte Ihre Bank die Bescheinigung dennoch nicht akzeptieren, unterstützen wir Sie kostenlos bei der Durchsetzung.
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