Pfändungsschutzkonto: So wandeln Sie Ihr Konto kostenlos in ein P-Konto um

Eine Kontopfändung kann plötzlich eintreten und bedeutet oft den Verlust der finanziellen Handlungsfähigkeit. Mit der Umwandlung Ihres Girokontos in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) können Sie sich jedoch einen monatlichen Freibetrag von 1.500 Euro sichern.

P-Konto beantragen - Schritt für Schritt Leitfaden 2025

Was ist ein Pfändungsschutzkonto und wer kann es beantragen?

Ein Pfändungsschutzkonto ist ein Girokonto mit besonderen Schutzfunktionen. Trotz einer Kontopfändung bleibt Ihnen monatlich ein Grundfreibetrag von 1.500 Euro zur freien Verfügung. Mit diesem Geld können Sie weiterhin Miete, Lebensmittel und andere lebensnotwendige Ausgaben bezahlen.

Jede Privatperson in Deutschland hat das gesetzliche Recht auf ein P-Konto. Dabei spielt es keine Rolle, ob bereits eine Pfändung vorliegt oder Ihr Konto überzogen ist. Wichtig: Pro Person ist nur ein einziges P-Konto zulässig – die Einrichtung mehrerer P-Konten ist strafbar.

Wie beantragen Sie die kostenlose Umwandlung bei Ihrer Bank?

Um Ihre Konto in ein P-Konto umzuwandeln, müssen Sie bei Ihrer Bank einen formlosen Antrag stellen – ein kurzes Schreiben per Post, per E-Mail oder ein Gespräch am Schalter, in dem Sie Ihr Anliegen erklären, genügt. Die Umwandlung ist Ihr Recht und muss von der Bank kostenlos durchgeführt werden. Viele Banken stellen hierfür auch spezielle Formulare auf ihrer Website zur Verfügung.

Wichtige Fristen und Pflichten der Bank:

  • Die Bank muss die Umwandlung kostenlos durchführen
  • Maximal 4 Geschäftstage Bearbeitungszeit bei bereits gepfändeten Konten
  • Es fallen keine zusätzlichen Gebühren für die P-Konto-Führung an
  • Die Bank darf die Umwandlung nicht verweigern

Bei der Antragstellung müssen Sie schriftlich versichern, dass Sie kein weiteres P-Konto besitzen. Die Banken überprüfen dies in der Regel über Auskunfteien wie die SCHUFA.

Welche Besonderheiten gelten für bereits gepfändete Konten?

Selbst wenn Ihr Konto bereits gepfändet ist, können Sie noch die Umwandlung in ein P-Konto beantragen. Dabei gilt eine wichtige Schutzregelung: Pfändungen, die bis zu einem Monat vor der Umwandlung eingegangen sind, werden rückwirkend vom P-Konto-Schutz erfasst.

Das bedeutet für Sie konkret: Auch bei einer überraschenden Kontopfändung haben Sie noch die Möglichkeit, nachträglich Ihren Freibetrag zu sichern. Handeln Sie jedoch schnell – je früher Sie den Antrag stellen, desto eher erhalten Sie wieder Zugriff auf Ihr Geld innerhalb der Freibetragsgrenze.

Was ändert sich bei der Kontoführung nach der Umwandlung?

Nach der Umwandlung wird Ihr P-Konto nur noch auf Guthabenbasis geführt. Das bedeutet: Ein bestehender Dispokredit entfällt automatisch und Kontoüberziehungen sind nicht mehr möglich. Falls Ihr Konto zum Zeitpunkt der Umwandlung überzogen war, darf die Bank neue Geldeingänge jedoch nicht mit dem negativen Saldo verrechnen.

Im Alltag unterscheidet sich das P-Konto kaum von einem normalen Girokonto:

  • Online-Banking funktioniert wie gewohnt
  • Kartenzahlungen sind im Rahmen des verfügbaren Guthabens möglich
  • Daueraufträge und Lastschriften werden weiterhin ausgeführt
  • Bargeldabhebungen sind bis zur Freibetragsgrenze erlaubt

Wie können Sie Ihren Freibetrag über 1.500 Euro erhöhen?

Der Grundfreibetrag von 1.500 Euro steht Ihnen automatisch zu. Bei Unterhaltspflichten oder besonderen Lebensumständen können Sie jedoch höhere Beträge schützen lassen. Hierfür benötigen Sie eine P-Kontobescheinigung von einer anerkannten Stelle.

Typische Erhöhungsgründe:

  • Unterhaltspflichten für Kinder oder Ehepartner (bis zu 3.313 Euro bei fünf Unterhaltsberechtigten)
  • Kindergeld und Kinderzuschlag in voller Höhe
  • Sozialleistungen für Haushaltsangehörige
  • Pflegegeld und ähnliche Leistungen

Um Ihren Freibetrag zu erhöhen, benötigen Sie eine P-Konto-Bescheinigung, in der die Erhöhung des Freibetrags aufgelistet wird. Diese Bescheinigung müssen Sie anschließend an Ihre Bank senden.

P-Kontobescheinigung: So erhöhen Sie Ihren Freibetrag

Wo erhalten Sie eine rechtsgültige P-Kontobescheinigung?

Verschiedene Stellen sind zur Ausstellung einer P-Kontobescheinigung berechtigt. Sozialleistungsträger wie Jobcenter oder Familienkasse sind sogar gesetzlich verpflichtet, Ihnen auf Antrag eine Bescheinigung auszustellen.

Alternativ können anerkannte Schuldnerberatungsstellen eine umfassende Bescheinigung erstellen, die alle Ihre Erhöhungsgründe berücksichtigt. Auch online stehen inzwischen professionelle Dienste zur Verfügung, die Ihnen schnell und rechtssicher eine gültige P-Kontobescheinigung erstellen.

Fazit: Ihr Recht auf finanzielle Grundversorgung

Die Umwandlung in ein Pfändungsschutzkonto ist Ihr gesetzliches Recht und schützt Sie vor der vollständigen finanziellen Handlungsunfähigkeit. Zögern Sie nicht, diesen Schutz in Anspruch zu nehmen – die Umwandlung ist kostenlos und kann auch nachträglich bei bereits erfolgter Pfändung beantragt werden. Bei erhöhtem Schutzbedarf sorgt eine P-Kontobescheinigung dafür, dass Ihnen mehr als der Grundfreibetrag zur Verfügung steht.

Ihre Fragen, unsere Antworten

Der Prozess ist einfach und schnell: Füllen Sie unser Online-Formular aus, beantworten Sie einige Fragen zu Ihrer finanziellen Situation und laden Sie die erforderlichen Nachweise hoch. Unsere Rechtsexperten prüfen Ihre Angaben und erstellen eine rechtsgültige P-Kontobescheinigung. Diese erhalten Sie umgehend als PDF-Dokument zum Download und auf Wunsch auch per Post.

Der Prozess ist einfach und schnell: Füllen Sie unser Online-Formular aus, beantworten Sie einige Fragen zu Ihrer finanziellen Situation und laden Sie die erforderlichen Nachweise hoch. Unsere Rechtsexperten prüfen Ihre Angaben und erstellen eine rechtsgültige P-Kontobescheinigung. Diese erhalten Sie umgehend als PDF-Dokument zum Download und auf Wunsch auch per Post.

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Je nach Ihrer Situation benötigen Sie unterschiedliche Nachweise: Für Kinder meist Geburtsurkunden oder Kindergeldbescheide, für Ehepartner die Heiratsurkunde, für Sozialleistungen aktuelle Leistungsbescheide. Unser System führt Sie durch den Prozess und zeigt Ihnen genau, welche Dokumente in Ihrem Fall erforderlich sind.

Ja, unsere P-Kontobescheinigungen werden von allen deutschen Banken und Sparkassen anerkannt. Sie entsprechen allen Anforderungen nach § 850k ZPO. Jede Bescheinigung wird von einem Fachanwalt für Insolvenzrecht geprüft und trägt eine rechtsgültige elektronische Signatur. Sollte Ihre Bank die Bescheinigung dennoch nicht akzeptieren, unterstützen wir Sie kostenlos bei der Durchsetzung.

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