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So erhalten Sie eine P-Kontobescheinigung: 5 Wege

P-Konto beantragen - Schritt für Schritt Leitfaden 2025
5 Min. Lesezeit

Ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) ist ein Girokonto mit besonderem Schutz vor Kontopfändungen. Jeder Bankkunde hat das Recht, sein Konto in ein P-Konto umzuwandeln. Damit bleibt ein monatlicher Grundfreibetrag automatisch vor Pfändungen geschützt (seit 1. Juli 2025 sind dies 1.560 € je Kalendermonat). Weitere Beträge – etwa Kindergeld, Unterhaltszahlungen oder Sozialleistungen – können auf Nachweis freigegeben werden.

Hier kommt die P-Konto-Bescheinigung ins Spiel: Dieses Dokument bestätigt Ihrer Bank, welche zusätzlichen Freibeträge Ihnen zustehen, sodass Sie über Ihr Existenzminimum hinaus Geld auf dem Konto behalten dürfen. Im Normalfall genügt die Bescheinigung, ohne dass ein Gericht eingeschaltet werden muss.

Was ist eine P-Kontobescheinigung?

Das P-Konto und dessen Bescheinigungist in der Zivilprozessordnung verankert (u.a. § 850k ZPO sowie seit 2021 die §§899 ff. ZPO). Die Bescheinigung wird oft als „Nachweis über Erhöhungsbeträge“ bezeichnet und ist im § 903 ZPO geregelt. Sie dient dazu, den Grundfreibetrag auf dem Konto in der zweiten Stufe des Pfändungsschutzes zu erhöhen, wenn besondere Umstände vorliegen (z. B. gesetzliche Unterhaltspflichten, Sozialleistungen, Kindergeld etc. nach § 902 ZPO).

Mit anderen Worten: Die P-Kontobescheinigung ist notwendig, um pfändungsfreie Beträge oberhalb des Grundfreibetrags gegenüber der Bank nachzuweisen. Ohne diesen Nachweis würde ein über dem Basisschutz liegender Geldeingang grundsätzlich gepfändet werden können.

Im Folgenden zeigen wir fünf Wege, wie Verbraucher:innen in Deutschland an eine solche P-Konto-Bescheinigung gelangen können. Alle genannten Stellen sind rechtlich legitimiert, eine Bescheinigung auszustellen – wir erklären, was dabei zu beachten ist. Zudem geben wir hilfreiche Tipps, worauf Sie bei der Beantragung und Nutzung achten sollten.

1. Bescheinigung über eine gemeinnützige Schuldnerberatungsstelle

Anerkannte Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen (z. B. von Kommunen oder Wohlfahrtsverbänden) gehören zu den ersten Anlaufstellen für eine P-Konto-Bescheinigung. Diese Stellen sind gesetzlich befugt, Bescheinigungen auszustellen. Allerdings sind gemeinnützige Beratungsstellen nicht verpflichtet, jeder Person eine Bescheinigung auszustellen, insbesondere wenn man dort kein Klient ist.

Wenn Sie bereits in Beratung sind, wird man Ihnen in der Regel ohne Probleme und kostenlos eine Bescheinigung zur Erhöhung des P-Konto-Freibetrags ausstellen. Die Beratungsstellen nutzen daür standardisierte Formulare. Sie sollten diese Bescheinigung dann unverzüglich Ihrer Bank vorlegen, damit das Kreditinstitut den Freibetrag entsprechend anheben kann.

Wenn Sie noch kein Klient sind, erkundigen Sie sich am besten telefonisch, ob die Stelle bereit ist, Ihnen eine Bescheinigung auszustellen. Viele Stellen helfen aus Kulanz oder gegen eine kleine Spende weiter. Sollte Ihre Anfrage abgelehnt werden, bitten Sie um eine schriftliche Bestätigung der Ablehnung. Diese kann später bei Gericht wichtig werden.

Schuldnerberatungsstellen haben den Vorteil, dass sie bei komplexen Fällen auch alle Freibetragserhöhungen in einer Gesamtbescheinigung zusammenfassen können.

2. Bescheinigung durch Rechtsanwalt (oder Steuerberater)

Auch Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind gesetzlich befugt, P-Konto-Bescheinigungen auszustellen. Gleiches gilt für Steuerberater sowie gewerbliche, staatlich anerkannte Schuldnerberatungsstellen. Laut Bundesministerium der Justiz werden diese Berufsgruppen ausdrücklich als ausstellungsberechtigt genannt.

Rechtsanwälte können alle pfändungsfreien Beträge umfassend bescheinigen. Sie unterliegen zudem der Verschwiegenheitspflicht. Dieser Weg ist sinnvoll, wenn es schnell gehen muss oder wenn sensible Informationen nicht beim Arbeitgeber offengelegt werden sollen. Die Dienstleistung ist jedoch meist kostenpflichtig. Fragen Sie vorab nach den Kosten. Banken müssen die anwaltliche Bescheinigung innerhalb von zwei Geschäftstagen umsetzen.

3. Bescheinigung durch den Arbeitgeber

Weniger bekannt ist, dass auch Arbeitgeber berechtigt sind, eine P-Kontobescheinigung auszustellen. Grundlage ist § 903 Abs. 1 Nr. 2 ZPO. Der Arbeitgeber kann die Ausstellung jedoch verweigern. In der Praxis sind viele Arbeitgeber mit dieser Regelung nicht vertraut.

Wenn bereits eine Lohnpfändung vorliegt, lohnt es sich laut der Verbraucherzentrale besonders, beim Arbeitgeber nach einer P‑Konto‑Bescheinigung zu fragen – da dieser Ihre finanzielle Situation kennt und zur Ausstellung befugt ist.

4. Bescheinigung durch Sozialleistungsträger oder Familienkasse

Behörden und Stellen, die staatliche Leistungen auszahlen (Jobcenter, Familienkasse, Rentenversicherung etc.), sind gesetzlich verpflichtet, auf Antrag eine P-Konto-Bescheinigung auszustellen. Dieser Weg ist kostenfrei. Allerdings bescheinigen diese Stellen in der Regel nur die Leistungen, die sie selbst auszahlen. So wird z. B. die Familienkasse nur das Kindergeld aufführen.

Wenn Sie mehrere Leistungsarten beziehen oder z. B. auch Unterhalt zahlen, benötigen Sie ggf. mehrere Bescheinigungen oder eine Gesamtbescheinigung über eine geeignete Stelle (siehe Weg 1 oder 2).

5. Online-Ausstellung: Digitale Beantragung der Bescheinigung

In der heutigen digitalen Zeit gibt es die Möglichkeit, eine P-Konto-Bescheinigung online zu beantragen. Dabei handelt es sich meist um Dienste, die von befugten Stellen – oft Rechtsanwälten oder zertifizierten Schuldnerberatern – betrieben werden. Sie geben Ihre erforderlichen Daten über ein Webformular ein, laden Nachweise hoch, und der Aussteller erstellt dann die Bescheinigung für Sie. Diese erhalten Sie in der Regel als PDF-Dokument, oft sogar sehr kurzfristig per E-Mail zum Download.

Ein guter Online-Dienst wird Ihnen den Versand der Bescheinigung sowohl per E-Mail als auch per Post anbieten.

Eine auf diesem Wege erstellte Bescheinigung ist genauso rechtsgültig wie eine klassische, handschriftlich unterzeichnete Papier-Bescheinigung, sofern sie von einer berechtigten Person ausgestellt wurde.

Digitale Signaturen, die den Anforderungen der EU-eIDAS-Verordnung entsprechen (z. B. eine qualifizierte elektronische Signatur), haben laut der Bundesdruckerei die gleiche Rechtswirkung wie eine eigenhändige Unterschrift. Viele Online-Dienste nutzen solche sicheren digitalen Signaturen oder stellen zumindest eine unterschriebene Bescheinigung als Scan zur Verfügung.

Ein praktischer Vorteil des Online-Weges ist die Geschwindigkeit: Sie müssen keinen Termin abwarten oder vor Ort erscheinen. Gerade wenn eine Kontopfändung schon läuft und Eile geboten ist, kann dies wertvoll sein. Einige Dienste werben mit einer Bearbeitung binnen 24 Stunden. Beachten Sie jedoch, dass häufig Gebühren anfallen (ähnlich wie bei Weg Nr. 2, da hier meist ebenfalls Anwälte beteiligt sind). Vergleichen Sie die Kosten und Leistungen: Ein seriöser Online-Dienst sollte klar angeben, was Sie bezahlen und was Sie dafür erhalten.

Tipps zur Beantragung und Nutzung der P-Konto-Bescheinigung

  • Alle Freibeträge ausschöpfen:
    Stellen Sie sicher, dass wirklich alle möglichen zusätzlichen Beträge – wie Unterhaltszahlungen, Kindergeld oder Sozialleistungen – mit bescheinigt werden. Holen Sie ggf. mehrere Bescheinigungen oder eine Gesamtbescheinigung bei einer geeigneten Stelle ein.
  • Gericht als Alternative Möglichkeit:
    Wenn Ihre Schuldnerberatung die Bescheinigung nicht ausstellt, können Sie beim Vollstreckungsgericht eine gerichtliche Ersatzbescheinigung beantragen.
  • Schnell vorlegen und Nachweise sichern:
    Geben Sie die Bescheinigung rasch bei Ihrer Bank ab. Heben Sie Kopien gut auf. Banken setzen Erhöhungen in der Regel innerhalb von zwei Tagen um.
  • Diskretion wahren:
    Wenn möglich, nutzen Sie vertrauliche Stellen wie Schuldnerberatung oder Anwalt.
  • Wenn es schnell gehen muss:
    Nutzen Sie einen seriösen Online-Dienst, bei dem Sie Ihre P‑Konto‑Bescheinigung unkompliziert und ohne Wartzeiten über ein Webformular beantragen können.

Fazit

Die P-Konto-Bescheinigung ist essenziell, um den Pfändungsschutz über den automatischen Grundfreibetrag hinaus zu sichern. Es gibt fünf gültige Wege zur Beantragung, von kostenfreien Behörden bis hin zu digitalen Lösungen. Laut Bundesministerium der Justiz müssen Banken eine ordnungsgemäß ausgestellte Bescheinigung anerkennen. Wählen Sie den für Sie besten Weg, achten Sie auf Vollständigkeit und handeln Sie zügig. So ist sichergestellt, dass Ihr Existenzminimum geschützt bleibt.

Ihre Fragen, unsere Antworten

Eine P‑Konto‑Bescheinigung bestätigt Ihrer Bank, welche zusätzlichen Freibeträge Ihnen zustehen, damit Geldeingänge über dem Existenzminimum nicht gepfändet werden.

Sozialbehörden und Familienkassen sind gesetzlich verpflichtet, sie auf Antrag auszustellen.

Arbeitgeber können sie freiwillig ausstellen. Laut Verbraucherzentrale lohnt sich eine Nachfrage bei Lohnpfändung besonders.

Rechtsanwälte, Steuerberater oder anerkannte Schuldnerberatungen sind ebenfalls befugt – laut Bundesministerium der Justiz ausdrücklich genannt.

Ja – über seriöse Online-Dienste. Die Bescheinigung wird meist als qualifiziert elektronisch signierte PDF zugestellt. Laut Bundesdruckerei ist diese genauso rechtsgültig wie eine handschriftliche Unterschrift.

Lassen Sie sich das schriftlich bestätigen und beantragen Sie beim Vollstreckungsgericht eine Ersatzbescheinigung (§ 905 ZPO).

Identifizieren Sie alle relevanten Erhöhungsgründe wie Unterhaltspflichten, Kindergeld oder Sozialleistungen. Nutzen Sie bei Bedarf mehrere Einzelbescheinigungen oder eine umfassende Gesamtbescheinigung durch eine Beratungsstelle.

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1. Bundesdruckerei: Digitale Unterschriften sind rechtsgültig — aber nicht alle sind gleich (2024)
https://www.bundesdruckerei.de/de/innovation-hub/digitale-unterschriften-sind-rechtsgueltig

2. 5 Wege zum Erhalt der P-Konto-Bescheinigung (2024)
https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/geld-versicherungen/kredit-schulden-insolvenz/5-wege-zum-erhalt-der-pkontobescheinigung-6428

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