Erhöhen Sie Ihren Pfändungsfreibetrag mit einer Bescheinigung vom Anwalt

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P-Konto bei der DKB einrichten und den Freibetrag erhöhen

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Artikel von Monto Veröffentlicht 06.11.2025 Lesezeit 4 Minuten

Ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) sichert das Existenzminimum im Falle einer Kontopfändung. Die Deutsche Kreditbank (DKB) ermöglicht es, ein bestehendes Girokonto unkompliziert in ein P-Konto umzuwandeln, sodass Eingänge bis zu den gesetzlichen Freibeträgen weiterhin zur Verfügung stehen.

In diesem Artikel erfahren Sie Schritt für Schritt, wie Sie Ihr DKB-Girokonto in ein P-Konto umwandeln und wie Sie anschließend den Pfändungsfreibetrag erhöhen, damit Ihnen mehr Geld für Ihren Alltag bleibt.

DKB Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto umwandeln

Wenn bereits ein Einzelkonto bei der Deutschen Kreditbank (DKB) besteht, kann es unkompliziert in ein P-Konto umgewandelt werden. Die Einrichtung ist einfach, jedoch nicht vollständig automatisiert. Die DKB benötigt dafür einen unterschriebenen Antrag.

  • Im Online-Banking prüfen, ob persönliche Daten und Kontaktinformationen aktuell sind.
  • Den Antrag auf Führung eines Pfändungsschutzkontos herunterladen.
  • Antrag vollständig ausfüllen und unterschreiben.
  • Den unterschriebenen Antrag über den Datei-Upload im DKB-Banking hochladen.

Sobald Ihr Konto als P-Konto geführt wird, gilt der gesetzliche Grundfreibetrag automatisch, aktuell 1.560 € pro Monat. Dieser Betrag steht Ihnen auch bei einer Pfändung weiterhin zur Verfügung.

DKB Bankkarte – Beispiel für ein Girokonto vor Kontopfändung oder vorläufigem Zahlungsverbot

Pfändungsschutz bei der DKB

Das P-Konto wird bei der DKB immer als Guthabenkonto geführt. Dadurch entfällt automatisch ein eventuell vorhandener Dispokredit und Kreditkarten, die an eine Kreditlinie gekoppelt sind, werden deaktiviert. Die Nutzung der Visa Debitkarte und der Girokarte bleibt jedoch weiterhin möglich, solange Guthaben vorhanden ist.

Alle grundlegenden Zahlungsfunktionen wie Überweisungen, Daueraufträge und Lastschriften funktionieren weiterhin im Rahmen des verfügbaren Freibetrags.

Erfolgt die Umwandlung innerhalb eines Monats nach Eingang der Pfändung, wird der Freibetrag rückwirkend angewendet. Erfolgt sie später, gilt der Schutz nur für künftige Zahlungseingänge.

Pfändungsfreibetrag auf dem DKB Konto erhöhen

In vielen Fällen reicht der Grundfreibetrag nicht aus, beispielsweise wenn Sie für Kinder sorgen, Kindergeld eingeht oder Sozialleistungen berücksichtigt werden müssen. In solchen Situationen kann der Freibetrag individuell angehoben werden.

Dafür wird eine P-Konto-Bescheinigung benötigt. Diese bestätigt, welche zusätzlichen Freibeträge gelten müssen. Die DKB stellt eine solche Bescheinigung nicht selbst aus, sondern erwartet eine von einer befugten Stelle ausgestellte Bescheinigung.

Freibetrag erhöhen

Beantragen Sie die P-Konto Bescheinigung für Ihr Konto bei der DKB online

Symbolbild: P-Kontobescheinigung digital beantragen

P-Konto Bescheinigung für das DKB-Konto

Die P-Konto Bescheinigung kann schnell und vollständig online beantragt werden. In der Bescheinigung wird festgehalten, welche Personen im Haushalt leben, ob Sie verheiratet sind, ob Unterhalt gezahlt wird und welche Leistungen zusätzlich geschützt werden müssen.

Sobald die Bescheinigung vorliegt, wird sie der Deutschen Kreditbank übermittelt – entweder digital über den Dokumenten-Upload im Onlinebanking oder per Post.

Nach Eingang hebt die DKB den Freibetrag auf den bescheinigten Betrag an. Dadurch steht Ihnen mehr Geld zur Verfügung, ohne dass Gläubiger darauf zugreifen können.

Hinweis zur rechtzeitigen Einrichtung

Die Umwandlung in ein P-Konto sollte idealerweise unmittelbar nach Eingang Kontopfändung erfolgen oder wenn die Pfändung unmittelbar bevorsteht.

Erfolgt die Umwandlung erst nach Eingang einer Pfändung, schützt der Freibetrag zwar rückwirkend für vier Wochen – jedoch kann es in dieser Zeit zu Blockierungen kommen, bis die Bank den P-Konto-Status gesetzt hat. Wer frühzeitig handelt, vermeidet unnötige Verzögerungen.

Fazit

Die Deutsche Kreditbank (DKB) ermöglicht eine klare und strukturierte Umwandlung eines bestehenden Girokontos in ein P-Konto. Der automatische Grundfreibetrag sorgt dafür, dass lebensnotwendige Ausgaben weiterhin gedeckt sind.

Wenn darüber hinaus zusätzliche Freibeträge berücksichtigt werden müssen, lässt sich dies über eine P-Konto-Bescheinigung unkompliziert regeln. So bleibt das Konto auch bei wirtschaftlichem Druck finanziell handlungsfähig.

Häufige Fragen

Die Umwandlung eines bestehenden DKB-Girokontos in ein Pfändungsschutzkonto erfolgt in der Regel innerhalb weniger Werktage, nachdem der unterschriebene Antrag über den Datei-Upload im Onlinebanking eingereicht wurde. Sobald die DKB den Antrag geprüft hat, wird der P-Konto-Status aktiviert und der gesetzliche Grundfreibetrag automatisch geschützt. So können Sie zeitnah sicherstellen, dass Ihr Guthaben auch im Falle einer Pfändung verfügbar bleibt.

Ja, sobald keine Pfändung mehr vorliegt, können Sie Ihr DKB-P-Konto wieder in ein reguläres Girokonto umwandeln. Hierfür muss ein unterschriebener Auftrag über den Dokumenten-Upload im Onlinebanking eingereicht werden. Nach der Rückumwandlung können Sie Ihr Konto wie gewohnt nutzen, erneut Dispokredite beantragen und Kreditkarten wieder aktivieren. So behalten Sie volle Flexibilität, sobald der Pfändungsschutz nicht mehr benötigt wird.

Ja, das DKB-P-Konto schützt Ihr Guthaben auch dann, wenn bereits eine Pfändung eingegangen ist. Sobald Ihr Girokonto in ein P-Konto umgewandelt wurde, ist der gesetzliche Grundfreibetrag automatisch geschützt. Eingehende Zahlungen innerhalb des Freibetrags bleiben verfügbar, während der pfändbare Anteil gesperrt wird. Erfolgt die Umwandlung innerhalb eines Monats nach Zustellung der Pfändung, gilt der Schutz rückwirkend, sodass Sie weiterhin über Ihr Geld verfügen können, ohne dass Gläubiger darauf zugreifen können.

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