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Postbank P-Konto einrichten und den Freibetrag erhöhen

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Artikel von Monto Veröffentlicht 05.11.2025 Lesezeit 4 Minuten

Ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) schützt einen bestimmten Teil Ihres Geldes vor Pfändungen durch Gläubiger. Selbst wenn Ihr Konto gepfändet wurde, bleibt Ihnen so ein Freibetrag zur Deckung Ihres Lebensunterhalts und alltäglichen Ausgaben verfügbar.

Bei der Postbank können Sie Ihr bestehendes Girokonto unkompliziert in ein P-Konto umwandeln. Gleichzeitig besteht die Möglichkeit, den Freibetrag individuell zu erhöhen, etwa wenn Sie Kinder haben, verheiratet sind oder Sozialleistungen erhalten.

Gleichzeitig besteht die Möglichkeit, den P-Konto Freibetrag zu erhöhen, wenn Sie etwa für Kinder unterhaltspflichtig sind oder Sozialleistungen erhalten.

Ein Postbank Girokonto in ein P-Konto umwandeln

Die Postbank ermöglicht die Einrichtung des P-Kontos durch eine Umwandlung Ihres bestehenden Girokontos in ein Pfändungsschutzkonto über einen formellen Antrag.

  • Antragsformular beschaffen: Das für die Umwandlung benötigte Formular finden Sie hier der Postbank-Website . Sie können es herunterladen und ausdrucken.
  • Antrag ausfüllen und unterschreiben: Stellen Sie sicher, dass alle Angaben korrekt sind, inklusive Ihrer Girokontonummer.
  • Antrag an die Postbank senden: Senden Sie den Antrag postalisch an die Postbank. Sobald dieser bearbeitet ist, wird Ihr Konto als P-Konto eingerichtet.

Sobald der Antrag eingegangen ist, prüft die Bank Ihre Unterlagen und richtet das Konto als P-Konto ein. Sie erhalten eine Bestätigung, und ab diesem Zeitpunkt gilt für Ihr Guthaben der gesetzliche Basisschutz.

Wichtig zu wissen: Sobald Ihr Konto als Pfändungsschutzkonto geführt wird, dürfen Sie nur noch dieses eine Konto als P-Konto besitzen. Auch bestehende Dispositionskredite oder Gemeinschaftskonten können durch die Umwandlung beeinflusst werden.

Bei Fragen können Sie die Postbank Pfändungshotline unter 0228 5500 1000 von Montag bis Freitag, 07:30 bis 17:00 Uhr, kontaktieren.

Freibetrag auf dem Postbank P-Konto erhöhen

Der gesetzliche Grundfreibetrag in Höhe von 1.560 € sichert lediglich das Existenzminimum ab. Viele Betroffene haben jedoch Anspruch auf höhere Freibeträge – zum Beispiel, wenn sie Kinder versorgen, Sozialleistungen wie Kindergeld oder Elterngeld erhalten oder für Angehörige unterhaltspflichtig sind.

Um diesen erweiterten Schutz bei der Postbank zu beantragen, benötigen Sie eine P-Konto Bescheinigung. Diese Bescheinigung bestätigt der Bank, dass Sie aufgrund Ihrer persönlichen Lebenssituation Anspruch auf einen höheren Pfändungsfreibetrag haben.

Freibetrag erhöhen

Beantragen Sie die P-Konto Bescheinigung für Ihr Konto bei der Postbank online

Symbolbild: P-Kontobescheinigung digital beantragen

P-Konto Bescheinigung online beantragen

Sie können Ihre P-Konto Bescheinigung ganz bequem online beantragen. Über unseren Service berechnen Sie zunächst kostenlos Ihren individuellen Freibetrag. Anschließend stellen wir Ihnen die Bescheinigung digital aus – auf Wunsch übermitteln wir sie direkt an die Postbank.

So wird Ihr Freibetrag schnellstmöglich angepasst, ohne dass Sie Termine vereinbaren oder Unterlagen per Post versenden müssen.

Die Postbank passt Ihren Freibetrag innerhalb weniger Werktage nach Eingang der Bescheinigung an. Damit steht Ihnen der volle, geschützte Betrag wieder zur Verfügung – sicher, gesetzeskonform und ohne bürokratischen Aufwand.

Wichtige Hinweise zum P-Konto bei der Postbank

Die Umwandlung in ein Postbank P-Konto ist jederzeit möglich, solange Sie bereits ein Girokonto führen. Sie dürfen jedoch nur ein einziges Pfändungsschutzkonto besitzen, unabhängig von der Bank.

Nach der Umwandlung wird die Änderung automatisch an die SCHUFA gemeldet, was gesetzlich vorgeschrieben ist. Wenn Sie Fragen zur Pfändung oder zu Ihrem verfügbaren Freibetrag haben, steht Ihnen die Pfändungshotline der Postbank jederzeit zur Verfügung.

Fazit: Postbank P-Konto einfach einrichten und Freibetrag erhöhen

Ein Postbank P-Konto schützt Sie zuverlässig vor den finanziellen Folgen einer Kontopfändung. Die Einrichtung erfolgt schnell und unkompliziert über einen Antrag, den Sie direkt an die Postbank senden.

Mit einer gültigen P-Konto Bescheinigung können Sie zudem Ihren Freibetrag erhöhen und so zusätzliche Leistungen oder Unterhaltspflichten berücksichtigen.

Unser Online-Service unterstützt Sie dabei: vom Berechnen Ihres individuellen Freibetrags bis hin zur direkten Übermittlung Ihrer Bescheinigung an die Postbank. So bleibt Ihr Einkommen geschützt – und Sie behalten die volle Kontrolle über Ihr Geld.

Häufige Fragen

Sie füllen den offiziellen Antrag der Postbank aus, unterschreiben ihn und senden ihn postalisch an die Bank. Nach Bearbeitung wird Ihr Konto als Pfändungsschutzkonto geführt und der gesetzliche Freibetrag aktiviert.

Die Bescheinigung kann postalisch eingereicht oder über unseren Service direkt online an die Postbank übermittelt werden. Nach Eingang erhöht die Bank Ihren geschützten Freibetrag.

Wenn Sie Kinder haben, verheiratet sind, Kindergeld oder Sozialleistungen erhalten, können Sie eine P-Konto Bescheinigung beantragen. Damit weist Ihre Bank nach, dass Sie Anspruch auf einen höheren Freibetrag haben.

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