Ratgeber | 3 Minuten Lesezeit

Was ist ein P-Konto?

Ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) schützt Ihr Guthaben vor vollständiger Kontopfändung. Es sichert Ihnen jeden Monat einen gesetzlich bestimmten Freibetrag, über den Sie trotz Pfändung frei verfügen können um weiterhin Miete, Strom und andere alltägliche Ausgaben bezahlen können, selbst wenn Ihr Konto gepfändet wurde.

Der Pfändungsfreibetrag beträgt seit dem 01.07.2025 monatlich 1.560,00 Euro.

Um ein P-Konto zu eröffnen, wird in der Regel Ihr bestehendes Girokonto in ein P-Konto umgewandelt. Wie genau das funktioniert erfahren Sie hier.

Voraussetzungen für ein P-Konto

Jede Privatperson hat einen gesetzlichen Anspruch darauf, ein Pfändungsschutzkonto zu führen. Dabei spielt es keine Rolle, ob bereits eine Pfändung vorliegt oder nicht. Allerdings darf jede Person nur ein einziges P-Konto besitzen, denn das Besitzen von mehreren P-Konten ist rechtswidrig.

So schützt das P-Konto vor Pfändungen

Ein P-Konto ist ähnlich wie ein normales Girokonto mit zusätzlichem Pfändungsschutz nach § 850k ZPO. Im Gegensatz zu einem herkömmlichen Girokonto bleibt bei einer Kontopfändung ein monatlicher Freibetrag in Höhe von 1.560 € automatisch unantastbar. So können Überweisungen, Lastschriften und Abhebungen innerhalb dieses Freibetrags weiterhin ausgeführt werden.

  • Der monatliche Freibetrag steht Ihnen trotz Pfändung frei zur Verfügung.
  • Das P-Konto wird auf Guthabenbasis geführt, ein Dispo ist nicht möglich.
  • Das P-Konto kann weder gesperrt noch überzogen werden
  • Der Pfändungsschutz des P-Konto ist gesetzlich geregelt in §850k ZPO

Wie viel Geld ist auf dem P-Konto geschützt?

Der aktuelle Grundfreibetrag beträgt rund 1.560 € pro Monat. Dieser Betrag wird regelmäßig angepasst. Er kann zudem erhöht werden, wenn Sie Kinder haben, verheiratet sind oder bestimmte staatliche Leistungen erhalten.

  • Für eine unterhaltsberechtigte Personen liegt der Freibetrag bei 2.145,23 Euro.
  • 2 Personen: 2.471,27 Euro
  • 3 Personen: 2.797,31 Euro
  • 4 Personen: 3.123,35 Euro
  • 5 Personen: 3.449,39 Euro

Auch bestimmte staatliche Leistungen wie Kindergeld, Pflegegeld, Bürgergeld und Kinderzuschlag sind vor Pfändungen geschützt und erhöhen den Freibetrag zusätzlich.

Für eine Erhöhung des Freibetrags benötigen Sie eine P-Konto Bescheinigung, welche Sie Ihrer Bank vorlegen müssen. Die Bescheinigung erhalten Sie von einer befugten Stelle wie einem Anwalt, dem Jobcenter, der Familienkasse oder einer Schuldnerberatung.

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Vorteile und Nachteile des P-Kontos

Das P-Konto bietet mehrere Vorteile: Es schützt zuverlässig vor einer vollständigen Kontopfändung, sodass wichtige Zahlungen wie Miete oder Strom weiterhin möglich sind. Außerdem lässt sich ein bestehendes Girokonto unkompliziert und kostenlos in ein P-Konto umwandeln.

Demgegenüber stehen einige Nachteile: Der pfändungsfreie Betrag ist begrenzt, jede Person darf nur ein einziges P-Konto führen, und das Konto kann ausschließlich auf Guthabenbasis genutzt und nicht überzogen werden. Außerdem kann eine mit dem P-Konto verbundene Kreditkarte nicht mehr genutzt werden.

Wird die SCHUFA über das P-Konto benachrichtigt?

Ja. Wenn Ihr Girokonto in ein P-Konto umgewandelt wird, teilt die Bank dies der SCHUFA mit, um zu verhindern, dass jemand mehrere P-Konten führt. Diese Meldung hat jedoch keinerlei Einfluss auf Ihren SCHUFA-Score und dient ausschließlich dazu, Banken über ein bestehendes P-Konto zu informieren.

Kosten und Gebühren

  • Grundgebühren: Meist entsprechen sie den normalen Kontogebühren Ihrer Bank.
  • Keine Extra-Gebühr für die Umwandlung: Die Umwandlung in ein P-Konto ist kostenlos.

Fazit

Ein P-Konto ist ein unerlässlicher Schutz für verschuldete Personen. Es schützt Ihr Existenzminimum, wenn eine Pfändung droht oder bereits läuft. Wer Schulden hat, sollte frühzeitig handeln und sein Girokonto in ein P-Konto umwandeln, um den gesetzlichen Freibetrag abzusichern.

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