P-Konto bei Kindergeld: So schützen Sie Familienleistungen vor Pfändung
Familien mit Kindern haben bei Kontopfändungen besonderen Schutz verdient – schließlich dürfen Kindergeld und andere Familienleistungen nicht den Gläubigern zum Opfer fallen. Mit einem P-Konto und der richtigen P-Kontobescheinigung können Sie als Elternteil deutlich höhere Freibeträge erreichen und alle kindergeldbezogenen Leistungen vollständig schützen. Dieser Ratgeber zeigt Ihnen, wie Sie als Familie optimal von den Pfändungsschutzregeln profitieren.

Ist Kindergeld vor Pfändungen geschützt?
Ja, Kindergeld ist nach dem Sozialgesetzbuch (§ 54 SGB I) grundsätzlich unpfändbar, da es ausschließlich dem Kindeswohl dient. Ohne P-Konto kann es jedoch trotzdem auf Ihrem Konto blockiert werden, wenn eine Kontopfändung vorliegt. Erst die Umwandlung in ein Pfändungsschutzkonto stellt sicher, dass diese wichtigen Familienleistungen auch tatsächlich bei Ihnen ankommen.
Das gleiche gilt für weitere kindergeldbezogene Leistungen wie den Kinderzuschlag, Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt oder Leistungen der Stiftung "Mutter und Kind". Diese Beträge erhöhen Ihren P-Konto-Freibetrag in voller Höhe – zusätzlich zum Grundfreibetrag von 1.500 Euro.
Bei einer Familie mit zwei Kindern und monatlichem Kindergeld von 500 Euro würde der geschützte Betrag somit bereits auf 2.000 Euro steigen, bevor weitere Unterhaltspflichten berücksichtigt werden.
Wie hoch ist der Freibetrag für Kinder?
Neben dem vollständigen Schutz des Kindergelds haben Sie als Elternteil zusätzlich Anspruch auf Freibetragserhöhungen für jedes unterhaltsberechtigte Kind. Diese Pauschalen gelten unabhängig davon, ob die Kinder in Ihrem Haushalt leben oder Sie Barunterhalt zahlen.
Freibeträge bei Unterhaltspflichten (Stand 2025):
Unterhaltsberechtigte Personen | Gesamtfreibetrag |
---|---|
Grundfreibetrag ohne Kinder | 1.500 Euro |
Mit 1 Kind | 2.061 Euro |
Mit 2 Kindern | 2.374 Euro |
Mit 3 Kindern | 2.687 Euro |
Mit 4 Kindern | 3.313 Euro |
Diese Erhöhungsbeträge kommen zusätzlich zum vollständigen Kindergeld-Schutz hinzu. Eine alleinerziehende Mutter mit zwei Kindern hätte somit beispielsweise einen Freibetrag von 2.374 Euro plus das komplette Kindergeld von 500 Euro – insgesamt also 2.874 Euro geschütztes Guthaben pro Monat.
Wie erhöhe ich meinen Freibetrag durch Kinder?
Um die erhöhten Freibeträge zu erhalten, müssen Sie eine P-Kontobescheinigung bei Ihrer Bank vorlegen. Ohne diese Bescheinigung gewährt Ihnen die Bank nur den Grundfreibetrag von 1.500 Euro, auch wenn Sie mehrere Kinder haben.
Die Bescheinigung muss von einer anerkannten Stelle ausgestellt werden und sollte alle relevanten Informationen enthalten: die Anzahl Ihrer unterhaltsberechtigten Kinder, die Höhe des Kindergelds und weitere Familienleistungen. Erst mit dieser offiziellen Bestätigung erhöht sich Ihr monatlicher Freibetrag entsprechend.
Wichtig: Die Bescheinigung gilt in der Regel unbefristet und muss von Ihrer Bank mindestens zwei Jahre lang beachtet werden. Bei Änderungen in der Familiensituation (Geburt weiterer Kinder, Volljährigkeit) sollten Sie jedoch zeitnah eine neue Bescheinigung beantragen.
Wie erhalte ich eine P-Kontobescheinigung für meine Kinder?
Für Familien sind mehrere Stellen zur Ausstellung einer P-Kontobescheinigung berechtigt und teilweise sogar verpflichtet:
Die Familienkasse ist gesetzlich verpflichtet, Ihnen eine Bescheinigung über das bezogene Kindergeld auszustellen. Diese sollte sowohl die Höhe des Kindergelds als auch die Anzahl der Kinder bestätigen, da jedes Kind als unterhaltsberechtigte Person den Freibetrag erhöht.
Das Jobcenter oder Sozialamt kann Bescheinigungen ausstellen, wenn Sie Sozialleistungen für Ihre Kinder erhalten oder wenn in den Leistungen Beträge für im Haushalt lebende Kinder enthalten sind. Dies ist besonders relevant bei Bürgergeld-Bezug mit Kindern.
Anerkannte Schuldnerberatungsstellen können eine umfassende Bescheinigung erstellen, die alle relevanten Erhöhungsgründe berücksichtigt – von Unterhaltspflichten über Kindergeld bis hin zu anderen Familienleistungen. Auch online können Sie schnell und unkompliziert eine rechtsgültige P-Kontobescheinigung erstellen lassen.
Welche besonderen Familienleistungen sind geschützt?
Neben den laufenden monatlichen Leistungen gibt es verschiedene einmalige Zahlungen für Familien, die besonderen Schutz genießen. Dazu gehören Erstausstattungsbeihilfen für Babys, Zuschüsse für Klassenfahrten oder Nachzahlungen von Kindergeld.
Vollständig geschützte Familienleistungen:
- • Leistungen der Stiftung "Mutter und Kind"
- • Erstausstattungsbeihilfen für Schwangere
- • Nachzahlungen von Kindergeld oder Kinderzuschlag
- • Beihilfen zur Schwangerschaftsberatung
- • Zuschüsse für Klassenfahrten und Schulbedarf
Diese einmaligen Leistungen können durch eine entsprechende P-Kontobescheinigung vollständig vom Pfändungszugriff ausgenommen werden. Bei Nachzahlungen von Kindergeld, die mehrere Monate abdecken, sorgt die Bescheinigung dafür, dass diese Beträge nicht als "Überschuss" an Gläubiger fließen.
Fazit
Als Familie haben Sie besonders umfangreiche Möglichkeiten, sich vor Kontopfändungen zu schützen. Die Kombination aus erhöhten Freibeträgen für Unterhaltspflichten und dem vollständigen Schutz von Kindergeld kann Ihren monatlichen Freibetrag erheblich steigern. Mit der richtigen P-Kontobescheinigung stellen Sie sicher, dass die für Ihre Kinder bestimmten Gelder auch tatsächlich dem Familienunterhalt zugutekommen und nicht in die Hände von Gläubigern gelangen.
Ihre Fragen, unsere Antworten
Der Prozess ist einfach und schnell: Füllen Sie unser Online-Formular aus, beantworten Sie einige Fragen zu Ihrer finanziellen Situation und laden Sie die erforderlichen Nachweise hoch. Unsere Rechtsexperten prüfen Ihre Angaben und erstellen eine rechtsgültige P-Kontobescheinigung. Diese erhalten Sie umgehend als PDF-Dokument zum Download und auf Wunsch auch per Post.
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Je nach Ihrer Situation benötigen Sie unterschiedliche Nachweise: Für Kinder meist Geburtsurkunden oder Kindergeldbescheide, für Ehepartner die Heiratsurkunde, für Sozialleistungen aktuelle Leistungsbescheide. Unser System führt Sie durch den Prozess und zeigt Ihnen genau, welche Dokumente in Ihrem Fall erforderlich sind.
Ja, unsere P-Kontobescheinigungen werden von allen deutschen Banken und Sparkassen anerkannt. Sie entsprechen allen Anforderungen nach § 850k ZPO. Jede Bescheinigung wird von einem Fachanwalt für Insolvenzrecht geprüft und trägt eine rechtsgültige elektronische Signatur. Sollte Ihre Bank die Bescheinigung dennoch nicht akzeptieren, unterstützen wir Sie kostenlos bei der Durchsetzung.
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