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FAQ: P-Konto, Pfändungsschutz und Kontopfändung (Stand 2025)

P-Konto beantragen - Schritt für Schritt Leitfaden 2025
5 Min. Lesezeit

Was ist ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto)?

Ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) ist ein gewöhnliches Girokonto mit einem eingebauten Pfändungsschutz. Es schützt einen bestimmten monatlichen Geldbetrag vor dem Zugriff der Gläubiger, selbst wenn eine Kontopfändung vorliegt. Bis zu dieser gesetzlich festgelegten Freigrenze können Sie Ihr Guthaben wie gewohnt für Miete, Lebenshaltungskosten usw. verwenden, während Beträge oberhalb der Grenze durch die Pfändung blockiert würden. Um den Schutz zu aktivieren, muss Ihr vorhandenes Girokonto in ein P-Konto umgewandelt werden – jede Bank ist gesetzlich verpflichtet, dies auf Wunsch kostenlos durchzuführen.

Für wen ist ein P-Konto sinnvoll?

Ein P-Konto ist insbesondere für verschuldete Personen oder Kontoinhaber*innen sinnvoll, denen eine Pfändung droht oder deren Konto bereits gepfändet wurde. Auch wenn Ihr Konto wegen eines Minusstands gesperrt ist (weil Geldeingänge sofort mit dem Dispo verrechnet werden), kann ein P-Konto helfen. Ohne Schulden oder drohende Kontopfändung ist die vorsorgliche Einrichtung eines P-Kontos nicht erforderlich und meist nicht empfehlenswert. In solchen Fällen bietet ein normales Girokonto ausreichend Funktionalität, während ein P-Konto eher bei akuten Zahlungsproblemen benötigt wird.

Wie kann ich mein Girokonto in ein P-Konto umwandeln?

Die Umwandlung eines Girokontos in ein P-Konto können Sie bei Ihrer Bank formlos (am besten schriftlich) beantragen. Jeder Bankkundin hat einen gesetzlichen Anspruch auf diese Umstellung. Liegt bereits eine Kontopfändung vor, muss die Bank Ihr Konto innerhalb von vier Geschäftstagen in ein P-Konto umwandeln. Wichtig: Die Bank darf für die Umwandlung keine Gebühren berechnen. Falls Sie noch kein Konto besitzen, haben Sie Anspruch auf ein Basiskonto, welches ebenfalls als P-Konto geführt werden kann.

Fallen für die Einrichtung oder Führung eines P-Kontos zusätzliche Gebühren an?

Nein. Die Bank darf für die Führung eines P-Kontos keine höheren Entgelte verlangen als für ein vergleichbares normales Konto. Die Umstellung Ihres Girokontos auf ein P-Konto ist kostenlos, und eine Bank darf nicht einfach die Kontoführungsgebühren erhöhen. Der Bundesgerichtshof hat z.B. entschieden, dass ein Kreditinstitut kein zusätzliches Entgelt für ein P-Konto verlangen darf, wenn das reguläre Girokonto mit gleichen Leistungen günstiger angeboten wird. In der Praxis bedeutet das: Ein P-Konto kostet höchstens die normalen Kontogebühren Ihres Kontomodells – zusätzliche “Pfändungsschutz-Gebühren” sind unzulässig.

Mein Konto wurde gepfändet – was kann ich tun?

Wenn Ihr Konto bereits gepfändet ist, sollten Sie sofort die Umwandlung in ein P-Konto bei Ihrer Bank beantragen. Erfolgt die Umwandlung innerhalb von 4 Wochen (einem Monat) nach Zustellung des Pfändungsbeschlusses, gilt der Pfändungsschutz rückwirkend ab Beginn des Monats der Pfändung. Die Bank muss das Konto nach Ihrem Antrag zügig (innerhalb von vier Geschäftstagen) als P-Konto einrichten. Durch die fristgerechte Umwandlung stellen Sie sicher, dass Sie trotz Pfändung über den monatlichen Freibetrag frei verfügen können. Ohne P-Konto wäre Ihr gesamtes Guthaben eingefroren und Sie hätten keinen Zugriff mehr, bis ggf. ein Gericht etwas anderes anordnet.

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Wie funktioniert der Pfändungsschutz auf dem P-Konto?

Auf einem P-Konto ist Ihr Guthaben bis zur Höhe des monatlichen Freibetrags automatisch vor Pfändungen geschützt. Das bedeutet, Sie können innerhalb dieses geschützten Betrags wie gewohnt über Ihr Geld verfügen (bargeldlos bezahlen, Geld abheben, Überweisungen tätigen etc.), ohne dass Gläubiger darauf zugreifen können. Erst wenn Ihr Kontoguthaben den aktuellen Pfändungsfreibetrag übersteigt, wird der überschüssige Betrag von der Bank für die Gläubiger reserviert bzw. abgeführt. Alles, was unterhalb der Freigrenze auf Ihrem Konto eingeht, bleibt Ihnen also erhalten, um Ihren Alltag zu bestreiten.

Wie hoch ist der Pfändungsfreibetrag auf dem P-Konto (Stand 1. Juli 2025)?

Der monatliche Grundfreibetrag auf dem P-Konto beträgt seit dem 1. Juli 2025 für eine alleinstehende Person ohne Unterhaltspflichten 1.555 €. Diese Pfändungsfreigrenze gilt bundesweit bis zum 30. Juni 2026 und wird gesetzlich jedes Jahr zum 1. Juli neu angepasst. Das heißt, bis zu 1.555 € Ihres Nettoeinkommens pro Kalendermonat sind auf dem P-Konto vor Pfändungen geschützt – unabhängig davon, aus welcher Quelle das Geld stammt.

Erhöht sich der Freibetrag, wenn ich Unterhaltspflichten (z. B. Kinder) habe?

Ja. Wenn Sie gesetzliche Unterhaltspflichten erfüllen (etwa für Kinder oder Ehegatten), steigt der unpfändbare Betrag auf dem P-Konto entsprechend. Für eine unterhaltsberechtigte Person erhöht sich der monatliche Freibetrag ab Juli 2025 auf insgesamt 2.145,23 €, für zwei Personen auf 2.471,27 €. Mit jeder weiteren unterhaltsberechtigten Person wächst der Freibetrag weiter an (für die dritte Person ~2.797,31 €, vierte ~3.123,35 €, fünfte und mehr ~3.449,39 €). Das Gesetz deckelt die pauschale Erhöhung allerdings bei fünf Personen – sollten Sie für mehr als fünf Personen Unterhalt leisten müssen, kann ein weiterer Freibetrag nur über einen gerichtlichen Antrag individuell festgesetzt werden.

Wie kann ich den Freibetrag auf dem P-Konto erhöhen?

Um einen höheren Freibetrag als den Grundfreibetrag zu erhalten, müssen Sie Ihrer Bank einen Nachweis über Ihre Unterhaltsverpflichtungen oder besonderen Einkünfte vorlegen. Dies geschieht mittels einer sogenannten P-Konto-Bescheinigung. Ihre Bank berücksichtigt erhöhte Freibeträge nämlich nur, wenn Sie eine entsprechende Bescheinigung einreichen. In dieser Bescheinigung wird bestätigt, welche Erhöhungsgründe bei Ihnen vorliegen (z. B. Anzahl der unterhaltsberechtigten Personen, Kindergeld, bestimmte Sozialleistungen etc.), sodass die Bank den Pfändungsschutzbetrag auf Ihrem Konto über den Grundfreibetrag hinaus anheben kann.

Was ist eine P-Konto-Bescheinigung?

Die P-Konto-Bescheinigung (Pfändungsschutzkontobescheinigung) ist ein offizieller Nachweis, der Ihre persönlichen Umstände für einen erhöhten Pfändungsschutz dokumentiert. Darin wird bescheinigt, welche zusätzlichen Freibeträge Ihnen zustehen – etwa weil Sie gesetzlich Unterhalt zahlen, bestimmte Sozialleistungen nachgezahlt bekommen haben oder andere unpfändbare Einkünfte beziehen. Mit anderen Worten: Die Bescheinigung listet die Erhöhungsbeträge gemäß § 902 ZPO auf, die über den Grundfreibetrag hinaus für Sie gelten. Ihre Bank benötigt dieses Dokument, um den erhöhten Freibetrag rechtssicher umzusetzen. Ohne P-Konto-Bescheinigung bleibt auf dem Konto zunächst nur der Grundfreibetrag geschützt.

Woher bekomme ich eine P-Konto-Bescheinigung?

Es gibt mehrere Stellen, die berechtigt sind, P-Konto-Bescheinigungen auszustellen. Typische Anlaufstellen sind: Familienkasse, Sozialleistungsträger (Jobcenter, Sozialamt, Rentenstellen), Anerkannte Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen, Verbraucherinsolvenzberatungsstellen, Rechtsanwälte oder Steuerberater, Arbeitgeber (in bestimmten Fällen). All diese Stellen sind gemäß Gesetz befugt, Ihnen eine P-Konto-Bescheinigung auszustellen. In der Praxis empfiehlt es sich oft, bei der Familienkasse oder dem Jobcenter anzufragen, da diese Stellen Ihre entsprechenden Leistungen direkt bestätigen können. Sollten dort nicht alle relevanten Fakten bescheinigt werden können, können Sie sich an eine Schuldnerberatungsstelle wenden, die Ihnen eine umfassende Bescheinigung ausstellen darf.

Muss ich die P-Konto-Bescheinigung erneuern oder aktualisieren?

Eine P-Konto-Bescheinigung gilt nicht unbegrenzt und muss unter bestimmten Umständen aktualisiert werden. Erstens: Jedes Jahr zum 1. Juli ändern sich die Pfändungsfreibeträge. Wenn Ihr Bescheinigungsbetrag aufgrund einer gesetzlichen Erhöhung steigt, sollten Sie eine neue Bescheinigung mit den angepassten Werten einholen, damit die Bank den erhöhten Freibetrag berücksichtigen kann. Andernfalls würde die Bank weiterhin nur den alten, niedrigeren Freibetrag schützen. Zweitens: Eine P-Konto-Bescheinigung ist in der Regel maximal zwei Jahre gültig. Viele Banken verlangen nach etwa zwei Jahren einen neuen Nachweis, um sicherzustellen, dass Ihre Unterhaltsverpflichtungen oder Lebensumstände weiterhin bestehen. Sie sollten die Bescheinigung außerdem immer dann erneuern, wenn sich bei Ihnen etwas Wesentliches ändert, damit Ihr Pfändungsschutz stets aktuell und vollständig ist.

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