Nachzahlungen auf dem P-Konto vor Pfändung schützen
Nachzahlungen sind Geldbeträge oder Leistungen, die für einen bereits vergangenen Zeitraum nachträglich ausgezahlt werden. Das betrifft vor allem Leistungen des Jobcenters wie Bürgergeld und Grundsicherung sowie Zahlungen der Familienkasse wie Kindergeld oder Kinderzuschlag. Aber auch Pflegegeld, Wohngeld, Renten oder Arbeitseinkommen werden in einigen Fällen als Nachzahlung ausgezahlt.
Erhalten Sie eine Nachzahlung auf ein bereits gepfändetes Konto, entsteht oft ein Problem: Der Pfändungsfreibetrag auf dem P-Konto wird durch die Nachzahlung überschritten und reicht nicht mehr aus, um die Zahlung zu decken. Somit droht die Pfändung oder Sperrung des übersteigenden Betrages.
Ohne zusätzliche Schutzmaßnahme kann dieser Betrag nach Ablauf der gesetzlichen Frist vollständig an den Gläubiger abgeführt werden. Ein automatischer Schutz findet nicht statt.
Wer eine Nachzahlung auf sein gepfändetes Konto erhält, sollte daher unmittelbar aktiv werden, um einen zusätzlichen Freibetrag einzurichten und die Zahlung zu sichern.
In diesem Artikel erfahren Sie Schritt für Schritt, welche Nachzahlungen Sie schützen können und wie Sie vorgehen können um zu verhindern, dass diese gepfändet werden.
P-Konto Freibetrag durch Nachzahlung überschritten
Wird Ihr Pfändungsfreibetrag durch eine Nachzahlung überschritten, kann der übersteigende Betrag gesperrt und gepfändet werden. Jedoch gibt es Möglichkeiten die Nachzahlung zu schützen.
Wird die Nachzahlung rechtzeitig freigestellt, kann in vielen Fällen der vollständigen Betrag sichern, auch wenn der monatliche Pfändungsfreibetrag überschritten ist.
Wie kann ich eine Nachzahlung bei einer Kontopfändung schützen?
Ob eine Nachzahlung geschützt werden kann und wie dieser Schutz eingerichtet wird, hängt von der Art der Zahlung ab.
Viele Nachzahlungen können unkompliziert mit einer P-Konto-Bescheinigung geschützt werden. Dazu müssen Sie bei einer zuständigen Stelle eine Bescheinigung beantragen, die die Nachzahlung bestätigt, und diese anschließend Ihrer Bank vorlegen.
Andere Nachzahlungen können jedoch nicht durch eine einfache P-Konto-Bescheinigung geschützt werden. In diesen Fällen muss der zusätzliche Freibetrag gesondert beim Vollstreckungsgericht beantragt werden.
Welche Nachzahlungen können mit einer P-Konto-Bescheinigung geschützt werden
Bestimmte Nachzahlungen sind gesetzlich ausdrücklich geschützt und können ohne gerichtlichen Antrag freigegeben werden. Dies betrifft die Leistungen die in § 904 ZPO genannt sind.
Vom Jobcenter rückwirkend bewilligte Leistungen nach dem SGB II und SGB XII, wie Bürgergeld oder Kosten der Unterkunft können vollständig über eine P-Konto-Bescheinigung geschützt werden.
Auch Nachzahlungen der Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII sind geschützt. Sie gelten wie SGB-II-Leistungen als pfändungsgeschützt und können über die Bescheinigung freigegeben werden.
Kindergeld gehört grundsätzlich zum unpfändbaren Einkommen des Kindes. Wird es nachträglich ausgezahlt, kann auch dieser Betrag problemlos über die P-Konto-Bescheinigung geschützt werden.
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz können ebenfalls in Höhe des gesamten Betrages freigestellt werden.
Rückständiger Lohn ist nur dann direkt über eine P-Konto-Bescheinigung schützbar, wenn der nachgezahlte Betrag 500 € nicht überschreitet. Sollte die Nachzahlung den Betrag von 500 € überschreiten, ist kein Schutz durch die P-Konto Bescheinigung möglich.
Auch Rentennachzahlungen können über die P-Konto-Bescheinigung geschützt werden, solange sie maximal 500 € betragen. Darüber hinaus ist ein gerichtlicher Antrag notwendig.
Wohngeld kann ebenfalls bis zu einer Grenze von 500 € durch eine P-Konto-Bescheinigung geschützt werden. Höhere Beträge können mit einem Antrag beim Vollstreckungsgericht freigestellt werden.
Wird Pflegegeld nachgezahlt, kann der Betrag bis zu 500 € ebenfalls mit der P-Konto Bescheinigung geschützt werden.
Hinweis: Bei Leistungen, welche nur bis 500 € per Bescheinigung geschützt werden können, ist bei Nachzahlungen über 500 € ein Antrag beim Vollstreckungsgericht erforderlich, um die Nachzahlungen freizustellen.
P-Konto Bescheinigung online beantragen
Die Bescheinigung können Sie vollständig online beantragen: schnell, unkompliziert und ohne Termin. Nach Prüfung deiner Angaben wird Ihnen die Bescheinigung per Post und E-Mail zugeschickt und kann direkt an die Bank weitergeleitet werden.
Die Bank muss den erhöhten Freibetrag anschließend in wenigen Tagen erhöhen, sodass geschützte Nachzahlungen von der Pfändung freigestellt werden.
Schützen Sie Nachzahlungen auf Ihrem P-Konto mit einer Bescheinigung vom Anwalt
Welche Nachzahlungen können mit einem Antrag beim Vollstreckungsgericht freigestellt werden?
Sonstige Nachzahlungen, sowie Nachzahlungen von Pflegegeld, Arbeitslosengeld, Wohngeld, Arbeitseinkommen und Renten in Höhe von über 500 €, erfordern einen Antrag beim Vollstreckungsgericht.
Wenn Sie eine Nachzahlung einer Rente von einem Betrag über 500 €, kann dieser Betrag durch einen Antrag beim Vollstreckungsgericht freigestellt werden.
Rückständiger Lohn ist mit einem Antrag bei der Vollstreckungsstelle schützbar, wenn der nachgezahlte Betrag 500 € überschreitet.
Erhalten Sie eine Nachzahlung von Wohngeld in Höhe von über 500 €, kann der Betrag mit einem Antrag beim Vollstreckungsgericht freigestellt werden.
Pflegegeldnachzahlungen in Höhe von über 500 € können nicht von einer P-Konto Bescheinigung geschützt freigestellt werden. Hierfür ist ein gesonderter Antrag bei der Vollstreckungsstelle erforderlich.
Wird Arbeitslosengeld oder Ausbildungsförderung in Höhe von mehr als 500 € nachgezahlt, kann der Betrag mit einem gesonderter Antrag bei der Vollstreckungsstelle geschützt werden.
Rechtliche Grundlage
Die gesetzlichen Regelungen zum Schutz von Nachzahlungen mit der P-Konto Bescheinigung finden sich in § 904 ZPO. Dort ist genau festgelegt, welche Beträge problemlos mit der Bescheinigung geschützt werden können.
§ 906 ZPO regelt zudem den gesonderten Antrag auf Freibetragsanpassung beim Vollstreckungsgericht.
Was ist der Unterschied zwischen einer Nachzahlung von Sozialleistungen und einer Einmalzahlung?
Eine Nachzahlung entsteht, wenn ein Anspruch bereits früher bestand, aber verspätet ausgezahlt wurde – zum Beispiel, weil ein Antrag zu spät bearbeitet wurde. Solche Nachzahlungen sind meist pfändungsgeschützt.
Eine Einmalzahlung hingegen ist eine zusätzliche Zahlung, die nicht auf frühere Ansprüche zurückgeht. Hierzu zählen Kosten von Klassenfahrten, Erstausstattungen bei Schwangerschaft, Geburt oder erstmaligen Wohnungsbezug. Heizkostenbeihilfe, Darlehen/Beihilfen nach SGB II und SGB XII gelten auch als einmalige Sozialleistungen. Viele dieser Leistungen können ebenfalls mit einer P-Konto Bescheinigung angerechnet werden.
Fazit
Nachzahlungen können trotz Kontopfändung geschützt werden, wichtig ist nur, den richtigen Weg zu wählen. Viele Sozialleistungen lassen sich unkompliziert über eine P-Konto-Bescheinigung freigeben. Andere Zahlungen benötigen dagegen einen gerichtlichen Antrag. Wer schnell handelt, verhindert, dass der Pfändungsfreibetrag durch die Nachzahlung überschritten wird und dringend benötigte Beträge blockiert oder gepfändet werden.
Häufige Fragen
Nachzahlungen können trotz Kontopfändung freigegeben werden, wenn es sich um geschützte Nachzahlungen handelt. Dazu gehören insbesondere Nachzahlungen vom Jobcenter, Pflegegeld, Kindergeld und andere Sozialleistungen. Die Freigabe erfolgt entweder durch eine P-Konto-Bescheinigung, die Sie Ihrer Bank vorlegen oder durch einen Antrag beim Vollstreckungsgericht. Wichtig ist, dass Sie rechtzeitig handeln, um die Nachzahlung vor der Pfändung zu schützen.
Der Freibetrag erhöht sich, wenn es sich um gesetzlich privilegierte Nachzahlungen handelt. Dazu zählen insbesondere Nachzahlungen von Leistungen nach dem SGB II, Grundsicherung im Alter, Kindergeld, Asylbewerberleistungen sowie bestimmte Nachzahlungen bis 500 €, zum Beispiel aus Arbeitseinkommen, Renten, Pflegegeld oder Wohngeld. Für diese Zahlungen bekommst du eine P-Konto-Bescheinigung, mit der die Bank den geschützten Betrag freigibt. Liegt eine Nachzahlung vor, die nicht über die Bescheinigung geschützt werden kann, erfolgt die Erhöhung ausschließlich über das Vollstreckungsgericht. Entscheidend ist immer der Bezug zur tatsächlichen Lebensführung, nicht die Höhe der Zahlung.
Wenn das P-Konto gesperrt ist, weil die Nachzahlung den Freibetrag überschritten hat, musst du der Bank nachweisen, dass es sich um eine geschützte Nachzahlung handelt. Im Regelfall genügt eine P-Konto-Bescheinigung, die du online beantragen kannst. Damit hebt die Bank die Sperre rückwirkend auf und gibt den Betrag wieder frei. Handelt es sich um eine Nachzahlung, die nicht durch eine Bescheinigung abgedeckt wird, musst du einen gerichtlichen Antrag auf Freigabe stellen. Warte nicht ab: Ohne Nachweis führt die Bank das blockierte Guthaben nach dem Folgemonat automatisch an den Gläubiger ab.