Was tun bei einer Kontopfändung?
Eine Kontopfändung bedeutet, dass Ihr Konto sofort teilweise oder vollständig gesperrt ist. Wenn Sie nicht handeln, kann Ihr die Bank die gesamte offenen Forderung an Ihre Gläubiger auszahlen. Um Ihr Guthaben und Ihr Existenzminimum zu sichern, gehen Sie am besten Schritt für Schritt vor.
1. Kontopfändung begleichen (wenn möglich)
Prüfen Sie zunächst den Pfändungsbeschluss und gleichen Sie, wenn möglich, die Forderung beim Gläubiger aus. Bei den meisten Banken können Sie einen Zahlungsauftrag einrichten, um die Kontopfändung direkt zu begleichen.
Häufig lässt sich dabei problemlos zwischen einer vollständigen oder teilweisen Zahlung wählen, und die Abwicklung ist meist auch über das Online-Banking möglich. Sobald die Forderung beglichen ist, endet die Kontopfändung.
Oft ist dies jedoch nicht möglich. In solchen Fällen stehen jedoch rechtliche Wege offen, um das eigene Geld bestmöglich vor der Pfändung zu schützen.
Kontopfändung stoppen
Eine rechtmäßige Kontopfändung kann nur der Gläubiger selbst aufheben. Wir empfehlen, sich mit Ihrem Gläubiger in Verbindung zu setzen, um Ratenzahlungen oder einen Vergleich zu vereinbaren. In vielen Fällen lässt sich so eine Lösung finden und die Pfändung beenden.
Wenn Sie eine Kontopfändung für unberechtigt halten, können Sie der Forderung widersprechen und sich direkt an den Gläubiger oder das zuständige Amtsgericht wenden.
2. Pfändungsschutzkonto (P-Konto) einrichten
Wenn Sie die Forderung nicht sofort begleichen können, lassen Sie Ihr aktuelles Konto umgehend in ein P-Konto umwandeln. Dieses Konto schützt einen Teil Ihres Guthabens vor einer Pfändung und ermöglicht es Ihnen wieder auf Ihr Geld zugreifen zu können. Die Umwandlung ist kostenlos, unkompliziert und in der Regel innerhalb weniger Werktage erledigt. Wenden Sie sich dafür direkt an Ihre Bank.
- • Das P-Konto ist kostenlos bei jeder Bank beantragbar.
- • Der Grundfreibetrag von aktuell 1.560 € pro Monat bleibt vor Pfändung geschützt.
- • Das P-Konto kann nicht eingefroren werden, sodass Sie wieder über Ihr Geld verfügen können.
- • Die Umwandlung muss Ihre Bank innerhalb weniger Tage kostenlos durchführen.
- • Der geschützte Betrag kann in vielen Fällen mit einer speziellen Bescheinigung erhöht werden.
3. Mögliche Freibetragserhöhung prüfen
Prüfen Sie, ob Ihnen ein erhöhter Pfändungsfreibetrag zusteht. In diesen Fällen können Sie monatlich einen höheren Betrag auf Ihrem P-Konto vor der Kontopfändung schützen. Eine Erhöhung ist möglich, wenn Sie:
- • Kinder haben
- • Verheiratet sind
- • Kindergeld oder Kinderzuschlag erhalten
- • Bestimmte staatliche Leistungen wie Bürgergeld, Pflegegeld oder vergleichbare Leistungen erhalten
Wenn einer dieser Gründe zutrifft können Sie Ihren Freibetrag mit einer P-Konto Bescheinigung über den Grundfreibetrag in Höhe von 1.560 € hinaus zu erhöhen.
4. Freibetrag erhöhen
Wenn Sie Unterhaltspflichten haben oder Kindergeld bzw. andere unpfändbare Sozialleistungen beziehen, reicht der Grundfreibetrag oft nicht aus. Hierfür benötigen Sie eine P-Konto-Bescheinigung, die Ihrer Bank den Anspruch auf einen höheren Freibetrag nachweist. Reichen Sie die Bescheinigung bei Ihrer Bank ein, damit der höhere Freibetrag umgehend eingerichtet wird.
Unser Online-Service erleichtert diesen Schritt:
- • Online-Fragebogen: Füllen Sie den Online-Fragebogen aus und beantragen Sie Ihre Bescheinigung einfach online, in wenigen Minuten
- • Anwaltliche Prüfung: Unsere Partnerkanzlei prüft Ihren Antrag in wenigen Stunden durch unsere Partnerkanzlei und stellt Ihre Bescheinigung in kürzester Zeit aus.
- • Expressversand: Die Bescheinigung wird sofort nach Erstellung per E-Mail an Sie verschickt, das Original folgt per Post
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Schnell handeln
Ohne Pfändungsschutzkonto und Bescheinigung darf Ihre Bank vorhandenes Guthaben bis zur Höhe der Forderung an den Gläubiger auszahlen. Handeln Sie schnell, um Ihr Guthaben wirksam vor der Pfändung zu schützen und weiterhin über Ihr Geld verfügen zu können.