Norisbank P-Konto: So wandeln Sie Ihr Konto um und erhöhen Ihren Freibetrag
Ein Pfändungsschutzkonto, kurz P-Konto, schützt Ihr Guthaben bei einer Kontopfändung. Damit bleibt Ihnen jeden Monat ein festgelegter Pfändungsfreibetrag für den Lebensunterhalt und alltägliche Ausgaben erhalten.
Auch bei der Norisbank lässt sich ein bestehendes Girokonto problemlos online in ein P-Konto umwandeln. Das gesamte Verfahren läuft über das Online-Banking ab und ist innerhalb weniger Schritte erledigt.
Zudem haben Sie die Möglichkeit, Ihren P-Konto Freibetrag zu erhöhen, wenn Sie verheiratet sind, Kinder haben, Kindergeld oder Sozialleistungen erhalten.
P-Konto bei der Norisbank einrichten
Die Umwandlung erfolgt direkt im Online-Banking der Norisbank. Eine Filiale oder ein schriftlicher Antrag sind nicht erforderlich. So gehen Sie vor.
1. Melden Sie sich im Norisbank Online-Banking an.
2. Unter „Services“ finden Sie den Bereich „Pfändungsschutzkonto einrichten“.
3. Bestätigen Sie die Umwandlung digital.
Die Norisbank richtet Ihr Konto anschließend als P-Konto ein und informiert wie gesetzlich vorgeschrieben die SCHUFA über die neue Kontoführung.
Die Norisbank macht deutlich, dass pro Person nur ein einziges P-Konto geführt werden darf. Auch wenn bereits eine Kontopfändung vorliegt, kann die Umwandlung weiterhin erfolgen.
Erfolgt diese innerhalb eines Monats nach Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses bzw. der Kontopfändung, wird der Pfändungsschutz rückwirkend für den gesamten Monat angewendet. Zudem ist wichtig zu wissen, dass beim P-Konto sämtliche Kreditlinien oder geduldete Überziehungen automatisch entfallen, da das Konto anschließend ausschließlich auf Guthabenbasis geführt wird.
Pfändungsfreibetrag bei der Norisbank erhöhen - mit einer anwaltlichen Bescheinigung
Der gesetzliche Grundfreibetrag liegt aktuell bei 1.560 € pro Monat. Für Viele reicht dieser Betrag jedoch nicht aus, um den Lebensunterhalt zu bestreiten oder Kinder zu versorgen.
Um den Grundfreibetrag zu erhöhen, wird eine P-Konto Bescheinigung gebraucht. Die Bescheinigung dient als offizieller Nachweis für die Erhöhungsbeträge.
Upload der Bescheinigung im Online-Banking:
Im Bereich „Services“ steht Ihnen der Menüpunkt „Pfändungsschutzkonto – Erhöhungsbescheinigung einreichen“ zur Verfügung. Laden Sie Ihre Bescheinigung dort hoch; die Bank passt den Freibetrag nach Prüfung an.
Sobald die Norisbank die Erhöhung freischaltet, können Sie den höheren, geschützten Pfändungsfreibetrag wieder vollständig nutzen. Dieser Freibetrag ist dazu von Kontopfändungen geschützt.
Beantragen Sie Ihre P-Konto Bescheinigung für das Norisbank Konto online
P-Konto Bescheinigung vom Anwalt online beantragen
Die P-Konto Bescheinigung können Sie vollständig digital beantragen, ohne persönlichen Termin und lange Wartezeiten. Über unseren Service können Sie den Antrag auf Ausstellung der P-Konto Bescheinigung einfach online stellen. Wir senden Ihnen die Bescheinigung anschließend per Post und E-mail zu.
Wichtige Hinweise zum P-Konto bei der Norisbank
Nicht verbrauchtes pfändungsfreies Guthaben wird automatisch in den nächsten Monat übertragen, und zwar bis zu einer maximalen Dauer von drei Monaten. Bei Auszahlungen oder Überweisungen verwendet die Bank stets das älteste Guthaben zuerst, was dem „First in, first out“-Prinzip entspricht.
Wenn keine Pfändung mehr besteht, können Sie das P-Konto jederzeit wieder in ein reguläres Girokonto umwandeln. Dafür öffnen Sie im Online-Banking den Bereich „Services“ und wählen dort den Punkt „Pfändungsschutzkonto ausmelden“, um die Rückumwandlung digital zu veranlassen.
Fazit: P-Konto bei der Norisbank einrichten und Freibetrag erhöhen
Die Norisbank bietet eine schnelle und digitale Lösung, um ein bestehendes Girokonto in ein P-Konto umzuwandeln. So können Sie unkompliziert und ohne lange Wartezeiten vom gesetzlichen Pfändungsschutz profitieren und sichern Ihre monatlichen Einnahmen ab.
Mit einer gültigen P-Konto Bescheinigung lässt sich der Freibetrag individuell anheben, beispielsweise für Kinder, Ehepartner, Kindergeld oder Sozialleistungen. Bei der Norisbank, kann diese Bescheinigung im Online Banking digital und unkompliziert eingereicht werden.
So bleibt Ihr Einkommen zuverlässig geschützt, und Sie behalten finanzielle Handlungsfähigkeit – auch bei einer laufenden Pfändung.
Häufige Fragen
Bei der Norisbank können Sie Ihr Girokonto einfach in ein Pfändungsschutzkonto umwandeln. Loggen Sie sich ins Online-Banking ein, öffnen Sie den Bereich „Services“ und wählen Sie „Pfändungsschutzkonto einrichten“. Nach Bestätigung wird Ihr Konto als P-Konto geführt und die Umwandlung automatisch an die SCHUFA gemeldet. Der gesamte Prozess läuft digital ab und ist in der Regel innerhalb weniger Werktage abgeschlossen.
Wenn Sie Anspruch auf zusätzliche Freibeträge haben, zum Beispiel wegen Unterhaltspflichten, Kindergeld oder Sozialleistungen, können Sie eine P-Konto Erhöhungsbescheinigung einreichen. Dies erfolgt direkt im Online-Banking unter „Pfändungsschutzkonto – Erhöhungsbescheinigung einreichen“. Nach Prüfung der Bescheinigung erhöht die Norisbank Ihren Freibetrag, sodass Sie über den vollen geschützten Betrag verfügen.
Ja, sobald keine Pfändung mehr droht, können Sie Ihr P-Konto wieder in ein reguläres Girokonto umwandeln. Im Online-Banking wählen Sie dazu unter „Services“ den Punkt „Pfändungsschutzkonto ausmelden“. Die Rückumwandlung erfolgt digital und gibt Ihnen wieder alle Funktionen eines normalen Girokontos zurück.