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P-Konto für Alleinerziehende: So schützen Sie Unterhalt und Kindergeld bei einer Pfändung

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Artikel von Monto Veröffentlicht 6.12.2025 Lesezeit 5 Minuten

Wenn Schulden nicht mehr bezahlt werden können, droht schnell eine Kontopfändung. Für Alleinerziehende Mütter und Väter ist das besonders problematisch, denn Kindergeld, Unterhalt und andere Einkünfte, die für die Versorgung der Kinder gedacht sind, können dann vom Gläubiger eingezogen werden.

Das Pfändungsschutzkonto dient dazu, genau das zu verhindern. Alleinerziehende Eltern können mit dem P-Konto einen deutlich erhöhten Freibetrag für ihre Kinder geltend machen und so Ihren Lebensunterhalt und alltägliche Ausgaben sichern.

In diesem Artikel erfahren Sie, wie das P-Konto für Alleinerziehende funktioniert, welche Freibeträge Ihnen zustehen und wie Sie die Erhöhung des Freibetrags beantragen können.

Warum ist das P-Konto für Alleinerziehende besonders wichtig?

Als alleinerziehende Eltern stehen Sie bei Schulden vor einer besonderen Herausforderung. Sie müssen nicht nur Ihren eigenen Lebensunterhalt sichern, sondern auch für Ihre Kinder sorgen. Wenn die offenen Forderungen nicht beglichen werden können und das Konto gepfändet wird, kann das existenzbedrohend werden.

Das P-Konto schützt allein nur einen festen Grundfreibetrag in Höhe von 1.560 Euro pro Monat vor der Kontopfändung. Besonders wichtig für Mütter und Väter ist jedoch, dass der Grundfreibetrag durch Unterhaltspflichten gegenüber Ihren Kindern und durch das Kindergeld erheblich erhöht werden kann.

Dafür benötigen Sie eine P-Konto Bescheinigung, welche Sie Ihrer Bank vorlegen, um den Pfändungsfreibetrag Ihres Kontos zu erhöhen.

Erhöhte Pfändungsfreibeträge für Kinder und Unterhaltspflichten

Seit dem 1. Juli 2025 liegt der Grundfreibetrag auf dem P-Konto bei 1.560 Euro pro Monat. Dieser Betrag ist automatisch geschützt, sobald Sie Ihr Girokonto in ein P-Konto umgewandelt haben. Eine Bescheinigung oder ein Nachweis ist für diesen Basisschutz nicht erforderlich.

Für Alleinerziehende mit Kindern reicht dieser Grundfreibetrag allerdings in den meisten Fällen nicht aus. Hier kommen die Erhöhungsbeträge ins Spiel.

Als Elternteil haben Sie gegenüber Ihren Kindern eine gesetzliche Unterhaltspflicht. Diese Unterhaltspflicht berechtigt Sie zu einem erhöhten Freibetrag auf dem P-Konto, insofern Sie den Unterhalt auch leisten, also wenn das Kind in Ihrem Haushalt lebt oder Sie Barunterhalt zahlen.

Für die erste unterhaltsberechtigte Person, in der Regel Ihr erstes Kind, erhöht sich der Freibetrag um 585,23 Euro. Für jedes weitere Kind, bis zu maximal fünf Kindern, kommen jeweils 326,04 Euro hinzu.

Konkret bedeutet das: Eine alleinerziehende Mutter mit einem Kind hat Anspruch auf einen Freibetrag von 2.145,23 Euro. Bei zwei Kindern steigt der Freibetrag auf 2.471,27 Euro, bei drei Kindern auf 2.797,31 Euro.

Wichtig zu wissen: Wenn Ihr Kind volljährig ist, besteht die Unterhaltspflicht weiterhin, sofern es noch keine abgeschlossene Ausbildung hat oder aufgrund von Krankheit nicht selbst für den eigenen Lebensunterhalt aufkommen kann.

Auch führt ein Kind bei beiden Elternteilen zu je einem ungekürzten Erhöhungsbetrag. Wenn Sie also getrennt leben, können sowohl Sie als auch der andere Elternteil den Erhöhungsbetrag für dasselbe Kind geltend machen.

Erhöhte Freibeträge für Leistungen für Kinder auf dem P-Konto

Als Leistungen für ein Kind zählen insbesondere das Kindergeld und der Kinderzuschlag. Diese können den Pfändungsfreibetrag auf dem P-Konto in voller Höhe des erhaltenen Betrags erhöhen. Wichtig ist nur, dass diese Leistungen tatsächlich auf das P-Konto eingehen, für welches sie bescheinigt werden.

So richten Sie das P-Konto ein und erhöhen den Pfändungsfreibetrag

Schritt 1: P-Konto bei der Bank einrichten

Sie können Ihr bestehendes Girokonto kostenlos in ein P-Konto umwandeln lassen. Die Bank ist gesetzlich dazu verpflichtet und muss die Umwandlung innerhalb von vier Geschäftstagen vornehmen.

Der Pfändungsschutz gilt sogar rückwirkend für Pfändungen, die bis zu einem Monat vor der Umwandlung zugestellt wurden.

Schritt 2: P-Konto Bescheinigung beantragen

Der Grundfreibetrag alleine, reicht für Alleinerziehende in der Regel nicht aus. Sie benötigen also eine eine P-Konto Bescheinigung, welche Sie bei einer befugten Stelle beantragen können. Die Bescheinigung erhalten Sie bei Schuldnerberatungsstellen, der Familienkasse, dem Jobcenter oder bei Rechtsanwälten. Je nach Anbieter können Sie die Bescheinigung vor Ort oder online beantragen.

Wichtig: Behörden bescheinigen in der Regel nur ihre eigenen Leistungen. Für eine vollständige Bescheinigung mit allen Erhöhungsgründen empfiehlt sich die Schuldnerberatung oder ein Rechtsanwalt.

Schritt 3: Bescheinigung bei der Bank einreichen

Reichen Sie die Bescheinigung im Original bei Ihrer Bank ein. Die Bank muss den erhöhten Freibetrag spätestens ab dem zweiten Geschäftstag berücksichtigen. Lassen Sie sich schriftlich bestätigen, welcher Freibetrag hinterlegt ist, um zu prüfen, ob alle Erhöhungsbeträge korrekt erfasst wurden.

Freibetrag erhöhen

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Symbolbild: P-Kontobescheinigung digital beantragen

Kindergeld auf dem P-Konto schützen

Das Kindergeld ist eine wichtige Einnahmequelle für Familien. Im Jahr 2025 beträgt es 255 Euro pro Kind und Monat. Das Kindergeld ist grundsätzlich unpfändbar.

Allerdings gibt es einen entscheidenden Unterschied: Bei der Familienkasse ist das Kindergeld vor Pfändung geschützt. Sobald es jedoch auf Ihr Girokonto überwiesen wurde, kann es im Rahmen einer Kontopfändung gepfändet werden, es sei denn, Sie haben ein P-Konto mit der entsprechenden Bescheinigung.

Auf der P-Konto-Bescheinigung wird das Kindergeld als zusätzlicher Erhöhungsbetrag anerkannt. Es wird dann zum Freibetrag hinzugerechnet und ist vor Pfändung geschützt. Ohne Bescheinigung hingegen fließt das Kindergeld in die allgemeine Kontogutschrift ein und kann gepfändet werden, sobald der Grundfreibetrag überschritten ist.

Kinderzuschuss, der zusätzlich zum Kindergeld von der Familienkasse gezahlt wird, kann ebenfalls auf dem P-Konto geschützt werden. Auch hier ist eine Bescheinigung erforderlich, um den Freibetrag entsprechend zu erhöhen.

Beispiel: Eine alleinerziehende Mutter mit zwei Kindern hat einen Freibetrag von 2.471,27 Euro durch die Unterhaltspflichten. Wenn zusätzlich das Kindergeld für beide Kinder in Höhe von jeweils 255 Euro geschützt wird, steigt der Gesamtfreibetrag auf 2.981,27 Euro pro Monat.

Unterhaltsvorschuss vor Pfändung schützen

Viele Alleinerziehende erhalten Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt, wenn der andere Elternteil keinen oder nicht ausreichend Unterhalt zahlt. Diese Leistung hat auf dem P-Konto eine gesonderte rechtliche Stellung.

Der Unterhaltsvorschuss ist eine Leistung an das Kind, nicht für das Kind. Das klingt nach einem kleinen Unterschied, hat aber große Auswirkungen. Anders als das Kindergeld kann der Unterhaltsvorschuss nicht direkt über die P-Konto Bescheinigung geschützt werden.

In der Praxis ist das jedoch meist kein Problem. Der Unterhaltsvorschuss wird durch die Erhöhungsbeträge für Ihre Kinder in der Regel mitgeschützt, da diese den Freibetrag ausreichend erhöhen. Nur wenn Ihre gesamten Einnahmen den bescheinigten Freibetrag übersteigen, kann der Unterhaltsvorschuss teilweise pfändbar werden.

Für diesen Fall gibt es zwei Lösungen. Sie können den Unterhaltsvorschuss auf ein eigenes Konto des Kindes überweisen lassen. Da es sich rechtlich um Einkommen des Kindes handelt, ist das unproblematisch. Alternativ können Sie beim Vollstreckungsgericht einen Antrag auf zusätzliche Freigabe stellen.

Kindesunterhalt vom anderen Elternteil

Unterhaltszahlungen, die Sie vom getrennt lebenden Elternteil für Ihr Kind erhalten, unterliegen einer anderen Regelung als das Kindergeld oder der Unterhaltsvorschuss. Der Kindesunterhalt gehört rechtlich dem Kind und nicht Ihnen als Kontoinhaber.

Das bedeutet, dass Kindesunterhalt nicht über die P-Konto-Bescheinigung geschützt werden kann. Die Bescheinigung erfasst nur Leistungen, die Ihnen als Kontoinhaber zustehen oder die Sie für Ihre Kinder vom Staat erhalten.

Die einfachste Lösung ist, den Kindesunterhalt auf ein separates Konto des Kindes überweisen zu lassen. Viele Banken bieten kostenlose Kinderkonten an. So vermeiden Sie Komplikationen mit dem P-Konto und müssen keinen Gerichtsantrag stellen.

Falls das nicht möglich ist, können Sie beim Vollstreckungsgericht einen Antrag auf Freigabe des Kindesunterhalts stellen. Das Gericht wird dann prüfen, ob und in welcher Höhe eine Freigabe erfolgen kann.

Wohngeld und Elterngeld auf dem P-Konto schützen

Nicht alle Sozialleistungen können über die P-Konto-Bescheinigung geschützt werden. Wohngeld ist ein Beispiel dafür. Obwohl es grundsätzlich unpfändbar ist, kann der Schutz nicht über die Bescheinigung erfolgen, da es nicht vom § 902 ZPO erfasst ist.

Für den Schutz von Wohngeld müssen Sie einen Antrag beim Vollstreckungsgericht oder bei der vollstreckenden Behörde stellen. Das klingt komplizierter als es ist, das Gericht ist an die gesetzliche Unpfändbarkeit gebunden und wird den Antrag in der Regel bewilligen.

Ähnlich verhält es sich mit Elterngeld und Mutterschaftsgeld. Diese Leistungen sind bei der auszahlenden Stelle unpfändbar. Sobald sie jedoch auf Ihr Konto eingehen, können sie gepfändet werden, wenn sie zusammen mit anderen Einkünften den Freibetrag übersteigen. Auch hier hilft ein Antrag beim Vollstreckungsgericht.

Häufige Fehler, die Erltern bei einer Pfändung vermeiden sollten

Der häufigste Fehler ist, keine P-Konto-Bescheinigung vorzulegen. Viele Alleinerziehende wissen nicht, dass der automatische Grundfreibetrag für sie nicht ausreicht. Ohne Bescheinigung werden Kindergeld und Erhöhungsbeträge für Kinder nicht berücksichtigt – mit der Folge, dass Geld gepfändet wird, das eigentlich geschützt sein sollte.

Ein weiterer Fehler ist die Verwendung veralteter Bescheinigungen. Die Freibeträge auf dem P-Konto können sich jederzeit ändern, etwa durch die Geburt eines Kindes, eine Heirat oder die Bewilligung einer neuen Sozialleistung. Zusätzlich werden die gesetzlichen Freibeträge jährlich zum 1. Juli angepasst.

Wenn Ihre Bank noch mit veralteten Werten arbeitet, verlieren Sie Geld. Prüfen Sie daher regelmäßig den hinterlegten Freibetrag und legen Sie bei Änderungen eine aktuelle Bescheinigung vor.

Auch unvollständige Bescheinigungen sind ein Problem. Wenn Sie Bescheinigungen von verschiedenen Stellen sammeln, kann es passieren, dass einzelne Erhöhungsgründe fehlen. Achten Sie darauf, dass alle Unterhaltspflichten und alle Kindergeldansprüche erfasst sind.

Schließlich machen viele Alleinerziehende den Fehler, den Kindesunterhalt vom Ex-Partner auf das eigene P-Konto überweisen zu lassen. Da dieser Unterhalt rechtlich dem Kind gehört, kann er nicht über die Bescheinigung geschützt werden. Richten Sie stattdessen ein Konto für Ihr Kind ein.

Wenn der Freibetrag nicht ausreicht

In manchen Fällen reicht selbst der erhöhte Freibetrag nicht aus, um alle Einkünfte zu schützen. Das kann passieren, wenn Sie neben dem Kindergeld auch Wohngeld, Elterngeld oder höheres Erwerbseinkommen beziehen.

Für diese Situationen gibt es die Möglichkeit, beim Vollstreckungsgericht einen Antrag auf individuelle Kontofreigabe zu stellen. Das Gericht prüft dann Ihre persönliche Situation und kann einen höheren Freibetrag festsetzen. Bei Pfändungen durch öffentliche Stellen wie das Finanzamt stellen Sie den Antrag direkt dort.

Eine weitere Option ist die Anordnung der Unpfändbarkeit nach § 907 ZPO. Wenn Sie regelmäßig Einkünfte unterhalb Ihres Freibetrags erhalten, können Sie beim Vollstreckungsgericht beantragen, dass Ihr Kontoguthaben für bis zu zwölf Monate insgesamt für unpfändbar erklärt wird. Das ist besonders sinnvoll, wenn gleichzeitig Ihr Lohn und Ihr Konto gepfändet werden.

Fazit

Für Alleinerziehende mit Schulden ist das P-Konto der wichtigste Schutz vor dem Zugriff der Gläubiger. Entscheidend ist dabei die P-Konto-Bescheinigung, denn ohne sie bleibt nur der Grundfreibetrag geschützt. Erst mit der Bescheinigung werden Ihre Unterhaltspflichten gegenüber den Kindern und das Kindergeld berücksichtigt, wodurch sich der geschützte Betrag erheblich erhöht.

Handeln Sie frühzeitig und besorgen Sie sich eine vollständige Bescheinigung, die alle Ihre Unterhaltspflichten und das Kindergeld umfasst. Prüfen Sie regelmäßig, ob der bei der Bank hinterlegte Freibetrag aktuell ist. Und denken Sie daran, den Kindesunterhalt vom Ex-Partner auf ein separates Kinderkonto überweisen zu lassen.

So stellen Sie sicher, dass Ihr Geld dort bleibt, wo es hingehört – bei Ihnen und Ihren Kindern.

Häufige Fragen

Der Freibetrag auf dem P-Konto setzt sich für Alleinerziehende aus mehreren Komponenten zusammen. Der Grundfreibetrag beträgt seit Juli 2025 monatlich 1.560 Euro und ist automatisch geschützt. Für das erste Kind erhöht sich dieser Betrag um 585,23 Euro, für jedes weitere Kind um jeweils 326,04 Euro. Zusätzlich kann das Kindergeld in Höhe von 255 Euro pro Kind bescheinigt werden. Eine alleinerziehende Mutter mit zwei Kindern kann so einen Gesamtfreibetrag von 2.981,27 Euro erreichen. Voraussetzung für den erhöhten Freibetrag ist die Vorlage einer P-Konto-Bescheinigung bei der Bank.

Kindergeld ist grundsätzlich unpfändbar. Um das Kindergeld zu vor der Pfändung zu schützen schützen, benötigen Sie jedoch ein Pfändungsschutzkonto und eine entsprechende eine P-Konto-Bescheinigung, die den Kindergeldbezug ausweist. Nur so können Sie das Kindergeld sicher schützen und verhindern, dass es für die Begleichung von Schulden herangezogen wird.

Der Unterhaltsvorschuss hat auf dem P-Konto eine besondere rechtliche Stellung. Anders als das Kindergeld handelt es sich um eine Leistung an das Kind, weshalb er nicht direkt über die P-Konto-Bescheinigung geschützt werden kann. In der Praxis ist der Unterhaltsvorschuss jedoch meist trotzdem geschützt, weil die Erhöhungsbeträge für Ihre Kinder den Freibetrag ausreichend erhöhen. Sollte Ihr Gesamteinkommen den Freibetrag dennoch übersteigen, können Sie den Unterhaltsvorschuss auf ein Konto des Kindes überweisen lassen oder beim Vollstreckungsgericht einen Antrag auf Freigabe stellen.

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