Ratgeber | 8. Oktober 2025

Wie lange ist eine P-Konto-Bescheinigung gültig?

P-Konto Bescheinigungen sind grundsätzlich unbefristet wirksam. Die Bank ist jedoch nur für zwei Jahre dazu verpflichtet die Bescheinigung zu berücksichtigen.

Nach Ablauf dieser Frist kann die Bank eine neue Bescheinigung verlangen, um sicherzustellen, dass alle Angaben noch aktuell sind.

Auch schon vor Ablauf der Zweijahresfrist kann die Bank eine neue Bescheinigung anfordern, wenn sich Ihre persönlichen Verhältnisse geändert haben, oder wenn der Bank Anhaltspunkte vorliegen, dass dies zutreffen könnte. Zum Beispiel durch Geburt oder Eintritt der Volljährigkeit eines Kindes, Trennung oder Wegfall von Sozialleistungen.

Spätestens nach zwei Jahren oder bei Änderungen Ihrer Lebenssituation sollten Sie also eine aktuelle Bescheinigung beantragen, um sicherzustellen, dass Ihr Pfändungsfreibetrag weiterhin korrekt von Ihrer Bank berücksichtigt wird.

Wichtig: Die Bank muss Sie zwei Monate vorher informieren, dass eine neue Bescheinigung verlangt wird. Somit bleibt Ihnen genug Zeit bei Bedarf eine neue Bescheinigung zu beantragen.

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Symbolbild: P-Kontobescheinigung digital beantragen

Gesetzliche Grundlage: § 903 ZPO

§ 903 Abs. 2 Satz 2 ZPO legt fest, dass unbefristete Bescheinigungen für zwei Jahre von der Bank zu berücksichtigen sind. Danach kann das Kreditinstitut eine neue Bescheinigung verlangen.

Wie lange wird die P-Konto-Bescheinigung von der Bank anerkannt?

In der Praxis erkennt die Bank die Bescheinigung in der Regel für mindestens zwei Jahre an. In manchen Fällen wird auch früher eine aktuelle Bescheinigung verlangt. Etwa, wenn sich Ihre Lebenssituation geändert hat.

Wann darf die Bank eine neue Bescheinigung verlangen?

Die Bank darf nach zwei Jahren eine neue Bescheinigung verlangen. Schon früher, kann die Bank eine aktuelle Bescheinigung anfordern, wenn Anhaltspunkte vorliegen, dass sich Ihre Lebenssituation geäöndert hat. Solche Anhaltspunkte können zum Beispiel sein:

  • Änderung der Lebenssituation (z. B. Trennung, Geburt, Eheschließung)
  • Wegfall von Sozialleistungen
  • Volljährigkeit von Kindern
  • Umzug

Freibeträge werden jährlich angepasst

Zum 1. Juli jeden Jahres werden die gesetzlichen Freibeträge auf dem P-Konto erhöht. Deshalb lassen viele ihre Bescheinigung einmal jährlich aktualisieren, auch wenn sich an ihrer Lebenssituation nichts geändert hat. So kann immer der höchstmögliche Pfändungsfreibetrag in Anspruch genommen werden.

Tipp: Rechtzeitig neue Bescheinigung anfordern

Fragen Sie rechtzeitig bei Ihrer Bank nach, wann eine aktuelle Bescheinigung benötigt wird. So vermeiden Sie, dass Ihr Freibetrag vorübergehend zurückgesetzt wird. Wenn Sie eine neue Bescheinigung benötigen, können Sie sie jederzeit schnell und unkompliziert über unsere Website anfordern.

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