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Wie reiche ich die P-Konto Bescheinigung bei der Bank ein?

Damit Ihre Bank einen höheren Freibetrag auf Ihrem Pfändungsschutzkonto (P-Konto) berücksichtigt, müssen Sie eine gültige P-Konto-Bescheinigung vorlegen. Wie und wo Sie das Dokument einreichen können, hängt von Ihrer Bank ab.

Banken bieten unterschiedliche Möglichkeiten, eine P-Konto-Bescheinigung einzureichen. Je nach Institut können Sie die Bescheinigung persönlich in der Filiale abgeben, per Post zusenden, über das Online-Banking als Datei hochladen oder per E-Mail einreichen. Immer mehr Banken ermöglichen heutzutage auch eine vollständig digitale Übermittlung über ihre Website, das Online-Banking oder per E-Mail.

Informieren Sie sich im Zweifel vorab auf der Website Ihrer Bank oder rufen Sie direkt dort an, um den bevorzugten Einreichungsweg zu klären.

Worauf sollten Sie achten?

  • Gültigkeit: Seit Gesetzesänderungen sind die Bescheinigungen für zwei Jahre gültig.
  • Eingangsbestätigung: Wir empfehlen bei Ihrer Bank um eine Bestätigung zu bitten, um sicherzustellen, dass die Bescheinigung angekommen ist.
  • Konto beobachten: Halten Sie Ihr Konto im Auge und vergewisseren sie sich, dass Ihr Freibetrag angepasst wurde.

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