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Wie reiche ich die P-Konto Bescheinigung bei der Bank ein?

Damit Ihre Bank einen höheren Freibetrag auf Ihrem Pfändungsschutzkonto (P-Konto) berücksichtigt, müssen Sie eine gültige P-Konto-Bescheinigung vorlegen. Wie und wo Sie das Dokument einreichen können, hängt von Ihrer Bank ab.

Banken bieten unterschiedliche Möglichkeiten, eine P-Konto-Bescheinigung einzureichen. Je nach Institut können Sie die Bescheinigung persönlich in der Filiale abgeben, per Post zusenden, über das Online-Banking als Datei hochladen oder per E-Mail einreichen. Immer mehr Banken ermöglichen heutzutage auch eine vollständig digitale Übermittlung über ihre Website, das Online-Banking oder per E-Mail.

Neobanken wie N26 oder Revolut ermöglichen eine vollständig digitale Einreichung über die App.

Bei Sparkassen können Sie die Bescheinigung sowohl digital als auch per Post oder in der Filliale einreichen.

Einige traditionellere Banken verlangen immernoch eine Einreichung der Originalbescheinigung in der Filiale oder per Post.

Informieren Sie sich im Zweifel vorab auf der Website Ihrer Bank oder rufen Sie direkt dort an, um den bevorzugten Einreichungsweg zu klären.

Unser Tipp: In der Regel ist die digitale Einreichung die schnellste und zuverlässigste Methode der Einreichung.

Worauf sollten Sie achten?

  • Rechtliche Grundlage: Ihre Bank ist nach § 903 Abs. 4 ZPO dazu verpflichtet, die Bescheinigung ab dem zweiten auf die Vorlage der Bescheinigung folgenden Geschäftstag zu beachten.
  • Eingangsbestätigung: Wir empfehlen bei Ihrer Bank um eine Bestätigung zu bitten, um sicherzustellen, dass die Bescheinigung angekommen ist.
  • Konto beobachten: Halten Sie Ihr Konto im Auge und vergewisseren sie sich, dass Ihr Freibetrag angepasst wurde.

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