So schützen Sie Ihr Pflegegeld auf dem P-Konto vor Pfändungen
Das Pflegegeld ist grundsätzlich unpfändbar. Auf dem P-Konto wird es jedoch nicht automatisch vor Kontopfändungen geschützt.
Um Ihr Pflegegeld wirksam zu schützen, können Sie mit einer P-Konto Bescheinigung zusätzliche Freibeträge auf dem P-Konto für Ihr Pflegegeld einrichten.
Dadurch wird sichergestellt, dass der Pfändungsfreibetrag auf Ihrem Konto ausreicht, um Ihr Pflegegeld zu decken und die für die Pflege bestimmten Mittel vollständig vor der Pfändung geschützt werden.
Schützen Sie Ihr Pflegegeld mit einer anwaltlichen P-Konto Bescheinigung

Was ist Pflegegeld?
Pflegebedürftige können ihre Pflege entweder eigenständig oder durch Angehörige, Nachbarn oder Freunde sicherstellen. Um den Mehraufwand auszugleichen, zahlt die Krankenkasse ab dem Pflegegrad 2 ein monatliches Pflegegeld. Dieses soll die Kosten und den Aufwand für die Pflege decken.
Die aktuellen monatlichen Pflegegeldbeträge für 2025 sind:
- • Pflegegrad 2: 347 €
- • Pflegegrad 3: 599 €
- • Pflegegrad 4: 800 €
- • Pflegegrad 5: 990 €
Das Pflegegeld ist grundsätzlich nach § 54 Abs. 3 Nr. 3 SGB I unpfändbar.
Wie wird Pflegegeld vor Kontopfändungen geschützt?
Pflegegeld gehört zu den Sozialleistungen, die dafür bestimmt sind, den durch einen Körper- oder Gesundheitsschaden bedingten Mehraufwand auszugleichen und ist somit nach § 54 Abs. 3 Nr. 3 SGB I unpfändbar.
Nach § 902 Satz 1, Nr. 2 ZPO erhöhen Pflegegeld und andere Leistungen, die unter § 54 Abs. 3 Nr. 3 SGB I fallen den Pfändungsfreibetrag. Mit einer P-Konto Bescheinigung kann diese Freibetragserhöhung bei Ihrer Bank bewirkt werden, wodurch das Pflegegeld effektiv von der Pfändung freigestellt wird.
Wie funktioniert der Schutz mit einer P-Kontobescheinigung?
Durch die Vorlage einer P-Konto Bescheinigung bei der Bank wird der monatliche Pfändungsfreibetrag auf Ihrem P-Konto um die Höhe des Pflegegeldes erhöht. So können die Pflegegeldzahlungen nicht mehr gepfändet werden. Das bedeutet konkret:
- 1. Auf Ihrem P-Konto ist der Grundfreibetrag in Höhe von monatlich 1.560 € automatisch geschützt. Dieser Betrag bleibt unantastbar für Gläubiger.
- 2. Mit einer P-Konto Bescheinigung kann dieser Freibetrag um die Höhe des Pflegegeldes erhöht werden. Somit steht Ihnen ein höherer monatlicher Freibetrag zu, der ausreicht um die Pflegegeldzahlungen zu decken.
- 3. Dadurch bleibt Ihr Pflegegeld unantastbar, selbst wenn Ihr Konto gepfändet wurde.
Es kann so sichergestellt werden, dass Ihre Mittel für die Pflege abgesichert sind und nicht von Ihren Gläubigern gepfändet werden können.
Pflegegeld Nachzahlungen
Auch Nachzahlungen des Pflegegeldes sind geschützt. Nach § 904 Absatz 2 ZPO können Nachzahlungen bis zu 500 € einmalig mit einer P-Kontobescheinigung freigegeben werden.
Für Nachzahlungen über 500 € kann jedoch keine P-Kontobescheinigung erstellt werden. In diesem Fall muss ein Pfändungsschutz für höhere Beträge direkt über die Vollstreckungsstelle beantragt werden.
Welche weiteren Leistungen der Krankenkasse bzw. Pflegekasse können geschützt werden?
Neben dem Pflegegeld können nach § 902 ZPO auch andere Geldleistungen mit Körperschadensausgleichsfunktion auf dem P-Konto geschützt werden, z. B.:
- • Grundrente (ab 30 % Grad der Beschädigung)
- • Persönliches Budget für behinderte Menschen (für Reha-Leistungen)
- • Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen
- • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
- • Schwerstbeschädigtenzulage zur Grundrente (ab 50 %)
- • Pflegezulage für (Schwer-)Beschädigte
- • Kleiderverschleißzulage
Diese Leistungen können ebenfalls mit einer P-Kontobescheinigung bescheinigt werden, um den Freibetrag auf Ihrem P-Konto zu erhöhen.
Welche Leistungen sind nicht geschützt?
Nicht zu den pfändungsfreien Geldleistungen zum Ausgleich von durch Körper- oder Gesundheitsschäden bedingten Mehraufwand zählen Lohnersatzleistungen oder andere Einkünfte wie:
- • Lohnersatzleistungen
- • Berufsschadensausgleich
- • Renten wegen Minderung der Erwerbsfähigkeit
- • Übergangsgeld
- • Verletztengeld
- • Mutterschaftsgeld
- • Krankengeld
Diese können nicht mit einer P-Konto Bescheinigung geschützt werden.
Fazit
Pflegegeld ist per Gesetz unpfändbar und Sie können es vor Pfändungen schützen. Durch eine P-Konto Bescheinigung lässt sich der Pfändungsfreibetrag für Ihr Pflegegeld erhöhen, sodass die Zahlungen vor der Pfändung freigestellt werden.
Auch Nachzahlungen bis 500 € können einmalig freigegeben werden. Viele andere Sozialleistungen, die dem Körperschadensausgleich dienen, können ebenfalls geschützt werden.