Wann brauche ich ein P-Konto?
Ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) brauchen Sie, wenn Ihr Konto von einer Pfändung bedroht ist oder bereits gepfändet wurde. Das ist der Fall, wenn sie Schulden haben oder offene Forderungen gegen Sie bestehen, die Sie nicht mehr begleichen können. In diesen Fällen können Gläubiger eine Kontopfändung über das Gericht einleiten.
Wenn Ihr Konto gepfändet wird, erhalten Sie vom Gericht einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (PfüB). Dadurch wissen Sie frühzeitig über die Pfändung Bescheid und haben in der Regel ausreichend Zeit, Ihr Girokonto in ein P-Konto umzuwandeln.
Wenn eine Pfändung droht oder läuft
Spätestens sobald Sie von einer möglichen oder bereits laufenden Kontopfändung erfahren (z. B. durch Gläubigerpost, Gerichtsvollzieher oder Finanzamt), sollten Sie Ihr Konto in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) umwandeln. Setzen Sie sich dazu mit Ihrer Bank in Verbindung.
Die Bank muss bei bestehender Pfändung spätestens innerhalb von vier Geschäftstagen umstellen. Der Schutz greift auch rückwirkend zum Beginn der Pfändung, wenn die Umwandlung innerhalb eines Monats nach Eingang der Pfändung bei der Bank erfolgt.
Wenn sie verschuldet sind
Ein P-Konto ist nicht nur bei einer bereits bestehenden Pfändung sinnvoll, sondern kann auch eingerichtet werden, wenn Sie verschuldet sind und erhebliche offene Forderungen gegen Sie bestehen – insbesondere, wenn bereits Vollstreckungsmaßnahmen (z. B. titulierte Forderungen, Vollstreckungstitel, Mahnbescheide) einegeleitet wurden. So sichern Sie Ihr Konto frühzeitig vor einer absehbaren Pfändung und sind gut vorbereitet.
Oft haben Sie zudem Anspruch auf einen erhöhten Freibetrag, etwa wenn Sie verheiratet sind, Kinder haben oder bestimmte staatliche Leistungen beziehen. Die Einrichtung dieses erhöhten Freibetrags erfolgt über eine P-Konto-Bescheinigung und kann etwas Zeit in Anspruch nehmen. Daher ist es wichtig, rechtzeitig zu handeln, um den maximalen Pfändungsschutz zu gewährleisten.
Kein P-Konto ohne Grund
Wer keine Schulden und keine drohende Pfändung hat, braucht in der Regel kein P-Konto, denn es bringt auch Einschränkungen mit sich:
- • Es wird nur auf Guthabenbasis geführt – kein Dispokredit.
- • Kreditkartennutzung wird eingeschränkt
- • SCHUFA wird informiert
Kurz gesagt
Sie brauchen ein P-Konto sobald Ihr Konto gepfändet werden kann oder bereits eine Pfändung läuft. Also wenn sie verschuldet sind. Wer finanziell sicher ist und keine Pfändung zu befürchten hat, sollte auf die Umwandlung verzichten.