P-Konto mit Kindern: Wie hoch ist der Freibetrag für Eltern?
Beim P-Konto erhalten Eltern zusätzliche Freibeträge für ihre Kinder. Diese erhöhen den pfändungsfreien Betrag erheblich und sorgen dafür, dass Kindergeld und Unterhalt besser vor Pfändungen geschützt sind.
Wie berechnet sich der Freibetrag bei Kindern?
Eltern profitieren beim P-Konto von zusätzlichen Freibeträgen für ihre Kinder. Dadurch steigt der geschützte Betrag deutlich an, sodass wichtige Ausgaben für den Lebensunterhalt der Familie weiterhin möglich bleiben. Über den Grundfreibetrag von monatlich 1.560 € (Stand 2025) hinaus, erhöht sich der Freibetrag für jedes Kind wie folgt:
- • Erstes Kind: + 585,23 €
- • Jedes weitere Kind: + 326,04 €
- • Bis zu 5 Personen werden berücksichtigt
Wichtig: Um diese Freibetragserhöhungen zu erhalten, benötigen Sie eine P-Konto Bescheinigung, in der die Kinder eingetragen sind.
Damit die Freibetragserhöhung für Ihre Kinder zulässig ist, müssen diese als unterhaltsberechtigt gelten. Das ist bei minderjährigen Kindern stets der Fall. Volljährige Kinder gelten als unterhaltsberechtigt, solange sie sich in Ausbildung oder Studium befinden und noch keinen Abschluss haben oder wenn sie aufgrund einer Behinderung auf Unterhalt angewiesen sind.
Wird der Freibetrag bei Kindergeld erhöht?
Ja, Kindergeld erhöht den Freibetrag vom P-Konto. Für jedes Kind, für das Sie Kindergeld erhalten, wird der pfändungsfreie Betrag zusätzlich um 255,00 € angehoben (Stand 2025). Auch Zusatzleistungen wie der Kinderzuschlag und Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt werden berücksichtigt und erhöhen den Pfändungsfreibetrag.
Wie erhöhe ich den Freibetrag vom P-Konto?
Den Freibetrag Ihres P-Kontos erhöhen Sie, indem Sie bei Ihrer Bank eine aktuelle P-Konto Bescheinigung vorlegen. Diese können Sie bei einer rechtlich befugten Stelle erhalten, zum Beispiel durch einen Anwalt, das Jobcenter oder eine Schuldnerberatungsstelle.
In der Bescheinigung werden zusätzliche Freibeträge für Kinder, Sozialleistungen oder weitere Unterhaltspflichten bescheinigt. Sobald Sie die Bescheinigung bei Ihrer Bank vorlegen, muss die Bank den Freibetrag auf Ihrem P-Konto anpassen.
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Erhöhen Stiefkinder oder Adoptivkinder den Pfändungsfreibetrag?
Beim Pfändungsschutzkonto gilt grundsätzlich: Adoptivkinder sind unterhaltsberechtigt und erhöhen damit den Pfändungsfreibetrag. Stiefkinder hingegen nicht, da weiterhin die leiblichen Eltern für sie unterhaltspflichtig sind. Wer ein P-Konto führt, kann daher für Adoptivkinder eine P-Konto-Bescheinigung zur Erhöhung des Freibetrags beantragen, für Stiefkinder jedoch nicht.
Eine Ausnahme besteht jedoch wenn auf Ihr Konto für das Kind Sozialleistungen nach dem SGB II (JobCenter), SGB XII oder Asylbewerberleistungsgesetz (Sozialamt) überwiesen werden. Dann kann das Kind dennoch bescheinigt werden.
P-Konto Freibetrag mit zwei Kindern
Als Beispiel bemisst sich der monatliche Freibetrag für eine Familie mit zwei Kindern wie folgt. Der Grundfreibetrag auf dem P-Konto liegt (Stand 2025) bei 1.560,00 €. Dazu kommen die Freibeträge für Kinder:
- • Erstes Kind: + 585,23 € monatlich
- • Zweites Kind: + 326,04 € monatlich
Für eine Familie mit zwei Kindern ergibt sich somit ein gesamter monatlicher Pfändungsfreibetrag von 2.471,27 €. Beziehen Sie außerdem Kindergeld für die Kinder, erhöht sich der Freibetrag zusätzlich um weitere 255 € pro Kind.
P-Konto Freibetrag mit drei Kindern
Für eine Familie mit drei Kindern setzt sich der Pfändungsfreibetrag wie folgt zusammen: Für das erste Kind erhöht sich der Betrag um 585,23 € monatlich, für das zweite Kind um 326,04 € und für das dritte Kind ebenfalls um 326,04 €.
Für eine Familie mit drei Kindern ergibt sich somit ein gesamter monatlicher Pfändungsfreibetrag von 2.797,31 € (Stand 2025).
P-Konto Freibetrag mit einem Kind
Für eine Familie mit einem Kind erhöht sich der Pfändungsfreibetrag um 585,23 € monatlich. Somit ergibt sich somit ein gesamter monatlicher Pfändungsfreibetrag von 2.145,23 € (Stand 2025). Sollten sie verheiratet sein oder an Ihren Partner Unterhalt zahlen, erhöht sich der Freibetrag ebenfalls um eine unterhaltsberechtigte Person, also um weitere 326,04 €.
Mehr Informationen zur Freibetragsberechnung finden Sie hier .
Fazit
Die Freibetragserhöhung beim P-Konto ist für Eltern ein entscheidender Schutz: Durch die Anrechnung von Kindern und Kindergeld steigt der pfändungsfreie Betrag deutlich an. So bleibt mehr Geld für die Familie verfügbar und der Lebensunterhalt ist gesichert. Voraussetzung dafür ist eine aktuelle P-Konto-Bescheinigung.