Was ist der Pfändungsfreibetrag?
Der Pfändungsfreibetrag ist der Betrag auf Ihrem P-Konto, der bei einer Kontopfändung nicht gepfändet werden kann. Er sichert das Existenzminimum und stellt sicher, dass trotz Schulden genug Geld für Lebensunterhalt, Miete und andere notwendige Ausgaben verfügbar bleibt.
Die wichtigsten Fakten zum Pfändungsfreibetrag:
- • Aktueller Grundfreibetrag: 1.560,00 € monatlich (Stand: 2025)
- • Voraussetzung: Sie müssen Ihr Konto in ein P-Konto umwandeln, um Ihr Guthaben zu schützen
- • Freibetragserhöhung möglich: Bei Unterhaltspflichten für Kinder oder Ehepartner, sowie bestimmten Sozialleistungen
- • Der Betrag wird jährlich zum 1. Juli angepasst
Wie funktioniert der Pfändungsfreibetrag?
Ohne P-Konto kann bei einer Kontopfändung das gesamte Guthaben gepfändet werden. Der Gläubiger verschafft sich dabei durch eine gerichtliche Zwangsvollstreckung Zugriff auf Ihr Kontoguthaben, bis die Schulden beglichen sind.
Um zu verhindern, dass dadurch das Existenzminimum bedroht wird, kann mit einem P-Konto der Pfändungsfreibetrag geschützt werden. Das bedeutet: mindestens 1.560 € im Monat sind vor dem Zugriff der Gläubiger sicher.
Nächste Schritte
Wenn Ihr Konto gepfändet wurde oder eine Pfändung droht, sollten Sie umgehend ein P-Konto bei Ihrer Bank beantragen. Die Umwandlung ist kostenlos und Ihr gesetzliches Recht.
Prüfen Sie anschließend, ob Ihnen ein erhöhter Freibetrag auf dem P-Konto zusteht. Etwa wenn Sie verheiratet sind, Kinder haben oder bestimmte Staatliche Leistungen beziehen. Wenn dies der Fall ist, sollten Sie sie eine P-Konto Bescheinigung beantragen und diese bei Ihrer Bank vorlegen, um Ihren Freibetrag anpassen zu lassen.
Wie sie eine anwaltliche P-Kontobescheinigung unkompliziert online beantragen können, erfahren Sie hier.
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