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Ist Bürgergeld vor Pfändungen geschützt?

Bürgergeld ist eine Sozialleistung zur Sicherung des Lebensunterhalts und nach § 42 Abs. 4 SGB II grundsätzlich nicht pfändbar. Jedoch müssen Sie aktiv handeln, um den Schutz ihres Geldes sicherzustellen.

Bürgergeld und Pfändung

  • Pfändungsschutz laut Gesetz: Nach § 42 Abs. 4 SGB II darf das Bürgergeld nicht abgetreten, übertragen oder gepfändet werden.
  • Vorsicht: Erhalten Sie Bürgergeld auf ein normales Girokonto, kann eine Kontopfändung dennoch den Zugriff blockieren und Ihr Bürgergeld kann gepfändet werden.
  • P-Konto notwendig: Um Bürgergeld vor Pfändung zu schützen benötigen Sie ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto).
  • Pfändungsfreigrenze: Wie Arbeitseinkommen ist Bürgergeld nur innerhalb des gesetzlichen Freibetrags geschützt (aktuell 1.560 € Grundfreibetrag pro Monat, Stand 2025). Sollten Sie monatlich mehr als 1.560 € Bürgergeld erhalten, benötigen Sie eine P-Konto Bescheinigung, um den Schutz zu erhöhen.

So sichern Sie Ihr Bürgergeld vor Pfändungen

1. Konto in ein P-Konto umwandeln:

Beantragen Sie bei Ihrer Bank die Umwandlung Ihres Girokontos in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto). Die Umwandlung erfolgt kostenlos innerhalb weniger Tage. Der monatliche Grundfreibetrag in Höhe von 1.560 € wird automatisch geschützt und auch Ihr Bürgergeld ist bis zu diesem Betrag sicher.

2. Freibetrag erhöhen, wenn möglich:

Haben Sie Unterhaltspflichten oder beziehen Kindergeld oder andere unpfändbare Leistungen, wie Bürgerld, können Sie Ihren Freibetrag erhöhen und mehr Guthaben schützen. In diesem Fall brauchen Sie eine P-Konto-Bescheinigung, die Sie Ihrer Bank vorlegen können, um den Freibetrag anzuheben. Diese Bescheinigung erhalten Sie z. B. bei Schuldnerberatungsstellen, bestimmten Behörden oder schnell über unseren Online-Service mit anwaltlicher Prüfung.

Erhöht Bürgergeld den Pfändungsfreibetrag?

Bürgergeld erhöht den Pfändungsfreibetrag Ihres P-Konto nur, wenn die monatlichen Bezüge über dem Grundfreibetrag von 1.560 € liegen. Dabei zählen jedoch nur die Beträge, die Ihnen selbst gewährt werden. Erhalten Sie Bürgergeld für Ihre Familienangehörigen auf Ihr Konto, wird dies nicht bei einer Freibetragserhöhung berücksichtigt.

Konkret heißt das: Ihr Freibetrag erhöht sich dann, wenn Sie mehr als 1.560 € Bürgergeld im Monat erhalten. Bei monatlich 1.760 € Bürgergeld erhöht sich Ihr Freibetrag also um 200 €.

Um Ihren Freibetrag in wenigen Klick zu berechnen, klicken Sie hier.

Bürgergeld Nachzahlungen

Auch Bürgergeld-Nachzahlungen sind geschützt: Sie gelten rückwirkend für den jeweiligen Leistungszeitraum und dürfen nicht gepfändet werden. Wenn es sich bei den Nachzahlungen um erhebliche Beträge handelt, können diese mit einer P-Konto Bescheinigung bescheinigt und einmalig geschützt werden.

Fazit

Bürgergeld selbst ist rechtlich vor Pfändung geschützt. Damit Sie aber tatsächlich über die Leistung verfügen können, müssen Sie Ihr Konto rechtzeitig in ein P-Konto umwandeln und bei Bedarf mit einer P-Konto-Bescheinigung den Freibetrag erhöhen. So bleibt Ihr Existenzminimum auch bei einer Kontopfändung gesichert.

Freibetrag erhöhen

Schützen Sie Ihr Einkommen mit einer P-Konto Bescheinigung

Symbolbild: P-Kontobescheinigung digital beantragen

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