Ratgeber | 3 Minuten Lesezeit

Wie hoch ist mein P-Konto Freibetrag?

Wer ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) führt, hat automatisch Anspruch auf einen monatlichen Pfändungsfreibetrag von 1.560 € (Stand 2025). Doch viele Menschen können diesen Freibetrag, je nach Lebenssituation, deutlich erhöhen und so mehr von Geld vor Pfändungen schützen. Entscheidend sind Unterhaltspflichten und unpfändbare Leistungen wie zum Beispiel Kindergeld, Pflegegeld oder Bürgergeld.

Wie genau sie Ihren Freibetrag ermitteln erfahren Sie in diesem Artikel. Um Ihren Freibetrag zu berechnen, nutzen Sie unseren kostenlosen Freibetragsrechner.

Wie setzt sich der Pfändungsfreibetrag zusammen?

Der Pfändungsfreibetrag ergibt sich aus verschiedenen Faktoren. Die wichtigsten sind, ob Sie unterhaltsberechtigte Personen, wie Kinder oder Ehepartner, haben und ob Sie Kindergeld oder bestimmte pfändungsfreie Sozialleistungen erhalten.

Grundfreibetrag:

  • Ab 1. Juli 2025: 1.560 € pro Monat bleiben automatisch unpfändbar.
  • Dieser Freibetrag steht allen Personen mit einem P-Konto zu, auch ohne Unterhaltspflichten.

Freibetrag für unterhaltsberechtigte Personen:

  • Unterhaltsberechtigte Personen sind vor allem Kinder unter 18 Jahren oder in Ausbildung sowie Ehepartner. Auch getrennt lebende Ehepartner erhöhen den Freibetrag, wenn Sie Ehegattenunterhalt zahlen.
  • Freibetragserhöhung von 585,23 € für die erste Person.
  • Zusätzliche 326,04 € jede weitere Person, bis zu maximal fünf Personen.
  • Wenn Sie Sozialleistungen nach dem SGB II, SGB XII oder Asylbewerberleistungsgesetz für eine andere Person auf Ihr Konto erhalten, zählt diese Person als unterhaltsberechtigt, auch wenn es sich nicht um Ihr Kind oder Ehepartner handelt. Das ist vorallem bei unverheirateten Partnern relevant.

Kindergeld und Kinderzuschlag:

  • Zusätzlich 255,00 € pro Kind mit Kindergeld.
  • Zusätzliche Freibeträge in Höhe des erhaltenen Kinderzuschlags.
  • Auch Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt kann bescheinigt werden.

Laufende Sozialleistungen:

  • Bürgergeld und vergleichbare Leistungen nach dem SGB II, SGB XII oder Asylbewerberleistungsgesetz können bescheinigt werden. Diese Leistungen erhöhen den Freibetrag in der Höhe in der Sie den Grundfreibetrag von 1.560,00 € überschreiten.
  • Pflegegeld und andere Leistungen zum Ausgleich des durch einen Körper- oder Gesundheitsschaden bedingten Mehraufwandes, erhöhen den Freibetrag in Höhe des erhalten Betrags.

Einmalige Geldleistungen:

  • Einmalige Geldleistungen wie beispielsweise Verhinderungspflege, Geldleistungen der Stiftung „Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens“, die Erstausstattung der Wohnung oder Wohngeld gem. WoGG erhöhen den Freibetrag einmalig.
  • Auch Nachzahlungen von Kindergeld, Bürgergeld und vergleichbaren Leistungen können einmalig den Freibetrag erhöhen.
Freibetragsrechner

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Symbolbild: P-Kontobescheinigung digital beantragen

Nächste Schritte

Wenn Ihnen ein erhöhter Freibetrag zusteht, können Sie den Freibetrag von Ihrer Bank erhöhen lassen. Hierfür benötigen Sie eine P-Konto Bescheinigung von einem Anwalt oder einer anderen befugten Stelle.

Wo sie eine P-Konto Bescheinigung erhalten und wie Sie die Bescheinigung online beantragen können erfahren Sie hier.

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