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Pfändungsfreibetrag überschritten: Was ist jetzt zu tun?

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Artikel von Monto Veröffentlicht 01.11.2025 Lesezeit 3 Minuten

Wer Schulden hat und von einer Kontopfändung betroffen ist, kennt das Pfändungsschutzkonto (kurz P-Konto). Es schützt einen festgelegten Teil des monatlichen Einkommens vor dem Zugriff durch Gläubiger und sorgt dafür, dass Betroffene weiterhin ihren Lebensunterhalt bestreiten können, trotz laufender Pfändung.

Doch was passiert, wenn der Pfändungsfreibetrag überschritten wird? Wird das überzählige Geld sofort an die Gläubiger weitergeleitet, oder gibt es eine Möglichkeit, diesen Betrag vorübergehend zu behalten?

In diesem Beitrag erfahren Sie, was mit Ihrem Geld passiert, wenn der Freibetrag überschritten wird und welche Schritte Sie unternehmen können, um den höchstmöglichen Betrag zu behalten.

Was bedeutet die Überschreitung des Pfändungsfreibetrags?

Jede Person mit einem P-Konto hat einen monatlichen Pfändungsfreibetrag. Das ist der Betrag, über den Sie trotz Kontopfändung frei verfügen können. 2025 liegt dieser Grundfreibetrag bei 1.560 Euro.

Wer Unterhalt zahlt oder andere besondere Verpflichtungen hat oder Kindergeld oder Sozialleistungen erhält, kann den Freibetrag per Bescheinigung erhöhen .

Wird dieser Freibetrag überschritten, etwa durch eine Sonderzahlung, doppelte Gehaltseingänge oder ungenutztes Guthaben vom vorherigen Monat, darf die Bank das übersteigende Geld nicht sofort an die Gläubiger weiterleiten. Stattdessen landet es vorerst auf einem internen Auskehrungskonto.

Häufige Gründe für eine Überschreitung

Eine Überschreitung des Pfändungsfreibetrags passiert oft unbeabsichtigt, zum Beispiel durch:

  • Einkommen, welches den Freibetrag überschreitet
  • doppelte Gehaltsüberweisung (z. B. wegen Feiertagen oder Terminverschiebungen),
  • Sonderzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld,
  • Nachzahlungen von Lohn, Kindergeld oder Sozialleistungen,
  • nicht verbrauchtes Guthaben aus dem Vormonat.
  • Sozialleistungen, welches Sie für andere Personen erhalten, beispielsweise Grundsicherung für Familienangehörige oder Pflegegeld.

Was Sie tun können, wenn Ihr P-Konto Freibetrag überschritten ist

Überschreitet Ihr Guthaben oder Ihre monatlichen Einkünfte den monatlichen Grundfreibetrag auf dem P-Konto, kann eine P-Konto-Bescheinigung helfen, den geschützten Betrag zu erhöhen.

Damit lassen sich zusätzliche Freibeträge für Unterhaltspflichten, Kindergeld oder andere besondere Zahlungen geltend machen, sodass mehr Einkommen vor Pfändungen geschützt bleibt. Achten Sie außerdem darauf, überschüssiges Guthaben innerhalb von drei Monaten zu verwenden. Danach darf die Bank den Betrag an die Gläubiger weiterleiten.

Eine Erhöhung des Freibetrags ist besonders sinnvoll, wenn regelmäßig unpfändbare Zahlungseingänge auf Ihrem P-Konto eingehen.

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Das Auskehrungskonto (PSK-Konto)

Das Auskehrungskonto ist ein Unterkonto des Pfändungsschutzkontos (P-Konto) und spielt eine zentrale Rolle im Ablauf einer Kontopfändung . Immer dann, wenn der monatliche Geldeingang den Freibetrag übersteigt oder der Schuldner nicht das gesamte geschützte Guthaben verbraucht, wird der überschüssige Betrag zunächst auf dieses Auskehrungskonto verschoben.

Dort werden zwei Arten von Beträgen verwaltet: Übernahmebeträge und Moratoriumsbeträge. Übernahmebeträge entstehen, wenn der Schuldner geschützte Beträge nicht vollständig nutzt, sie können bis zu drei Monate lang angespart werden.

Moratoriumsbeträge dagegen dienen dem Ausgleich schwankender Einkommen: Sie werden im Folgemonat teilweise zurückübertragen, falls das Einkommen unter dem Freibetrag liegt.

So schützt das Auskehrungskonto den Schuldner vor kurzfristigen Einkommensschwankungen und ermöglicht zugleich eine geordnete Abwicklung der Pfändung.

Wie lange bleibt das Geld geschützt?

Erst wenn ein Betrag länger als drei Monate auf dem Auskehrungskonto verbleibt oder die Summe endgültig den Freibetrag übersteigt, wird das Geld an den Gläubiger ausgekehrt.

Die gesetzliche Grundlage findet sich in § 899 Abs. 2 ZPO. Innerhalb dieser Frist können Sie den überschüssigen Betrag wieder abrufen oder ausgeben. Danach darf die Bank das Geld an die Gläubiger weiterleiten.

Wichtig: Die Frist gilt ab dem Kalendermonat der Gutschrift. Wer also zum Beispiel im Februar zu viel Einkommen hatte, sollte das überschüssige Guthaben spätestens bis Ende April verwenden.

Fazit

Eine Überschreitung des Pfändungsfreibetrags bedeutet nicht automatisch, dass Sie Ihr Geld verlieren. Das Guthaben bleibt zunächst für bis zu drei Monate geschützt. Wer jedoch regelmäßig über dem Freibetrag liegt, sollte seinen Freibetrag anpassen lassen.

Mit einem korrekt eingerichteten P-Konto und einem passenden Freibetrag behalten Sie die Kontrolle über Ihr Einkommen – auch bei laufenden Pfändungen.

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